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Diskussion:Walī

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Oktober 2005 um 20:33 Uhr durch Tickle me (Diskussion | Beiträge) (Teilweiser Revert + Ergänzung von Ahmadis Änderung vom 17:18, 28. Okt: the horror of it all...). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Folgdender Satz ist mir nicht klar:

Der gewöhnliche Heiratsvormund kann dann zwar auch Schweigen, Lachen oder Weinen als Zustimmung zur Heirat werten, aber gegen den ausgesprochenen Willen der Braut darf er sie nicht verheiraten.
Beieht sich das auf die zweite Heirat oder hat ein gewöhnlicher Heiratsvormund nicht alle Rechte.--Parvati 19:26, 11. Okt 2005 (CEST)

Ich hoffe, mit der Verschiebung des Artikels ist die Frage geklärt. --König Alfons der Viertelvorzwölfte 11:29, 12. Okt 2005 (CEST)

Teilweiser Revert + Ergänzung von Ahmadis Änderung vom 17:18, 28. Okt

Darum geht's - Strittiges gefettet: Nach hanafitischem Recht, das beispielsweise für die meisten der türkischen Muslime (außer den Aleviten und der Mehrheit der Kurden) verbindlich ist, kann jeder Heiratsvormund eine minderjährige Braut zur ersten Ehe zwingen, die Braut hat jedoch das Recht sich bei Erreichen ihrer Volljährigkeit wieder scheiden zu lassen. Diese wichtigste Form der nach hanafitischem Recht legalen islamischen Zwangsheirat ist in Deutschland eine der Haupterscheinungsformen der Zwangsheirat..

Ahmadi: Dieser Satz ist in mehrerer Hinsicht Blödsinn: Wieso legal, und warum Deutschland?
Das ergab sich schon aus der vorigen Version des Artikels deutlich und unmißverständlich: legal nach hanafitischem Recht, und in Deutschland, weil hier die Mehrheit der Muslime türkischer Herkunft ist, für die dieses Recht in der Regel verbindlich ist; Aleviten, Kurden, -und jetzt ganz was neues!- Schiiten und andere muslimische Gruppen sind in der Minderheit. Statistische Belege dafür werden von mir genausowenig erfolgen wie für das hiesige Vorherrschen schlechten Wetters. Dieser Satz ist in mehrerer Hinsicht Blödsinn: pas de commentaire: γνωθι σηαυτον. Der Ahmadiyya für die impertinente wikipedische Obstruktion nicht dankend: --tickle me 22:35, 28. Okt 2005 (CEST)
Und außerhalb Deutschland ist das dann nach hanafitischem Recht nicht legal, oder was? Und wie steht es um nicht-hanafitisches Recht? Wer legt überhaupt fest, was "islamisches Recht" in Deutschland ist?!?? Ich bitte, über die Formulierung nochmals zu durchdenken. --Ahmadi 15:19, 29. Okt 2005 (CEST)
Unabhängig davon - enzyklopädisch sauberer: Diese häufigste Form anstatt Diese wichtigste Form. über die Formulierung nochmals zu durchdenken fällt mir schwer, über sie nochmals nachzudenken wäre machbar. Der Satz beschreibt die Situation in Deutschland, mehr muß er nicht; es steht dir frei, zusätzliche Informationen zu anderen Ländern beizusteuern. Wer legt überhaupt fest, was "islamisches Recht"...: Inhaltlich voll an der Sache vorbei - in diesem Satz geht es nicht um "islamisches Recht" in Deutschland und seine Festlegung, das wäre u.U. eine Sache der Interessensvertretungen hier, die nicht mal das hinbekommen. Es geht um die Auswirkungen hanafitischen Rechts in Deutschland - eine Aussage über die gesellschaftliche Wirkung, nicht der theologischen. Wenn du die theologische Richtigkeit der Aussage über die Rechte des Heiratsvormunds bestreitest, kannst du es tun - ich unterstelle, daß du es aus gutem Grund unterlassen hast, der Held Alfons hat's schließlich verbrochen. Und wie steht es um nicht-hanafitisches Recht?: Meister, wenn dich die anderen Madhhabs interessieren, oder die Schia -und warum nicht- schreibe dazu, ich habe dir keine Hilfestellung zu leisten. 5x Argumente ohne Substanz - reine Obstruktion, nur die Ahmadiyya hätte ich mir vielleicht sparen sollen. Der Satz kommt spätestens am Montag wieder 'rein, ich werde mich hier nicht totschreiben lassen, von mir aus wird der Artikel gesperrt. --tickle me 20:24, 29. Okt 2005 (CEST)
Was "legal" ist bestimmt der Gesetzgeber, ggfs. berufene Richter, nicht aber Hanafiten. Deren Rechtsauffassung ist in Deutschland noch lange nicht "legal".
Hanafitisches Recht ist unabhängig davon ob in Deutschland oder nicht. Also müssen da Aussagen entkoppelt werden.
Der Satz ist so falsch und krumm. Entweder sollten Sie Hirnschmalz investieren und das verbessern oder es andere machen lassen. Aber falschen stupiderweise immer wieder einzusetzen zeigt nicht von intelligentem Verhalten. --Ahmadi 18:52, 30. Okt 2005 (CET)
Deren Rechtsauffassung ist in Deutschland noch lange nicht "legal": Behauptet niemand, ergibt sich auch nicht aus dem Satz - grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Bin sprachlos. --tickle me 19:33, 30. Okt 2005 (CET)