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Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Drdoht in Abschnitt Datei:Chem julius tafel.jpg
Abkürzung: WP:DÜP/SF
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Benutzer:PimboliDD

Man sollte mal die Bilder dieses Benutzers durchgehen. Er nennt immer sich als Urheber und setzt stets Bild-frei als Lizenz. Viele seiner Bilder müssen wohl gelöscht werden, andere, besonders die Medallien haben wohl keine SH oder sind vielleicht amtliche Werke. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:43, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

*push* ... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:13, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
??? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:03, 16. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wieso gibt es denn Zweifel, dass er nicht Urheber der Fotos ist? Yellowcard 23:46, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Weil er ganz sicher nicht der Urheber der Medallien ist (wie z. B. hier). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:28, 28. Mär. 2010 (CET)Beantworten
OK. Die Fotos an sich halte ich nämlich für in Ordnung. Die Frage nach den Abzeichen ist sicherlich berechtigt, ich hab aber keine Ahnung, ab wo man bei Abzeichen/Mediallien SH ansetzen muss. Amtliche Werke könnten natürlich auch bei einigen durchgehen. Yellowcard 10:55, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Ist das noch aktuell hier? Ansonsten mal ein praktischerer Link als der oben genannte. --Leyo 16:00, 29. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Karte Sendernetz (1924).jpg

§ 134 UrhG hier anwendbar? -- Yellowcard 15:57, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Kann man nur beantworten, wenn einem das Buch vorliegt, aus dem das Bild gescannt wurde. Im Zweifelsfall nein, zumal unser Lizenzbaustein b.a.W. nur zwei definierte Werkgruppen abdeckt, zu denen dieses Bild nicht gehört. -- Rosenzweig δ 16:33, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Dann direkt die Frage hinterher: Schöpfungshöhe? Yellowcard 16:37, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Weiß ich nicht. Auf jeden Fall nicht eindeutig so simpel, dass keine SH angenommen werden kann. -- Rosenzweig δ 17:43, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Siehe auch Uploaderkommentar: Benutzer_Diskussion:Wikifex#Problem_mit_deiner_Datei_.2830.01.2011.29 Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:45, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

das kann man schwer beurteilen, wenn man nicht weiß, ob der verfasser bzw. natürliche urheber angegeben waren. insofern aus meiner sicht nicht entscheidbar, im zweifel gehen wir besser davon aus, dass es nicht anwendbar ist. hochlader weiß da ggf. mehr? —Pill (Kontakt) 20:05, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Musterrolle2.jpg

eine technische Zeichnung übersteigt es, amtliches Werk ist es nicht, es ist kein rein technische Zeichnung. Das Aussehen ist auch nicht national festgeschrieben, sondern vom jeweiligen Verband festgelegt. -- Quedel 22:22, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Neuendorf friebe e0146018.jpg

Hat dieser Turm Schöpfungshöhe? Panoramafreiheit zählt ja hier nicht, da es ja aus dem Luftraum aus fotografiert wurde. -- Quedel 10:39, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Vielleicht ist die geringe Auflösung ein Argument. --Leyo 14:06, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:Ballon parc Andre Citroen.jpeg

Siehe Uploaderdisk: OTRS wohl nicht ganz ausreichend, aber dennoch eingetragen. Wie damit verfahren? -- Quedel 19:19, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

wer oder was wurde wo eingetragen? —Pill (Kontakt) 19:33, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe auf die Commonsversion einen LA gestellt: Commons:Commons:Deletion requests/File:Décollage du ballon, parc André Citroën.jpg --Leyo 15:49, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Gelöscht. --Leyo 17:33, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Jemand sollte sich um eine Freigabe bemühen. -- Chaddy · DDÜP 22:07, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:Louise Bourgeois Bern Maman.jpg

siehe Dateidisk (gleich auf SF zu finden), unklar, was die Rechtslage zu solch einem Fall aussagt. -- Quedel 22:40, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

nachfolgend Disk. aus Dateiseite --Saibo (Δ) 22:44, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Freigabe notwendig vom Künstler, zeitlich begrenztes Kunstobjekt (2 Wochen) --Quedel 22:04, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Panoramafreiheit nach deutschem Recht nicht anwendbar, dort wäre eine Freigabe notwendig. Nach Schweizer Recht seh ich da keinerlei Einschränkungen auf "Fotos vom Boden aus". Bitte klären, wie hier zu verfahren ist. Einbindung in de.wp damit eigentlich ohne Freigabe nicht möglich. --Quedel 21:42, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das Werk steht auf öffentlichem Grund - vielleicht sollte ich das Bild "Mensch von hinten, auf dem Bundesplatz" nennen ;-) Übrigens gibt es Dutzende Bilder dieser Skulptur auch in den Medien, wie zum Beispiel hier im Blick. Irgendwie zeitraubig, das Ganze, gibt es denn keinen "gesunden Menschenverstand"? Öffentlicher Raum ist öffentlich, oder? --Sputniktilt 10:53, 4. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
ergänzend dazu: Hier noch ein Keystone-Bild des gleichen Objekts. wenn kommerzielle Agenturen solche Bilder im Archiv haben, dann sollte das ja hier auch kein Problem darstellen. --Sputniktilt 18:09, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für deine Beispiele, aber die helfen uns nicht wirklich weiter - Urheberrechte werden oftmals einfach nicht beachtet.
@Quedel: Nach Panoramafreiheit#Schweiz dürfte es mit der Befristung kein Problem geben. → Panoramafreiheit anwendbar. Das Gesetz sagt "Ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet [...]", insofern gilt auch aus dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit hier wohl Panoramafreiheit, selbst wenn der Aufnahmestandort nicht öffentlich ist, so ist es doch das Kunstobjekt. In commons:Commons:FOP#Switzerland kann ich auch nichts gegenteiliges finden. Ich würde sagen, dass wir daher das Foto vorerst behalten können, da es scheint, als gelte schweizer Panoramafreiheit.
Allerdings: Micha schreibt in Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/04#Panoramafreiheit_Schweiz "Vom Fenster aus dem 1. Stock eines Gebäudes herrscht eben keine Panoramafreiheit, auch wenn das Motiv grundsätzlich auf einem öffentlichen Grund steht." Wo auch immer er das her hat - aus dem Gesetz lese ich das direkt nicht heraus. Das sollten wir also doch noch klären. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:32, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Da ich schon angefragt und zitiert wurde: Wir hatten das so im Studium. Für Panoramafreiheit müsse sich eben der Fotograf auf öffentlichem Grund befinden und nicht bloss das Kunstwerk. Das Kunstwerk selbst müsse aber nicht zwingend auf öffentlichrechtlichem Grund befinden, sondern vom öffentlichen Grund aus gesehen werden (und so dürfe man es schliesslich auch fotografieren). Sobald der Fotograf aus einem Fenster eines privaten Grundstücks aus fotografiere, dann herrsche so keine Panoramafreiheit. So weit der Anwalt, der uns über diese Dinge aufklärte. --Micha 06:22, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Also, das Bild wurde im Rahmen eines Besuchs des Bundeshauses aus dem 2. OG des Bundeshauses gemacht. Dieser Raum ist im Rahmen von Führungen meistens zugänglich, jeder kann im Prinzip an einer solchen Führung teilnehmen und dieses Bild machen. --Sputniktilt 18:52, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Okay danke, das dürfte aber leider nicht unter öffentlichem "Grund" fallen (Diskussion:Panoramafreiheit#F.C3.A4llt_Kirchen-Innenraum_in_der_Schweiz_unter_FOP.3F). Mal weitersuchen, ob wir Michas Auskunft belegen oder widerlegen können. Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:54, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hm, was ich weiss ist dies: Die zeitliche Begrenzung der Aufstellung ist in der Schweiz kein Problem, das haben wir ja schon geklärt. Die Panoramafreiheit gilt nicht im Inneren von Gebäuden für Objekte, die sich in diesen Gebäuden befinden, auch das ist klar. Nicht klar wird mir hingegen aus dem mir vorliegenden Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff, ob für Werke auf allgemein zugänglichem Grund wirklich nur Fotos in Frage kommen, die auch von solchem Grund aus aufgenommen wurden. Der Kommentar schreibt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn sich das Werk an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet". Über den Standort des Fotografen sagt er nichts. Micha, kannst du dazu Literatur zitieren? Vielleicht ging es dem Anwalt ja um Objekte, die sich anders nicht fotografieren liessen? Gestumblindi 23:29, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Sorry, ich bin da kein Rechtsexperte. Ich verlasse mich da auch auf Dinge, die ich andernorts vernommen habe. Ich habe jedenfalls festgestellt, dass dies meistens besser ist, als selbst eine Interpretation der Gesetzestexte zu wagen. Sehr schnell übersieht man da weitere Zusammenhänge oder man ist sich über Präzedenzfälle nicht im Klaren. Ich würde hier einfach empfehlen, dass nochmals ein Foto geschossen wird, bei dem die Panoramafreiheit klar attestiert werden kann. --Micha 03:47, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ps. das Beispiel war folgemdes: Verletze ich die Urheberrechte eines Architekten, wenn ich ein Gebäude nicht von der Strasse, sondern von einem Fenster des gegenüber liegenden Hauses fotografiere? Ja, das tue ich. Und: Verletze ich die Rechte des Architekten, wenn ich das Haus mit ungewöhnlichen Hilfsmittel (Leiter, etc.) fotografiere um bsp. über einen Zaun zu blicken? Ja, das tue ich. - Ich weiss jetzt nicht, worauf er sich beruft, aber ich habe mir gemerkt, dass Panoramafreiheit nur vom öffentlich zugänglichen Boden her zweifelsfrei gilt. --Micha 03:55, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Nur irgendwie komisch, dass der Urheberrechtskommentar von Barrelet/Egloff diesen Aspekt in seinen Ausführungen zur Panoramafreiheit gar nicht beleuchtet... *schulterzuck* Gestumblindi 21:33, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
  • nochmehrschulterzuck*. Damit das hier aber keine Sackgasse wird, zwei Inputs/Vorschläge: 1. gibt es einen möglichen Kläger, der hier irgendwelche Ansprüche geltend machen könnte? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Daher sehe ich wirklich kein Problem. 2. Das Bild ist diese Diskussion eigentlich nicht wert. Vom dokumentarischen Anspruch her ist es zwar interessant, da es das Kunstwerk von oben zeigt. Dennoch ist es nicht mehr als ein Schnappschuss, mit einem iPhone aufgenommen. Micha hat eine bessere Kamera und die Skulptur steht derzeit in Zürich ;-) --Sputniktilt 10:31, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
zu 1.: commons:Commons:Projektrahmen/Vorbeugendes Prinzip. Das gilt hier ganz ähnlich. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:55, 18. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Die einzige Sache, weswegen schweizer FOP hier evtl. nicht anwendbar ist, ist die Tatsache, dass sich der Fotograf nicht auf öffentlichem Grund befindet. Laut Gesetzes-Wortlaut muss es anscheinend aber nur das Werk sein. Bis auf den (unbelegten) Kommentar von Micha spricht nichts dagegen. Allerdings können wir auch Michas Kommentar nicht widerlegen (bis auf den Gesetzeswortlaut eben).
Bzgl. Kriterium öffentlicher Grund: Nach deutschem FOP wäre es nicht zulässig, nach österreichischem FOP zulässig (Hundertwasserentscheidung).
Ich habe eben noch ein wenig gegooglet und mir ein paar Deletion Requests in Commons angesehen, wo es um schweizer FOP ging - leider fand ich keinen Fall, wo es um eine Situation wie hier ging.
Wenn wir sehr vorsichtig sein wollen, müssten wir die Datei wohl löschen. Aber so ohne harten Grund gegen das Gesetz zu entscheiden, fällt mir auch schwer.
Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:44, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm, nur mal so:So klar scheint das mit dem Merkmal "bleibend" nicht zu sein. Für Rehbinder 2008 wäre diese Abbildung hier offensichtlich unzulässig; danach ist erheblich, ob sich ein Werk "absichtlich dauerhaft an oder auf öffentlich zugänglichem Grund befindet" -- auf Werkpräsentationen mit "Ausstellungscharakter" sei die Panoramafreiheit (analog zum deutschen Recht) nicht anwendbar (Rehbinder, Kommentar URG, Art. 27, Rn. 3, 4). Für diese Position wird auch auf Müller/Oertli/Macciacchini ["ähnlich"] und für die Gegenposition -- siehe auch unser Artikel -- auf Barrelet/Egloff verwiesen, liegen mir aber gerade beide nicht vor.
Dazu, von wo aus die Aufnahmen angefertigt werden müssen, finde ich bei Rehbinder übrigens auch nichts.
Grüße, —Pill (Kontakt) 23:47, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe hier gerade nur Barrelet/Egloff 2008. Die sind ja ganz klar der Ansicht, dass „auch Skulpturen, die im Rahmen einer befristeten Ausstellung sich vorübergehend in einem öffentlichen Park befinden“ unter die Panoramafreiheit fallen, wie unter Panoramafreiheit#Schweiz zitiert. Könntest du diesen Abschnitt im Panoramafreiheits-Artikel vielleicht noch um die Gegenposition von Rehbinder ergänzen, um ein kompletteres Bild zu schaffen und die dann offenbar bestehende Unsicherheit bzw. Uneinigkeit darzustellen? Und eventuell auch gleich commons:Commons:FOP#Switzerland, wo ich gerade ebenfalls diese Auffassung von Barrelet/Egloff ergänzt hatte? Gestumblindi 23:56, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hilty (in: Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 52 Rdnr. 51) schreibt, dass "für bleibend an oder auf allgemein zugänglichenm Grund befindliche Werke [...] Art. 27 URG dem § 59 UrhG [entspricht] [...]." Es wird demnach im Ganzen auf die deutsche Regelung verwiesen. -- ⚖.suhadi 18:50, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die Commons-Seite ergänzt. Gruß, —Pill (Kontakt) 01:35, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Frage ist, inwieweit die Gemeinfreiheit der Briefmarken auch auf die Ersttagsblätter sich erstreckt. Vergleiche auch die jeweiligen Dateibeschreibungsseiten mit den Argumenten des Hochladenden. -- Quedel 23:30, 7. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die Annahme einer Gemeinfreiheit von Briefmarken fußt darauf, dass die (offiziellen) Briefmarken in einem Amtsblatt eines Bundesministeriums wiedergegeben werden und sie damit, in Anschluss an eine Entscheidung des LG München <LG München I 10.03.1987 21 S 20861/86 "Briefmarke"; GRUR 1987, 436>, durch ihr dortiges Erscheinen wg. § 5 Abs. 1 gemeinfrei seien (denn darunter fällt ein solches Amtsblatt). Selbst wenn man dieser Logik folgt (was meiner Ansicht nach grundsätzlich nicht anzuraten, aber hier und auf Commons von den Projektrichtlinien gedeckt ist), findet diese Annahme natürlich genau dann ihre Grenzen, wo die betreffenden Werke nicht mehr in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. Spontan kann ich mir hier schwer vorstellen, dass die genannten Werken in einem amtlichen Werk veröffentlicht werden. —Pill (Kontakt) 02:05, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das IVA79-Bild geht nicht, weil da ein Lichtbild des Transrapids abgedruckt ist. Alle anderen sind IMHO OK, da die Grafiken keine SH aufweisen bzw im Falle Kiels die Vorlage durch Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei ist und die Texte keine SH haben. Was meint ihr, Kollegen? Grüße --h-stt !? 16:00, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist kein Lichtbild des Transrapides, sondern eine Zeichnung. -- Chaddy · DDÜP 19:17, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
hmm, sieht in der tat so aus, aber das sollte die sachlage hier nicht ändern. grüße, —Pill (Kontakt) 19:05, 20. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Horst Haecks gemeinfrei.jpg

Unklare Lage, die Quelle behauptet, das Bild sei gemeinfrei. Dies kann jedoch nur durch den Rechteinhaber geschehen sein (aufgrund des Alters wohl kaum deswegen), wofür wir hier natürlich keinen Beleg finden können. "Gemeinfreiheit" erfordert keine Namensnennung, daher hier nicht nachprüfbar. Wie weiter? -- Quedel 20:17, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch diese Diskussion. --Leyo 20:18, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Mir ist diese Angabe nicht belastbar genug. Die reine Behauptung reicht nicht aus, insbesondere da die Erfahrung zeig, dass Bildredaktionen nicht immer jede rechtliche Lage korrekt beachten und wiedergeben. --ireas :disk: :bew: 19:28, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Nachzeichnungen von fremden Kastellzeichnungen

"Abgezeichnet aus H. Schönberger, Kastell Künzing-Quintana‎. Die Grabungen von 1958 bis 1966. Mann Verlag, Berlin 1975."

Freie Benutzung oder Kopie eines Werkes ohne Schöpfungshöhe oder URV?

Inwieweit Veleius sich an das Original angelehnt hat, schreibt er in seinem Beitrag von 11:17, 15. Jun. 2011 (CEST) in Benutzer_Diskussion:Veleius#Probleme_mit_deiner_Datei_.2820.05.2011.29 und auf der Dateiseite.

Es gibt auch noch

die genauso abgezeichnet sind - nur war es dort nicht angegeben - daher nun schon in COM.

Veleius schreibt dazu auf seiner Disk: "Alle drei u.a. Dateien wurden von mir aus dem Buch, Hans Schönberger, Kastell Künzing-Quintana‎. Die Grabungen von 1958 bis 1966. Mann Verlag, Berlin 1975, abgezeichnet."

Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:14, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Mal abgesehen von den unerfreulichen Attacken kann ich mir vorstellen, dass es sich hier tatsächlich um einen Fall von freier Benutzung handeln könnte. Der Diskussion dazu und den WP-Artikeln Freie Benutzung und Bearbeitung (Urheberrecht) ist zu entnehmen:
  • Die freihändigen Abzeichnungen sind an das Original angelehnte Nachzeichnungen und keine 1:1-Kopien. Auch sind einige Details anders interpretiert (bspw. Holz- statt Steinboden, detailliertere Darstellung des Mauerwerks, Position/Haltung der Wachsoldaten) und das Ganze ist zeichnerisch anders umgesetzt (offenbar stärkere Ausführung im Detail, Grauschattierungen). Die Originale sind in Tusche und reiner s/w-Technik gefertigt und "in Vielem reduzierter". Das alles hat Benutzer:Mediatus anhand der ihm ebenfalls vorliegenden Originale in der Diskussion bestätigt.
  • Freie Benutzung meint eine so weit fortgeschrittene Neubearbeitung des Stoffes, dass das ursprüngliche Werk zwar noch als Grundlage dient, jedoch in dem neuen Werk nur noch bedingt zu erkennen ist. (sagt WP)
  • Wichtig sei (sagt WP), dass die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten. Die persönliche Züge verblassen umso eher, wenn diese im Originalwerk nur schwach vorhanden sind. (Hervorhebung von mir)
Da Motiv und Perspektive aus wissenschaftlich-technischen Gründen auch in den Einzelheiten vorgegeben sind (auf dem Ausgrabungsbefund basierende wissenschaftliche Rekonstruktionszeichnung ohne großen Spielraum für Variationen, soweit man sich den sachlichen Interpretationen des Erstautors anschließt), scheint das hier zuzutreffen, oder?
Die meistens genannten Beispiele für freie Benutzung betreffen Karikaturen oder Adaptionen in ein anderes Genre oder Medium (Musikstück zu einem Gemälde etc.). Aber wenn man ein abgezeichnetes Foto als Beispiel für freie Benutzung gelten lässt (wie die auf Basis eines Porträtfotos angefertigte Zeichnung, die als Beispiel auf der WP-Seite Freie Benutzung gezeigt wird), erkenne ich hier qualitativ keinen wirklichen Unterschied (auch auf der Zeichnung sind Person und Gesichtszüge recht detailliert wiedererkennbar und es fehlen wirklich karikierende oder verfremdende Überzeichnungen oder Akzente). Nur weil in unserem Fall beides Zeichnungen sind, kann man der Nachzeichnung ohne Hilfsmittel/Pausen doch nicht absprechen, dass es sich um ein zwar inspiriertes, aber doch von Grund auf neues Werkschaffen handelt, oder?--Jordi 13:41, 24. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
....meine Rede, Du sprichst mir aus der Seele lieber Jordi! Veleius 12:22, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Entschuldige, das war keine Absicht.--Jordi 21:39, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
???Da gibts doch gar nichts zu entschuldigen :), ich wollte nur damit sagen, dass ich mit deinen o.v. Argumenten voll und ganz übereinstimme. Veleius 22:32, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ach so, dann ist ja alles klar.--Jordi 23:12, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Eine Zeichnung einer uralt-Gürtelschnalle (mehr oder weniger 3D) in einer bulgarischen Jubiläumsschrift aus den 90er Jahren". Wie alt die Schnalle selbst ist, weiß ich nicht (vllt. steht es iiirgendwo) - falls überhaupt relevant. Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:14, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Steht u.a. auch in der Bildbeschreibung, 5-6 Jhdt. n.Chr. Veleius 10:29, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde vorschlagen ihr lasst es drinnen und übernehmt es dafür nicht nach Commons, außerdem interessiert das Ding hier sowieso niemanden. Veleius 12:19, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde vorschlagen, du zeichnest die Schnalle eigenhändig ab bzw. neu (selbstverständlich objektiv so genau wie möglich, aber in deinem eigenen Stil). Jedenfalls wenn die Kastellzeichnungen durchkommen.--Jordi 21:39, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das darf ich nicht, dann heißt es wieder ich habe sie 1:1 abgemalt und gilt dann wieder als URV. Veleius 22:29, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Wie schon gesagt, ich halte das Abzeichnen ohne technische Hilfsmittel hier für eine erlaubte Benutzung. Du musst halt nur dafür sorgen, dass die persönlichen Züge der benutzten Vorlage (Fundzeichnung) verblassen. Da diese bei einer solchen Zeichnung nur sehr gering ausgeprägt sind, dürfte das nicht besonders schwer fallen. Sofern dir die ausgegrabene Schnalle oder wenigstens ein Foto von ihr nicht zur Verfügung stehen, um direkt vom Original abzuzeichnen (das wäre natürlich noch besser), ist das ja ohnehin der einzige Weg, ein Bild von der Schnalle in eine sachliche Abhandlung des Stoffes einzubinden (abgesehen vom Bildzitat, das im Grunde eigentlich auch ginge, hier in der WP aber nicht zulässig ist), und von daher auch vollkommen legitim. Deine Zeichnung sollte eben nur ersichtlich allein dazu dienen, den Ausgrabungsfund dokumentarisch zu zeigen und nicht das fremde geschützte Werk (die Fundzeichnung) zu kopieren und dir auf diese Weise eine fremde Schöpfung anzueignen. Dein eigener Vorschlag ("lasst es drinnen") ist im Vergleich zu dieser Lösung nicht zielführend. Also nicht verzagt sein und frisch ans Werk!--Jordi 23:12, 11. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Arethusa 00855 1g.jpg

Eine fremde Zeichnung von frühestens 1934 ohne Freigabe durch den Zeichner. SH-Einschätzung daher nötig. -- Saibo (Δ) 22:00, 11. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Die reine Wiedergabe ohne Veranschaulichungen, Erklärungen, Verdeutlichungen o. Ä. können meines Erachtens keinen eigenen Urheberrechtsschutz als Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art begründen. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. --ireas :disk: :bew: 19:25, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Gibt es Einwände? --Leyo 15:49, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Gut vertretbar. --h-stt !? 13:59, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Grandcentralterminal.jpg

Gibts irgendwelche möglichen Ausnahmereglungen? Chance auf 1923er-Regel? Urheber ist nicht ermittelbar in kurzer I-Net-Recherche. -- Quedel 18:20, 21. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Uploader schreibt "Aufnahme um 1920" - wenn das stimmt, könnte das Bild in den USA public domain sein. Sehr ähnliche alte Aufnahmen des Motivs findet man mit der Google-Bildersuche einige, unter anderem diese da, die einem John Collier zugeschrieben wird - es gibt allerdings ziemlich viele Leute dieses Namens und auf die Schnelle habe ich kein eindeutiges Resultat gefunden; wenn es dieser John Collier wäre, könnte das Bild dort kaum vor 1923 entstanden sein (der Fotograf wurde 1913 geboren), aber es geht hier ja sowieso um ein anderes Bild, das keineswegs von ihm stammen muss. Schwierige Sache. Gestumblindi 00:03, 6. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das von Gestumblindi gefundene Vergleichsbild von 1941 ähnelt der hier hochgeladenen Aufnahme jedenfalls so sehr, dass eine zeitliche Nähe der beiden Fotografien (unabhängig von der Frage, ob es derselbe Fotograf war) für mich eher naheliegt als eine Zeitspanne von 20 Jahren zwischen den Entstehungszeitpunkten der Bilder anzunehmen, für die es bis auf die wenig präzise Angabe des Uploaders keinerlei Anhaltspunkte gibt. Es ist zwar richtig, dass sich das Aussehen so einer Bahnhofshalle über die Jahrzehnte im Normalfall nicht allzu sehr verändert, zumal, wenn sie von derselben Stelle aus fotografiert wird. Andererseits sind wirklich alle auf den Bildern erkennbaren Ausstattungsdetails (Lampen vor den Fahrplantafeln, Brunnen, Wände, Durchgänge, insbesondere auch die scheinwerferartigen Leuchten unterhalb der Oberlichter) ganz identisch, inklusive des spektakulären Sonnenlichteinfalls durch die Oberlichtfenster, und gerade der scheint eine Besonderheit darzustellen, wenn es in der Beschreibung der Aufnahme von Collier aus dem Jahr 1941 heißt: It was recently refurbished to once again let light in through the large windows and display the constellations in the ceiling. Das scheint mir darauf hinzudeuten, dass dieser Lichteinfall nicht immer gleich wirkte oder überhaupt sichtbar war und hier besonders spektakulär erscheint, weil die Fenster frisch gereinigt waren. Natürlich könnte das Anfang der 20er Jahre auch passiert sein, aber in Ermangelung sonstiger Hinweise würde ich von zwei im selben Zeitraum, möglicherweise sogar am selben Tag aufgenommenen Fotos ausgehen.--Jordi 09:44, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Tiedje Linie.jpg

Uneinig, ob Karte Schöpfungshöhe besitzt. Das Buch ist noch nicht sehr alt (1995 siehe http://d-nb.info/943308283 bzw. 2005 siehe http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=9783898761970). Aus dem Buch stammt wohl die Küstenlinie samt den Ortsbezeichnungen ebenso die rot nachgemalte Linie. Der Hochlader hat dann wahrscheinlich nur noch die blaue Linie freihand ergänzt sowie die Beschriftung und die fehlerhaft geschriebene Bildunterschrift. -- Quedel 18:15, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Datei:Logo Freunde Masoalas.jpg

Ist die Tierzeichnung auch SH-niedrig genug um es als Bild-LogoSH durchgehen zu lassen? -- Quedel 22:14, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe auch hier und das Silberdistelurteil darunter. --ıpɐɥns 10:31, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das hier ist keine bildende Kunst, insofern hilft das Bachforellen-Urteil nicht wirklich weiter. -- Chaddy · DDÜP 13:08, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Es geht ja auch zusätzlich um das Silberdistelurteil. --ıpɐɥns 20:00, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Sind die beiden Urteile irgendwo kurz erläutert? --Leyo 18:44, 18. Mai 2012 (CEST)Beantworten
In Schöpfungshöhe, wo sonst ... Grüße --h-stt !? 09:39, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Instagram logo.png

Bitte Schöpfungshöhe für dieses Logo beurteilen. -- Quedel 14:20, 6. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Grafik lehnt sich an Konzepte des Hyperrealismus an, ist aber dann doch nur aus Standard-Elementen zusammengesetzt. Fraglich ist aus meiner sicht, ob es sich überhaupt um das Logo handelt oder nicht viel eher ein Icon und das eigentliche Logo des Unternehmens sind nur die Farbstreifen mit Schriftzug? Kann das jemand rausfinden? Grüße --h-stt !? 15:49, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Computergrafiken sind immer schwer zu beurteilen. Es kommt m.E. auf den objektiven Zweck an. Soll es schön aussehen oder gebräuchlich sein? --ıpɐɥns 22:30, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich denke, bei diesem Bild handelt es sich um einen Teil des offiziellen Logos. Als Logo würde ich die Kamera mit Schriftzug einstufen. Im Ergebnis sehe ich keinen urheberrechtlichen Schutz. Das Logo ist zwar handwerklich aufwendig, aber keine geschützte Schöpfung. --ireas :disk: :bew: 19:22, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Ernst Gröschel Gesamtaufnahmen.pdf

Mal bitte Schöpfungshöhe nach Datenbankwerk beurteilen. Aus meiner Sicht ist es eine reine Darstellung aller aufgenommenen Werke Beethovens & Mozart von Gröschel. Fein säuberlich sortiert nach einer (mir unbekannten) SSB-Nummer. Saibo meint, die Auswahl der Elemente (beispielsweise die Verbindung von Titel und Instrument) könnte für eine eigenschöpferische Arbeit sprechen. -- Quedel 21:05, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Völlig unabhängig davon ist der enzyklopädische Wert in dieser Form mE. ungefähr null. Wenn, dann ist das als Tabelle, nicht aber als 12-seitiges PDF-Dokument interessant. --ireas :disk: :bew: 21:07, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich denke, solche Tabellen sind innerhalb WP nicht im Artikel erwünscht, aber so hätte man eine Grundlage um daraus sowas zu machen. Da man den Mann wegen seiner erstmaligen Einspielung dieser Musikgrößen auf einem zeitgenössischen Instrument hervorhob, ist das als Untermauerung durchaus schon enzyklopädisch relevant (sagt ein halb-studierter Musiker). Der Wert an sich ist da. Frage nur, ob wir ihn aus urheberrechtlicher Sicht auch behalten können. --Quedel 21:11, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
[BK] Nach kurzem Blick ins Gesetz würde ich sowohl Schutz nach §§ 2, 4 UrhG wie auch nach §§ 87 a ff. UrhG ausschließen, da die jeweiligen Voraussetzungen (systematische oder methodische Aufbereitung, erhebliche Investitionen etc.) nicht gegeben sind. Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:15, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Systematisch und methodisch ists: ALLE Werke in einer Tabelle mit speziell ausgesuchten Spaltentiteln auflisten, was nicht sicher keine erhebliche Investition erfordert (alle Informationen zusammensuchen, kombinieren). Wie auch immer - mir ist wurscht. ;) --Saibo (Δ) 21:54, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Datei:La roche kirche.jpg

Unklar, ob Malerei bereits gemeinfrei ist. Altfall. Siehe auch Link zur Disk (Spezial:Permanentlink/91990953#Innenr.C3.A4ume_von_Kirchen) -- Quedel 16:27, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Übertrag: Gemäss dieser Seite La Roche Fribourg müsste die Malerei alt genug sein. --Chlempi (Diskussion) 21:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Heini.tiff, Datei:Neues Bauerntum-1.jpg

Mal bitte Schöpfungshöhe sowie ggfs. Bedingungen für PD-alt klären. Abdrucke, die fast ausschließlich auf Zitaten beruhen. -- Quedel 11:38, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Tricky. Nachweis der Gemeinfreiheit fehlt, aufgrund des Alters greift auch noch keine von unseren großzügigen Regelungen. Schöpfungshöhe eher bejaht, weil gerade die als treffend empfundenen Zitate ausgewählt wurden. Tendenz: Löschen. Grüße --h-stt !? 15:03, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Bitte BD:Odradek08#Probleme mit deinen Dateien (04.11.2011) beachten, hier wird erwähnt, dass seitens der Rechtsabteiltung der (welcher?) Universität und von Verlagen dies abgedruckt wird (auch wenn dabei sicherlich andere Maßstäbe gelten als bei uns). --Quedel 20:11, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Verlage haben völlig andere Kriterien als wir. Ein Verlag, der mal zu weit geht und von einem Rechteinhaber angesprochen wird, überweist einfach sein übliches Bildhonorar von 35 Euro. Das ist in der Branche etabliert. Wir hier versichern mit jeder Datei, die wir selbst aufnehmen, dass jeder beliebige Dritte sie benutzen darf, weil wir die Rechte geklärt haben. Daher müssen wir viel strenger sein. Deshalb sind beide Aussagen richtig. Verlage würden so eine Illustration bedenkenlos drucken und wir werden sie löschen müssen. Grüße --h-stt !? 11:51, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Es handelt sich um die Rechtsabteilung der Georg-August-Universität Göttingen. Der Verlag, der die beiden Werbungen verwendet hat, existiert seit 1945 nicht mehr. Danke für eure Anmerkungen! Meiner Meinung nach kann ein Urkundentext Adolf Hitlers und eine Verlagswerbung, die auf einen NSDAP-Parteitag Bezug nimmt, kaum als Schöpfung eines Werkes gelten; beides besitzt, meine ich, keinen Werkcharakter. --Odradek08 14:55, 9. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Datei:Chem julius tafel.jpg

Bild aus einem Familienalbum, hat wohl ein Familienangehöriger erstellt. PD-alt-100 nicht sicher, Urheber allerdings auch nicht bekannt, dürfte aber da aus Familienumkreis stammt keine Probleme mit Veröffentlichung zu geben. Eure Meinung? Bzw. löscht oder entdüpt bitte auch. -- Quedel 23:21, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Hallo Quedel, das ist ja der Hammer! Habe hier vorliegen "Klaus Kochel und Gerhard Sauer in "Zur Geschichte des Chemischen Instituts der Universität Würzburg", Eigenverlag der Universität Würzburg, 1968", da findet sich auf Seite 49 das identische Bild "Julius Tafel (um 1905)". Im Bildquellennachweis Seite 147 steht als Bildeigentümer "Inst. für Organ. Chemie der Universität Würzburg". Tafel war in Würzburg Lehrstuhlinhaber 1903-1910. Ich würde von mir aus jetzt alle Angaben überschreiben und auf korrekten Stand bringen. ok? mfg --Drdoht 02:26, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Tafel gab wegen Lungenleiden 1910 den Lehrstuhl ab und beging 1918 Selbstmord. Ich habe noch ein Portrait-Abschiedsfoto (1910, im Eigentum Prof. B. Emmert), zeigt J. Tafel mit den Dozenten Manchot, Emmert, Reitzenstein, Pauly und von Halban sowie Studenten vor dem Institut am Röntgenring 11. --Drdoht 03:14, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten
dieses Gruppenfoto siehe http://www.tafel-family-association.com/dokuwiki/doku.php/prof_wilhelm_manchot, das Foto von Tafel siehe http://www.tafel-family-association.com/dokuwiki/doku.php/julius_tafel_jr. Siehe auch http://electrochem.cwru.edu/encycl/art-t01-tafel.htm (und man beachte hier die Bildquellenangabe "Inst. für Organ. Chemie der Universität Würzburg"). --Drdoht 03:59, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Falls der Urheber (Fotograf) nicht in Erfahrung gebracht werden kann, so könnte IMO {{Bild-PD-alt-100}} verwendet werden. --Leyo 19:21, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

ok, Bild ist jetzt entsprechend beschriftet und das Problem damit erledigt. --Drdoht (Diskussion) 16:44, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:100 Fr Chaplain + 25 Fr Marseille 28-12-1959 black.jpg

Der Hochlader ist hier bestimmt nicht der Urheber. Wer der angegebene Urheber sein soll ist auch unklar. Geht das als amtliches Werk oder mangels SH durch? Als genug (1959) für PD-old o.ä. ist es ja auch nicht. --JuTa 23:22, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Wie kommst au auf 1959? Laut Artikel und den Stempeln entsprechend ist die Karte von 1903. Ich bin nicht sicher, ob es sich um ein amtliches Werk handelt, daher würde ich empfehlen, das Ganze als PD-alt-100-Fall zu betrachten. --ireas :disk: :bew: 19:12, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Bdulogo.jpg

Menschliche Darstellung. Bitte Schöpfungshöhe beurteilen. --Quedel Disk 23:48, 1. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Grenzwertig. Keine individuellen Züge der Person erkennbar, starke Anlehnung an historische Illustrationen. Lässt sich zur Geschichte dieses Logos etwas herausfinden? Grüße

(nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) 14:16, 2. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Nein, leider nicht, auch auf deren Seiten hab ich dazu nichts gefunden.

Datei:Milwaukee Bucks logo.svg, Datei:Minnesota Timberwolves logo.svg, Datei:Toronto Raptors logo.svg

Schöpfungshöhe fraglich, der DÜP-Steller bejaht diese (SH des Logos überschreitet die Grenze zur Schutzfähigkeit. Nichts alltägliches, keine einfachen Formen, sondern eine Comicfigur!). Bitte um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 20:19, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Auch die ersten beiden Logos haben keine SH. Beim dritten könnte man vielleicht eher darüber diskutieren, weshalb ich da mal DÜP dingelassen habe. Sonderlich viel SH sehe ich aber auch da nicht... -- Chaddy · DDÜP 23:34, 5. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:British Academy Film Awards Logo.jpg

Logo mit Gesichtsgrafik. Diese besteht aus einer individuellen Zeichnung, die m.E.n. selbst die bei Logos sonst höher angesetzte Schöpfungshöhengrenze. Bitte aber um weitere Meinung bzw. Handeln. -- Quedel Disk 16:12, 6. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Grenzwertig. Ich würde das Logo zuschneiden, sodass nur noch der Text zu sehen ist, und dann die alten Versionen löschen. --ireas :disk: :bew: 19:05, 29. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

6 Dateien von Benutzer:Wolfgang Feld

Datei:Blechbiegen01-UngebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen02-GebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen03-praegebiegen.jpg, Datei:Blechbiegen04-Dreipunktbiegen.jpg, Datei:DurchzugUndKiemen.jpg, Datei:GekantetesBlech02.jpg

Altfälle: Dateien ohne Lizenz, die dann von Crux nachgetragen wurden. Schöpfungshöhe eher zu verneinen, bitte daher um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 18:28, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:Dmu80p Formfräsen.jpg

Das Bild scheint nur freigegeben zu sein, sofern sich das Logo darin befindet. Dies würde aber der lizenz widersprechen. Anscheinend hat der Urheber die Lizenz nicht ganz verstanden. Könnte das jemand überprüfen? Siehe auch WP:FW. --80.123.55.36 23:37, 11. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Nach dem der Hochlader seit 2008 nicht mehr aktiv ist (selbst wenn er 2009 noch zwei Edits nachgereicht hat), wird das schwierig. Grüße --h-stt !? 14:03, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Datei:Magensonde.jpg

Verdacht auf Selbstdarstellung. Natürlich kommt man manchmal nicht umhin, Personen zu fotografieren und abzubilden. Aber in diesem Fall ist das sicher nicht notwendig. Eine Magensonde kann man auch anders darstellen. Hier wollte sich jedoch nur der Uploader des Bildes (höchstwahrscheinlich mit der abgebildeten Person identisch) besonders in Szene setzen. Und diesen Raum muss man ihm ja hier nicht noch bieten. -- herein... 04:19, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Das was du anprangerst fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der DÜP. Aber: Wenn der Uploader, der sich selbst als Urheber eingetragen hat, eigentlich der Abgebildete ist, fällt es gerade bei diesem Motiv schwer zu glauben, dass er tatsächlich der Urheber ist. Demzufolge wäre die Freigabe falsch und es ist eine Freigabe des tatsächlichen Urhebers nötig. -- Chaddy · DDÜP 04:27, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
P.S.: DÜP ist kein LA, dein Edit-Kommentar ist also irreführend. Und wenn du den Parameter "Besonderer Fall" verwendest, musst du den Uploader gesondert anschreiben, denn mit diesem Paramter wird er nicht automatisch vom Bot kontaktiert. -- Chaddy · DDÜP 04:29, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Nachtrag: der Abgebildete ist tatsächlich der Uploader, siehe seine Benutzerseite. Wer der Fotograf ist, ist nicht ersichtlich, geschweige denn ist eine Freigabe von ihm vorhanden. Somit wäre das Bild also eher zu löschen. Außerdem scheint der Bot zur Zeit down zu sein, daher wäre eine manuelle Benachrichtigung sinnvoll. Da aber der Benutzer ebenfalls inaktiv ist, stellt sich die Frage, was eine Benachrichtigung bringen würde? -- herein... 21:03, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Zumindest für Umbau und Bauunterlagen sehe ich hier technische Zeichnungen, die der hiesigen Meinung nach keine Schöpfungshöhe aufweisen und daher problemlos sein dürften. Schwieriger wird es bei der Datei Turnhalle, da hier eine perspektivische Zeichnung samt Ergänzungen (Vegetation) vorliegt. Bitte um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 16:05, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Warten wir doch mal ab, was bei der OTRS-Freigabe rauskommt. Grüße --h-stt !? 15:39, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Bei welcher? Die alte gibt's nicht. --Leyo 15:53, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wie: "Gibt es nicht?" Keine Freigabe beim OTRS eingegangen? Dann stimme ich dir in der Bewertung zu und schlage vor, die Turnhalle zu löschen und den Rest zu behalten. Grüße --h-stt !? 16:04, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Siehe meinen Hinweis (Freigabe ist nicht eingetroffen) auf den Dateibeschreibungsseiten. --Leyo 16:10, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Christoph Polo 2 wegen schlechter Fakes von Photos bedeutender Persönlichkeiten.

Anfang Kopie von WP:VM

Christoph Polo (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch), eigentlich ein Single-Purpose-Account im Strache-Artikel hat ein Photo hochgeladen, das angeblich Heinz Fischer an einem ungenanten Ort im Jahr 2005 zeigen soll. Mehrere Auffälligkeiten legen die Vermutung nahe, dass dieses Bild ein schlecht gemachter Fake ist.

  • Indiz 1: Eine auffällige, drei mal im rechten Winkel die Richtung wechselnde Linie, die einen hellgrauen Bereich von einem schwarzen Bereich abgrenzt. Die Linie wirkt wie das Relikt eine Ausschneidevorgangs mit einem Bildbearbeitungsprogramm. Auf natürlichem Wege entstehen keine mehrmals rechtwinklig gebogenen Linien als Komprimierungsartefakte.
  • Indiz 2: Die vom Betrachter aus gesehene linke Seite des Gesichts des Herren am rechten oberen Bildrand weist einen nicht zum restlichen Teil des Gesichtes passenden, zu hellen Teil auf. Dieser ist vom Rest des Gesichtes durch eine wackelig gezogene Linie abgegrenzt, die an das magentische Lasso aus Photoshop erinnert.
  • Indiz 3: Fischers Gesicht ist wesentlich heller als das des Herren im Hintergrund, der direkt hinter Fischer zu sitzen scheint. Unter natürlichen Bedingungen würden die Gesichter von Fischer und dem Herren im Hintergrund etwa gleich hell sein. Betrachtet man den auffälligen Bereich im linken Gesichtsteil des Herren im Hintergrund liegt der Verdacht nahe, dass sich an dieser Stelle ursprünglich jemand befand, dessen Gesicht etwas heller war. Das Gesicht des Herren im Hintergrund wurde offenbar nachträglich ins Bild eingefügt.
  • Indiz 4:Ein 3x5 Pixel großer Bereich am rechten oberen Bildrand, der von der Farbe her dem auffälligen Bereich im Gesicht des Herren im Hintergrund ähnlich. Für ein Hotpixel ist dieser Bereich zu groß.
  • Indiz 5:Die chromatische Aberation. Üblicherweise ist diese in der Bildmitte nicht zu sehen, am Bildrand jedoch sehr stark. Bei diesem Bild findet man das genaue Gegenteil. Fischers Sakko zeigt eine starke chroamtische Aberation. Das Sakko des Herren im Hintergrund zeigt hingegen kaum Spuren einer chromatischen Aberation. Eigentlich sollte es genau umgekehrt sein, was darauf schließen lässt, das das Arangement in dieser Form nicht der Realität entspricht. Im übrigen tritt die chromatische Aberation bei Brennweiten im Weitwinkelbereich auf, warum sie hier so stark zu tragen kommen sollte ist etwas unklar
  • Indiz 6: Die Exif-Daten geben eine Bildbearbeitung mit Photoshop an, vgl: [1].


Abschließend muss Ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass derartig schlecht gemachte Fakes allen ernstes hochgeladen und in Artikel eingefügt werden. --Liberaler Humanist 20:29, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich übernehme. --Marcela 20:42, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Huch, m.E. ist dieser hochgradig seltsame Sherlock-Holmes-Fall eher von Fachleuten für Fotos und Bilder, nicht hingegen administrativ zu lösen. Wenn überhaupt, sollte der Sachverhalt dort vorgetragen werden. Meinungen? --Hans Castorp (Diskussion) 20:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Eigentlich ist das Hochladen von schlechten Fakes schwere Projekstörung, nochdazu wenn dergleich in Artikel eingefügt wird. --Liberaler Humanist 20:46, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Sehr gut beobachtet von Liberaler Humanist, im Original kaum bemerkbar. Das Foto ist massiv manipuliert. Über Motive usw. kann ich nichts sagen, nur soviel, daß an dem Bild jemand herumgefummelt hat. --Marcela 20:53, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
(nach BK) + 1 Hans J. Castorp: Bitte die Bildbearbeitungsexperten 'ran und ggf. das Foto löschen. Bei einer Bildfälschung hätte der Einsteller wohl kaum noch eine Aktie an Glaubwürdigkeit in irgendeiner Diskussion oder irgendeiner Artikelbearbeitung. --Felistoria (Diskussion) 20:55, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Habe das Bild mal in Gallery gesetzt, sonst sprengt es den Layout-Rahmen. Ansonsten muss ich sagen, dass man eindeutig die Manipulation sieht. Erst recht im helleren Bild. Funkruf WP:CVU 21:02, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Da ist nicht "nur" der Hintergrund abgedunkelt, das ist wie L-H schon feststellte eine massive Manipulation. Vielleicht doch zu viel für VM, wollen wir irgendwo anders hin umziehen? --Marcela 21:03, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wäre gut. Vielleicht in WP:DÜP, da es dort wohl besser geklärt werden kann. Funkruf WP:CVU 21:05, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
BK: Danke, das scheint mir eine gute Idee. Ich weiß nicht, wie man eine Veränderung, Aufhellung etc. hier beurteilen soll, wenn nicht eindeutig eine Täuschung bzw. ein anderer unlauterer Versuch nachgewiesen werden kann, zumal ich mich mit Bildern eben nicht auskenne. --Hans Castorp (Diskussion) 21:07, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, dass in Zusammenhang mit dem Gesamtwirken von Christoph Polo fraglich ist, welcher WzeM vorliegen soll. Dieser Benutezr beschränkt sich eigentlich darauf, im Artikel Heinz Christian Strache seinen POV einzufordern, eigentlich ein Single-Purpose-Diskussionsaccount. Offenbar ist dem Account gestern klar geworden, dass Single-Purpose-Aktivismus auffällt, wesshalb er 2 Bilder hochlud und auch in Artikel einstellt, um eine Mitarbeit vorzutäuschen. Das erste Bild war Datei:Andreas-moelzer.jpg, das er in den Artikel zur Person einfügte. Das Bild ist von der Homepage Mölzers kopiert und nicht freigegeben. Das zweite Bild war das hier thematisierte, das Christoph Polo ebenfalls in den entsprechenden Artikel einfügte. Die Seriösität des Projektes wird durch manipulierte Photos untergraben, egal wie offensichtlich die Fälschung ist. Der Artikel zu Fischer, dem gegenwärtigen österreichischen Bundespräsidenten wird häufig aufgerufen, dort ein solches Bild zu zeigen ist schädigend. --Liberaler Humanist 21:16, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ende Kopie von WP:VM
Ich denke, dass man für Herrn Fischer ein geeigneteres Bild finden sollte. Im Abdunkeln des Hintergrundes sehe ich kein Problem. Wenn man den Hintergrund komplett geändert hätte, wäre das auch eher unproblematisch. Den Herrn im Hintergrund durch einen anderen zu verdecken, halte ich nicht für sinnvoll. Ob das gemacht wurde, um den real Anwesenden zu schützen, oder aber einen Zusammenhang zwischen dem Herrn im Bild zu Herrn Fischer herzustellen, können wir nicht sagen. So ist die Bearbeitung auf jeden Fall nicht gut gemacht und mit unklarem Hintergrund. Das Bild sollte einerseits schnellstens aus dem Artikel raus und aus meiner Sicht auch gelöscht werden.
Es ist zudem, da offensichtlich nur Teil eines größeren Bildes, von minderer Qualität. Daher wäre es kein Verlust für die WP.--Hic et nunc disk WP:RM 22:38, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wieso willst du das Bild löschen? – bwag 22:43, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Weil die Erklärung von Christoph Polo, wie das Bild entstanden ist (auf VM), nicht stimmen kann. Es ist somit für mich mehr als eine einfache Manipulation, sondern eine Fälschung und damit unenzyklopädisch.--Hic et nunc disk WP:RM 22:52, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Datei:Heinz-Fischer-ausschnitt.jpg
Originalbild

Mittlerweile wurde das Originalbild hochgeladen - und als blöder Laie muss ich gestehe, dass ich dort keinerlei Manipulationen erkennen kann. Mir zumindest erscheint das Bild stimmig und es passt auch mit dem obigen zusammen. -- Achim Raschka (Diskussion) 23:48, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

so ein Theater um ein Bild - wenns wirklich interessieren sollte - kann es ja nachlesen in der VM gegen mich - weil ich ein völlig harmloses Bild hochgeladen habe - und sich ein Themespezialist berufen fühlt herumzutrollen. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt--Christoph Polo (Diskussion) 00:18, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Theater sollte jetzt beendet sein und hat vor allem wieder mal bewiesen: Redet nicht über- sondern miteinander. Damit sollte auch die Geschichte hier erledigt sein. Letztlich danke ich Christoph Polo für seine Geduld und das Originalfoto, welches gleich für eine neue Version des kritisierten Bildes herhalten musste. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte der Hintergrundperson jetzt etwas besser geschützt, da dunkler und unschärfer. --Hic et nunc disk WP:RM 01:18, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
...wenn ich noch was dazu aus "künstlerischer sicht" anmerken dürfte ;) :
das original übertrifft die bearbeitung um ein vielfaches - in jeder hinsicht! warum wurde es nich gleich so genommen?
(der blick fällt automatisch auf die gemeinte person, der bildzusammenhang ist eindeutig - ggf. kann das über den bild-text präzisiert werden (z.b. durch "Im Vordergrund: xyz" oder "unten rechts sitzend"). die spontanität schadet keinesfalls, mittigkeit (und die damit verbundene isolation) von personen-abbildungen wirkt eher antiquiert - so wie in ahnengalerien o.ä.)
wenn ein promi im realen leben fotografiert wird, kommen automatisch auch oft weitere personen ins bild - wären da irgendwelche persönlichkeitsrechte dieser leute verletzt, wäre ein grossteil des Bundesarchiv-bestandes unrechtmässich freigegeben worden. dann gäbe es sicher keine bilder von politikern mehr, die in der menge baden. die müssten dann abgehackte hände schütteln...
lg, --ulli purwin fragen? 15:54, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Das Bild wird wohl trotzdem nicht die Wikipedia-Lizenzhürde überspringen, sieht nicht nach einem selbst geschossenen Foto aus, und die Rechte am Bild wird der Uploader wahrscheinlich leider auch nicht haben. Florentyna (Diskussion) 11:05, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Welche Glaskugel hat dir das verraten? – bwag 11:10, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
EXIF-Metadaten des Fotos, hochgeladene Bilder des Nutzers 2 (eins davon eindeutig von Webseite), und wie oft steht man frontal vor einem sitzenden Bundespräsidenten, um in aller Ruhe ein Foto von ihm zu machen? (Nicht dass wir uns falsch verstehen - ich freue mich über jede bildliche Kontribution zur Wikipedia, aber die Lizenzanforderungen sind eben äußerst rigide.) Florentyna (Diskussion) 11:15, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Also du meinst, dass man alle Fotos löschen soll, die keine EXIF-Metadaten haben? – bwag 11:27, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das hast du jetzt gesagt, nicht ich. Ich glaub einfach nicht an Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Christoph Polo. Wenn ja, dann um so besser. Florentyna (Diskussion) 11:33, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Kl-U Aenderung-Gem-grenzen.png

Bitte um Unterstützung bei der korrekten Bewertung der Datei. Ebenso bei der richtigen Formatierung von Lizenzen, Quellenangaben etc. -- Quedel Disk 23:32, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:JG-1 VerbAbzeichen.jpg, Datei:Wappen JG-2.jpg

Bitte um Einschätzung, was mit der Schöpfungshöhe ist, die einfache Zeichnung würde ich eher SH absprechen, dem JG1 würde ich SH zusprechen, da hier eine individualisierte Darstellung und Arrangement gegeben ist. Die verkündete Freigabe wurde trotz entsprechender Bitten leider nicht durchs Support-Team bestätigt. -- Quedel Disk 20:51, 20. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Beetha1.jpg

Hallo, ich habe auf einer von Merlbot gepflegten Liste die Datei:Beetha1.jpg gefunden. Nun frage ich mich allerdings, ob die gewählte Lizenz Vorlage:Bild-frei stimmig sein kann. Kann bitte jemand einmal darüberschauen und entscheiden, ob dies ein Fall für die DÜP ist? Grüße --Christian1985 (Diskussion) 14:00, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Der Lizenzbaustein ist sicher falsch. Ich sehe auch keine andere Möglichkeit, die Datei zu behalten. Wenn mir ein Kollege zustimmt, sollte man die Datei formlos löschen. Grüße --h-stt !? 17:50, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:100x185 wappen emersleben.jpg

Inoffizielles Wappen das von vor 1912 einem Adelsgeschlecht fehlerhaft coloriert entlehnt ist. Mit PD-SH behalten oder mit PD-alt-100? -- Quedel Disk 20:06, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

10 Dateien von Benutzer:Irakli

Datei:Georgische Schreibschrift.jpg, Datei:International Airport Tiflis 1.jpg, Datei:International Airport Tiflis 2.jpg, Datei:Kartlis Deda Rückseite.jpg, Datei:Murghwa Ardoteli.jpg, Datei:Otia Ioseliani.jpg, Datei:Tiflis Altstadt Nacht.jpg, Datei:Weinrebenkreuz.jpg, Datei:Zoroastrischer Tempel.jpg, Datei:Öffentlicher Rundfunk Georgiens.jpg

Es handelt sich um Flickr-Fotos, welche 2007 unter einer CC-by-Lizenz hochgeladen wurden. Damals ohne Flickrreview oder sonstigem. Bei der DÜP-Stellung Januar 2012 wurde DÜP gesetzt, da laut Flickr die Bilder (nun?) unter einer -nc-Klausel standen. Jetzt stehen die Bilder unter überhaupt keiner CC-Lizenz mehr auf Flickr. Ich gehe davon aus, dass der Flickr-Nutzer die Lizenzen auf Flickr änderte und gemäß AGF und Benutzer Diskussion:Irakli#Probleme mit deinen Dateien (15.01.2012) die Dateien früher unter CC freigegeben waren. Andere Meinungen, andere Ansichten? Und wenn wir die Dateien behalten, wie machen wir das deutlich, dass jetzt die Bilder unter einer anderen Lizenz auf Flickr sind? -- Quedel Disk 08:04, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

2007 ist Altbestand, was DÜP angeht. Da nehmen wir einfach den Baustein raus und das war's. Damals wurden Freigaben einfach nicht im heutigen Stil nachgewiesen, so dass das heute auch nicht verlangt werden kann. Nur wenn jemand sich als Rechteinhaber an das Support Team wenden würde, würden wir natürlich löschen. Aber beim Altbestand nicht von uns aus, nur weil die Dokumentation einer Freigabe oder Lizenz nicht dem heutigen Standard entspricht. Grüße --h-stt !? 17:04, 14. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Bei einigen aus Innenräumen fotografierten Dateien könnte auch die nicht anwendbare Panoramafreiheit Probleme machen. Vor einem allfälligen Transfer nach Commons ist zudem commons:COM:FOP#Georgia zu beachten. --Leyo 17:29, 14. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Celinac.gif, Datei:Grb Knezeva.png, Datei:Kostajnica.png, Datei:Petrovo RS-grb.gif, Datei:Srbac-Grb.jpg

Bitte um Hilfe: Sind Wappen von bosnischen und russischen Städten hier mit Amtl. Werk behaltbar? Alternativen? -- Quedel Disk 08:54, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Eigentlich schon, zumindest haben wir das früher immer so gehandhabt.
Alternativ hat imho außer Datei:Petrovo RS-grb.gif keines der Wappen SH und alt genug dürften sie wohl auch sein. -- Chaddy · DDÜP 14:34, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Sfz1500mFähre.png

Hallo, Benutzer:111Alleskönner hat heute einge solcher, wie in der Überschrift verlinten, Bildtafelen hochgeladen. Da anfangs jeglicher Lizenzbaustein fehlte, hatte ich den DÜP-Baustein gesetzt. Dieser wurde wieder entfernt und es wurde ein {{Bild-frei}}-Baustein ergänzt. Kann das bitte jemand überprüfen. Viele Grüße --Christian1985 (Diskussion) 19:20, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wenn die alle ähnlich aussehen wie das Beispiel, dann ist Bild-frei falsch. Diese Tafeln haben keine SH => Bild-PD-Schöpfungshöhe.
Ob sie als amtliche Werke durchgehen wie in der Beschreibung behauptet ist fraglich. Wenn das aber ein amtliches Kennzeichen ist, vergleichbar mit Verkehrsschildern, dann dürfte es durchaus als amtliches Werk anzusehen sein.
Das verlinkte Beispielbild ist übrigens auf der Unterseite abgeschnitten, da fehlt der schwarze Rahmen. Das ist unschön und sollte in der Grafikwerkstatt repariert werden. -- Chaddy · DDÜP 19:59, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
(BK)Die hochgeladenen Dateien sind:
Irritiert war ich auch, weil behauptet wird, dies seien amtliche Werke. --Christian1985 (Diskussion) 20:07, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ok, alle Dateien haben keine Schöpfungshöhe. Und wie es scheint, sind diese Zeichen tatsächlich per Gesetz verordnet (ähnlich wie Straßenverkehrsschilder) und damit dann durchaus amtliche Werke. -- Chaddy · DDÜP 20:12, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Um mal selbst was dazu zu sagen (wäre ja ganz nett gewesen, mich persönlich anzusprechen...): Die Datein sind auf jeden Fall gemeinfrei. Als Gründe sind zu nennen:
  • Eigenes Werk von mir => {{Bild-frei}}
  • Amtliches Werk => {{Bild-PD-Amtliches Werk}} (Anmerkung: Ja, dies sind Verkehrschilder nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, d.h. sie sind ähnlich wie Straßenverkehrschilder zu behandeln)
  • Keine Schöpfungshöhe => {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
welcher Baustein dort letztendlich steht, ist mir eigentlich egal, aber das wollte ich nur noch angemerkt haben ;-) Grüße --Alleskoenner 22:40, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Entschuldige, dass ich das versäumt habe! --Christian1985 (Diskussion) 22:01, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2011-11-16)

Hallo, in dieser Kategorie sind knapp 150 svg-Dateien drin, die alle von dem gleichen Benutzer aus einem anderen Dateiformat in svg konvertiert wurden. Die Originaldateien sind mitlerweile gelöscht worden. Kritisiert wurde bei allen Dateien, dass die URL auf die Originaldatei fehlt. Der Ersteller hat gesagt, dass er sich nicht darum kümmern wird, die Links auf die Originaldateien zu suchen. Die Dateien überschreiten wahrscheinlich auch alle nicht die Schöpfungshöhe. Wäre es in Ordnung die DÜP-Bausteine aus den svg-Dateien zu entfernen dann sind sie eben nicht Commonsfähig, aber das ist ja allemal besser als sie zu löschen. --Christian1985 (Diskussion) 13:26, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Da überall DÜP zu setzen war mal wieder eine unnötige ABM durch Quedel. Der Kollege hätte auch einfach gleich die richtige Lizenz setzen können... -- Chaddy · DDÜP 14:19, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die richtige (und sinnvolle) Lizenz ist in den meisten Fällen nicht Bild-PD-SH, sondern diejenige der Bitmap-Version, da die Grafiken sonst nicht nach Commons transferiert werden können. Hier sind die nötigen Korrekturen zu sehen. --Leyo 14:35, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Aber das ist wohl eine Geduldsaufgabe für einen unterbeschäftigten Administrator? Ich als Normalbenutzer kann ja nicht riechen, ob die entsprechende png oder jpg oder was weiß ich unter {{Bild-GFDL}} veröffentlicht wurde. --Christian1985 (Diskussion) 14:39, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Doch, die richtige Lizenz ist eben schon PD-SH. Wenn eine Datei keine Schöpfungshöhe hat und gemeinfrei ist, ist eine andere Lizenz rechtlich überhaupt gar nicht möglich. Das wäre sonst Copyfraud. Die Commons-Kompatibilität darf nicht so weit führen, dass wir selbst das Urheberrecht nicht so ernst nehmen und Dateien unfreier machen als sie es sind.
Für Commons-Verschiebungen gibt es auch noch die Vorlage:Auch lizenziert. -- Chaddy · DDÜP 14:44, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Frank Murmann ist völlig uneinsichtig, wenn es um Quelldateien geht. Er will nur SVG haben, was anderes zählt für ihn nicht. --Marcela 14:47, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
@Christian: Der Name der Pixelgrafik lässt sich meist bequem mittels dieses Tools ermitteln. Deren Lizenz steht bei nicht sehr alten Dateien im Logbuch. --Leyo 15:17, 16. Mai 2012 (CEST) PS. Wie wär's mit einer AK?Beantworten
Bei vielen Dateien konnte ich nun im Logbuch keine Lizenz finden. Ich habe mich mal an der Datei:Backdraft skizze2.svg probiert. Ist das so in Ordnung? --Christian1985 (Diskussion) 20:17, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Insofern ich zwar die Quelldatei finde, aber die Lizenz nicht einsehen kann, dann ergänze ich zumindest die Quelle und entferne, dann den DÜP-Baustein, falls die Datei, dann mal nach Commons soll, muss ein Admin ran. --Christian1985 (Diskussion) 20:32, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ja, so hilft es IMHO auch. Durch {{Auch lizenziert}} wird man darauf aufmerksam gemacht, dass da wohl eine andere Lizenz war, welche den Commonstransfer erlaubt.
Datei:Backdraft skizze2.svg war übrigens etwas komplizierter, weil es bei der Pixelgrafik drei verschiedene Uploader gab. --Leyo 00:29, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe mich mal soweit ich konnte der Kategorie angenommen. Kann sich jemand vielleicht noch um den Rest kümmern?--Christian1985 (Diskussion) 21:22, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:Anna borowy Brüderchen vom Schwesterchen oel leinwand 160x160cm 2012.jpg

Da hat offenbar jemand von DÜP eine Mail an die Malerin, die sie und ihre Galeristin in helle Aufregung versetzt hat. Die Mail kam von weiblich_67@alphafrau.de Muß sowas sein? Sie dachten, das ist ein Stalker oder sowas. Reicht es denn nicht, beim Uploader nachzufragen? Ich finde es äußerst unproduktiv, auf solche Art Leute zu verschrecken. Juliana ist ja nun nicht erst seit gestern dabei und auch nicht inaktiv. --Marcela 18:07, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das erledigt hab ich mal deaktiviert. Die Datei wurde am 09.04.2012 erstellt. Am gleichen Tag habe ich dort den {{DÜP}}-Baustein eingefügt. Juliana hatte darauf eine Disk mit JuTa und mir. Dort hatte sie dann bekräftigt das es eine Freigabe der Künstlerin gibt und diese am 10.04.2012 zum Support-Team versendet wurde. Am 30.04.2012 wurde der DÜP-Baustein von Xqbot umgeschrieben und Juliana informiert. Am 12. oder 13.04.2012 habe ich einen SLA auf die Datei gemacht, Freigabe nicht ersichtlich oder ähnlich. Wurde von einem Mitarbeiter des Supportteams entfernt mit Hinweis auf ein OTRS-Ticket. Gab sogar eine Ticketnummer, kann ich ja nicht prüfen - ok. Nach mittlerweile sechs Wochen hab ich die Künstlerin angeschrieben. Einziger Erfolg - ich kann eine Mailadresse hier finden die nur zu diesem Zweck erzeugt wurde. An der Datei hat sich nichts getan. Erst mit dem SLA der Sockenpuppe Benutzer:கைப்பாவை wurde die URV behaftete Datei entsorgt. Außer hier einen DÜP-Baustein einzusetzen, Disk mit der Erstellerin, Benachrichtigung der Erstellerin durch den BOT per Disk und Mail, SLA, Anschreiben der Künstlerin fällt mir hier nichts mehr ein. Das hat nichts mit Juliana zu tun oder was hätte ich noch machen sollen? Auf Commons wird sofort per Bot informiert. Entscheidung in der Regel nach sieben bis vierzehn Tagen. Grüße --217.246.218.166 20:02, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das ist keine URV behaftete Datei, sie ist freigegeben. Man kann es auch übertreiben mit dem Freigabepingpong. Jedermann wird geglaubt, wenn er "own" an seine Uploads schreibt, so unglaubwürdig das auch ist. Niemand beachtet RaeB - aber hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. --Marcela 20:08, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Wie viel Bilder soll ich Dir nennen auf denen "own" steht und der Nutzer selbst zu sehen ist? Innerhalb einer Stunde finde ich zwanzig --217.246.198.21 20:19, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ja eben, niemand stört sich dran. --Marcela 20:21, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Eben, ich stör mich auch nicht dran. Wenn sich hier ein Benutzer von Frau/Nachbar/Bekannten knipsen lässt ist das ok. Solange sich kein anderer Urheber meldet ist es mir auch egal. Bei einem Gemälde eines lebenden Künstlers, das mMn nach auf einer anderen Internetseite zu finden ist, in gleicher Größe, mit gleichen Metaangaben, dem gleichen Motiv hab ich meine Zweifel. --217.246.213.93 20:42, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Andreas Bogdain, Philipp von Ostau, da wird nicht gefragt. Ist Julicas Wort weniger wert als meins? Das ließe sich beliebig erweitern. Es gibt genug Beispiele. --Marcela 22:37, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Nach meinem SLA wurde dieser mit Hinweis auf ein OTRS Ticket entfernt. Hätte der Support Mitarbeiter den DÜP-Baustein entfernt wäre es gut gewesen. Er hat es scheinbar nicht so gesehen wie Du --217.246.218.164 06:53, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die von-Ostau-Bilder haben bereits eine OTRS-Freigabe, bei denen von Bogdain fehlt sie noch. Es wäre toll, wenn du das noch nachreichen könntest. Die Tatsache, dass sich bisher niemand darüber beschwert hat, bedeutet nicht, dass das so in Ordnung ist, sondern nur, dass es nicht genügend Leute gibt, die sich mit Bildrechten beschäftigen. Klick dich mal auf Commons durch eine beliebige Kategorie, bevorzugt irgendwas aktuelles. Du wirst dort mit Sicherheit nicht nur eine URV finden. Das rechtfertigt dennoch nicht, die Dokumentation bei den eigenen Bildern zu vernachlässigen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:32, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Ich mach mich nicht zum Affen wegen der Bürokratie hier. Das versteht kein Mensch da draußen, daß ein gegebenes Wort nichts wert ist. Selbst Verträge kann man in D mündlich abschließen, nur hier reicht es nicht aus. --Marcela 13:38, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Was heißt da zum Affen machen? Wenn der Urheber morgen von einem Auto überfahren wird, haben wir übermorgen evtl. irgendwelche Erben am Hals. Da hilft Dir dein mündliches Wort dann überhaupt nicht weiter, selbst wenn die Freigabe absolut vertrauensvoll und unproblematisch war. Da eine Mail ja ausreicht, finde ich das nicht allzu bürokratisch. --AndreasPraefcke (Diskussion) 13:49, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Seine Tochter weiß auch, daß wir uns ewig kennen, daß seine Homepage bei mir läuft usw. Er hat Bilder von mir in seiner Galerie, hat bei meinen Ausstellungseröffnungen die Reden gehalten...--Marcela 14:06, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Was steht denn in diesem ominösen OTRS-Ticket? Ist das die Freigabe der Fotografie (völlig unerheblich, das Foto selbst ist eh "PD-art") oder wird darin die Freigabe des zugrundeliegenden Werks durch die Malerin irgendwie dokumentiert? --AndreasPraefcke (Diskussion) 07:15, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Unabhängig von diesem Ticket (ich bin seit 7 Jahren nicht mehr im OTRS) liegt mir eine Mail vor, wo sich die Künstlerin sehr irritiert zeigt, weil sie einem Mail von "hier" bekommen hat. Sie fragte sich, was sie denn falsch gemacht hat. Ich habe es oben schon angesprochen, derartige Mails mit solch komischen Absendern sind sehr kontraproduktiv. --Marcela 11:21, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
So schlimm finde ich die Adresse auch wieder nicht, es kommt schon vor allem darauf an, was in der Mail stand. Aber grundsätzlich wäre es natürlich schon sinnvoll, solche Mails von einem Wikipedia-Account oder einem Account mit vollem Namen zu verschicken. Das ganze ist wohl ein Versehen vom OTRS-Team. Man muss sich schon darauf verlassen können, dass das, was im OTRS-Ticket steht, auch mit der Lizenz, die in der Dateibeschreibung steht, übereinstimmt. Wenn das so ist, muss natürlich auch der DÜP-Baustein raus. OTRS _und_ DÜP sind paradox, das bringt keine Rechtssicherheit für uns und für Nachnutzer. Dass sich die IP mit der Mail äußerst dämlich angestellt hat, ist auch klar. Natürlich müsste man nicht den Urheber anschreiben, sondern das OTRS-Team um Klarstellung bitten. Wie das geht, steht im Ticket ja drin. --AndreasPraefcke (Diskussion) 13:46, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Es war sogar nochmal etwas anders: Benutzer:Wnme hat mit Verweis auf Ticket 2012041010003993 in der Versionsgeschichte die Lizenz revertiert, aber das Ticket dann nicht eingetragen. Kein Wunder, dass dann irgendwann ein URV-SLA kam. Wäre schön, wenn ein OTRSler das jetzt mal anschauen könnte und nachtragen und wiederherstellen (sofern da wirklich eine Freigabe drinsteht). Ich hab's mal angeregt. --AndreasPraefcke (Diskussion) 13:55, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Mitteilung aus dem OTRS-Team: "Das Ticket enthielt keine gültige Freigabe". Die Löschung war also korrekt, wir können das im Moment nicht ohne gültige Freigabe wiederherstellen. --AndreasPraefcke (Diskussion) 14:32, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Um das (abschließend?) klar zu stellen:
Ich bin nicht eine verdeckte IP eines OTRS Mitarbeiters wie es evtl. der Eindruck erweckt. Die Mail habe ich geschrieben, ja. Wie Rolf R. daran gekommen ist, soll mal egal sein. Zum Beweis: Die Mail bestand aus der Anrede, vier Sätzen und den Grüßen. Der zweite Satz begann mit Ist es richtig...
Es ist und war nicht meine Absicht Juliana zu stalken oder anzugreifen.
Es würde mich schon interessieren was in Ticket:2012041010003993 steht
Es geht bei einer DÜP doch wohl darum
  • Die Rechte des Urhebers zu wahren
  • Die Wikipedia vor möglichen Ansprüchen zu schützen
  • Dem Uploader einen evtl. Mangel bei der Lizenzierung aufzuzeigen um ihn vor möglichen Ansprüchen zu bewahren
    • Der Uploader ist ungeachtet der Entscheidung von DÜP verantwortlich für die richtige Lizenz und die Angaben der Beschreibung, sofern er sie gemacht hat (siehe Versionsgeschichte)

Grüße --217.246.218.99 19:01, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe deine Mail von der Künstlerin bekommen. --Marcela 22:55, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:5RM 1930 Zeppelin a a1.JPG

Kann dieses Münzstück auf dem Foto als PD-Amtl. Werk durchgehen? Hat die Münze Schöpfungshöhe? Ist sie überhaupt ein amtliches Werk? -- Quedel Disk 21:44, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Datei:MGV 75 Jahre Festabzeichen.jpg

Plakette zum Jahrestag. Frage ist, ob die Darstellung als Plakette schon schöpfungswürdige Züge aufweist oder einfach eine einfache künstlerische Reproduktion verschiedener Abbildungen ist (zumindest für die Kirche links gehe ich nicht von einer Reproduktion aus, sondern von einer individuellen und SH-würdigen Eigendarstellung). Laut Bildbeschreibung im Artikel findet sich folgendes dazu: „Festabzeichen zum 75. Gründungsfest des Männergesangvereines Bozen 1951. Im Zentrum die Statue des deutschen Minnesängers Walther von der Vogelweide, links dahinter Schloß Runkelstein, rechts das alte Wappen des MGV Bozen.“ -- Quedel Disk 23:49, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Das würde ich ganz pragmatisch sehen: 70 Jahre alte Gebrauchskunst lokaler Ebene ohne besondere Schöpfungshöhe, wen soll das jucken? --AndreasPraefcke (Diskussion) 10:12, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Keine SH, analog zum Silberdistel-Fall. Bitte Baustein entfernen. Grüße --h-stt !? 15:32, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten