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Christian Gloria

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Christian Gloria (* 9. Juni 1957 in Lünen) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Wissenschaftler und Autor.

Leben

Christian Gloria studierte 1977 bis 1982 Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und schloss 1987 die Promotion über „Das steuerliche Verständigungsverfahren und das Recht auf diplomatischen Schutz – zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen“ an dieser Universität ab. Doktorvater war Knut Ipsen. Seine Promotion wurde von der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum mit „summa cum laude“ bewertet und 1988 mit dem Universitätspreis ausgezeichnet. Im gleichen Jahr erhielt er die Klinggräff-Medaille. Von 1985 bis 2000 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht IV – Völkerrecht – der Ruhr-Universität Bochum. Bis 2010 war er als Anwalt und Partner der Frankfurter Kanzlei Buse Heberer Fromm in Essen tätig. Im Jahr 2010 wechselte er zu Gobbers & Denk in Essen.

Gloria ist seit 2007 außerdem Vorsitzender des Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Diözese Essen und seit 2012 Geschäftsführer des ORC-Fachverbandes e.V.

Christian Gloria ist als Dozent an der Hochschule für Oekonomie & Management (Essen) tätig.

Einfluss auf die Rechtsprechung in Deutschland

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1997 (2 BVR 1516/96) im Zusammenhang mit der Feststellung von allgemeinen Regeln des Völkerrechts sowohl im Hinblick auf die Wirkung der fortwirkenden diplomatischen Immunität gegenüber Drittstaaten als auch auf die Bindung der Bundesrepublik Deutschland an eine durch die DDR zu beachtende Immunität im Wege der Staatennachfolge auf seine Ausführungen gestützt.

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen, insbesondere in der Entscheidung vom 27. Januar 1988, auf die Arbeiten von Gloria im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsrecht Bezug genommen und dabei insbesondere auf seine Erkenntnisse zur Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen in die Praxis umgesetzt (Rn. 17).

Bundesgerichtshof

Auch der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen Glorias Arbeiten für seine Entscheidung herangezogen (u. a. Entscheidung vom 26. Juni 2003 im Verfahren III ZR 245/98).

Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1999 zur Frage der völkerrechtlichen Einstandspflicht für DDR-Enteignungen ausländischen Vermögens unter Bezugnahme auf Glorias Ausführungen festgestellt, dass eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehenmüssens für rechtswidrige Hoheitsmaßnahmen der DDR nicht besteht und dass im Falle des Untergangs eines Staates, zu dem es mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 gekommen sei, der Nachfolgestaat nicht für Verletzungen des Völkerrechts durch den früheren Staat hafte, mithin völkerrechtliche Schadensersatz- oder Wiedergutmachungsansprüche, die sich gegen den untergehenden Staat richteten, mit dessen Untergang ebenfalls ersatzlos untergingen (Rz. 7).

Übrige Gerichte

Auch die übrigen deutschen Gerichte beziehen sich in mehreren hundert Entscheidungen auf Forschungsergebnisse oder Rechtsansichten, die Christian Gloria in seinen Veröffentlichungen vertreten hat.

Publikationen

  • Das steuerliche Verständigungsverfahren und das Recht auf diplomatischen Schutz - zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen, Diss. Berlin 1988 ISBN: 3-428-06474-
  • Das Berg- und Energierecht der DDR; in: Berg- und Energierecht vor den Fragen der Gegenwart; Festschrift für Fritz Fabricius; (hrsg. von Hüffer, Ipsen, Tettinger), Stuttgart 1989, S. 457-480. ISBN: 3-415-01412-6
  • Der Staat im Völkerrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 3. Auflage München 1990, S. 227-345 ISBN: 3-406-30275-0
  • Internationales Wirtschaftsrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 3. Auflage München 1990, S. 544-625 ISBN:?????
  • Internationales Öffentliches Seerecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 3. Auflage München 1990, S. 668-725, ISBN: 3-406-30275-0
  • Völkerrecht und Landesrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 3. Auflage München 1990, S. 1071-1108, ISBN3-406-30275-0
  • Neubearbeitung der Kommentierung zu § 85 WissHG NW “Studienordnung”, in: Leuze/Bender, Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 11. Erg-Lfg. 1996, S. 1-81
  • Neubearbeitung der Kommentierung zu § 91 WissHG NW “Prüfungsordnungen”, in: Leuze/Bender, Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, 13. Erg.-Lfg. 1997, S. 1-93
  • Der Staat im Völkerrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 4. Auflage München 1999; S. 222 – 306; 325 – 340; ISBN: 3-406-37115-9
  • Internationales Wirtschaftsrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 4. Auflage München 1999, S. 588 – 667; ISBN: 3-406-37115-9
  • Internationales Öffentliches Seerecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 4. Auflage München 1999, S. 710 – 783; ISBN: 3-406-37115-9
  • Neubearbeitung der Kommentierung zu § 90a UG NW “Freiversuch”, in: Leuze/Bender, Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen, 14. Erg.-Lfg. 1998, S. 1-11
  • Entstehung und Strukturänderungen der Völkerrechtsubjektivität eines organisierten Herrschaftsverbandes – dargestellt am Beispiel des Deutschen Ordens (Fratres domus hospitalis Sanctae Mariae Teutonicorum in Jerusalem), in: Festschrift für Ipsen, München 2000.
  • Internationales Wirtschaftsrecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 5. Auflage München 2003
  • Internationales Öffentliches Seerecht, Beitrag für Ipsen, Völkerrecht, 5. Auflage München 2003
  • Der "subjektive Faktor" bei der Frage des Vorliegens einer verschleierten Handelsbeschränkung i. S. des Art. 36 Satz 2 EWGV, in: RIW 1983, 898 - 905
  • Die Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und die Bedeutung der Lex-Fori-Klausel für ihre Auslegung, in: RIW 1986, 970 - 978
  • Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne, DÖV 1988, 849 – 858
  • Der "finale Todesschuß" im Landesrecht Nordrhein-Westfalens NWVBl. 1989, 37 - 45 (zusammen mit E. Dischke)
  • Die Verwirklichung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Prozeß, NJW 1989, 445 - 446
  • Settlement of Tax Disputes - The Mutual Agreement Procedure -, in: Thesaurus Acroasium, Volume XVIII, Pacific Settlement of Disputes, Thessaloniki 1991, 591-602
  • Anspruch auf Durchführung des Verständigungsverfahrens und seine gerichtliche Durchsetzung in den Vereinigten Staaten, Steuer und Wirtschaft 1989, Heft 2, S. 138-157
  • Die Stellplatzpflicht nach den Landesbauordnungen und ihre Erfüllung insbesondere durch Ablösung, NVwZ 1990, 305 - 314
  • Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), - Rechtsgrundlagen, Zweck und Unternehmensgegenstand sowie Gründung einer EWIV mit Sitz in der Bundesrepublik -, WM 1990, 1313 - 1322 (gemeinsam mit E.A. Karbowski)
  • Der Anspruch auf Erschließung, NVwZ 1991, 720-728.
  • Buchbesprechung: Lorenz Mainczyk, Baugesetzbuch, Taschenkommentar, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart-München-Hannover, 1987, in: NWVBL 1988, 95 f.
  • Die Probleme der Praktiker bei der Gründung einer GmbH in der DDR, Handelsblatt vom 7. 03. 1990, S. 5 (gemeinsam mit E.A. Karbowski)
  • Joint Ventures in der DDR: Liaisons mit Tücken, Wirtschaftswoche 17/1990, S. 54 ff. (gemeinsam mit E.A. Karbowski)
  • Buchbesprechung: Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, Herne/Berlin 1994, in: ZAP 1995

siehe auch

ORC-Fachverband