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Dritter Stand

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Karikatur zur französischen Revolution: Klerus und Adel getragen vom dritten Stand

In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen Klerus und Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger.

Der Dritte Stand am Vorabend der Französischen Revolution

Im Frankreich des Ancien Régime waren alle drei Stände in den Generalständen (frz. États généraux) vertreten, einer Ständeversammlung, deren Hauptaufgabe die Steuerbewilligung war. Die Generalstände wurden 1302 zum ersten Mal von Philip dem Schönen einberufen und erreichten den Höhepunkt ihres Einflusses im 15. Jahrhundert. Danach verloren sie an Bedeutung und wurden während des Absolutismus seit 1614 bis 1789, dem Jahr der Französischen Revolution, zu deren Beginn der Verlauf der ersten Versammlung der Generalstände seit 175 Jahren entscheidend beitrug, nicht mehr einberufen.

Der Dritte Stand (frz. tiers état) war sozial sehr unterschiedlich zusammengesetzt und umfasste vom Großbürgertum über Handwerkerschaft, Bauernstand und Tagelöhnern bis zu den städtischen Unterschichten alle Personen, die nicht zu den ersten beiden Ständen gehörten. Dies waren 1789 etwa 98 % der Bevölkerung: 25 Millionen gegenüber 500.000 Aristokraten und Klerikern.

Um einen drohenden Staatsbankrott durch Steuererhöhungen abzuwenden, die nur die Generalstände beschließen konnten, erklärte sich König Ludwig XVI. auf Anraten seines Finanzministers Jacques Necker mit der Einberufung der Generalstände einverstanden.

Zwar wurde dem Dritten Stand aufgrund seines gewachsenen Selbstbewusstseins und seiner wirtschaftlichen Bedeutung die doppelte Anzahl an Abgeordneten zugebilligt, aber es blieb zunächst unentschieden, ob die Generalstände nach Ständen oder nach Köpfen abstimmen sollten. Eine Abstimmung nach Ständen hätte von vorneherein eine Mehrheit für Adel und Klerus bedeutet. Bei einer Abstimmung nach Köpfen konnte das Bürgertum hoffen, Teile des Adels und besonders des einfachen Klerus auf seine Seite zu ziehen.

Als Ludwig XVI. schließlich dem Ansinnen einer Abstimmung nach der Kopfzahl nicht nachgab, erklärten sich die Abgeordneten des Dritten Standes am 17. Juni 1789 zur Nationalversammlung und schworen, nicht eher auseinander zu gehen, bis eine Verfassung für Frankreich geschaffen sei (Ballhausschwur).

Der Dritte Stand in der zeitgenössischen Publizistik

Bereits die Ankündigung der Generalstände hatte eine große Zahl von Flugschriften hervorgerufen, deren bekannteste und einflussreichste die des Abbé Emmanuel Joseph Sieyès war. Sieyès schrieb in der Einleitung zu "Qu'est-ce que le Tiers état?":

Was ist der Dritte Stand? Alles und noch mehr.
Was ist er bis jetzt in der politischen Ordnung gewesen? Nichts.
Was verlangt er? Etwas zu sein und so zu bestehen wie er immer sein wird.

Im weiteren Verlauf erklärt Sieyès, dass der Dritte Stand auf Grund seiner Bedeutung alleine dazu berechtigt sei, den Willen der Nation zu vertreten und eine Nationalversammlung zu bilden.

Begriffswandel

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts bezieht sich der Begriff Dritter Stand nur noch auf das Bürgertum. Das Industrieproletariat tritt als Vierter Stand dazu.

Literatur

  • Thierry: Essai sur l'histoire de la formation et des progrès du Tiers État. Paris (1853)