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Institution

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Institution, die (lat. institutio „Einrichtung”)

1. (allgm.) Einrichtung, Organisation


2. (ugs.) (staatl. oder öffentliche) Einrichtung, die dem Wohle oder Nutzen des Einzelnen oder der Allgemeinheit dient, z.B. "die Institution des öffentlich-rechtlichen Fernsehens"


3. (veraltet) Einsetzung in ein kirchliches Amt; Anordnung, Unterweisung


4. (wissenschaftlich) in die deutsche Soziologie von Arnold Gehlen und Helmut Schelsky (mit Rückgriff auf Bronislaw Malinowski) eingeführt, wird "Institution" z. B. als allgemeine Erwartung der Einhaltung bestimmter Regeln definiert, die verbindliche Geltung beanspruchen: „Institutionen sind also (...) bestimmte, in den Erwartungen der Akteure verankerte, sozial definierte Regeln mit gesellschaftlicher Geltung und daraus abgeleiteter „unbedingter“ Verbindlichkeit für das Handeln.“ (Hartmut Esser: Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 5: Institutionen. Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2000. S. 6).
Institutionen leiten das Handeln von Menschen. Nach dem "Philosophischen Anthropologen" Gehlen ersetzen sie dem Menschen, was dem Tier als "Instinkt" verfügbar ist; Dieter Claeesens hat dies kritisiert und differenziert (Konzept der "Instinktstümpfe"). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. "Organisation" wird definiert als ein für bestimmte Zwecke eingerichtetes soziales Gebilde mit einem formell vorgegebenen Ziel, mit formell geregelter Mitgliedschaft und einer Verfassung (institutionellen Regeln).
Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum Ritual ist zu verweisen. Die heutige Soziologie vermeidet es recht gern, sehr komplexe Sachverhalte wie "Gesellschaft", "Familie" oder "Ehe" als "Institution" zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die "Institution der Ehe" ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.)
Beispiele sind jegliche Regeln und Normen, Verfassung, Kartellrecht, Strafrecht, Verträge (allgemein), StVO, DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln, Sitten & Bräuche.

Der soziologische Begriff der "Institution" wird in der "Neuen Institutionenökonomie" der Volkswirtschaftslehre für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet - oft aus Unzufriedenheit mit dem dort (und in der Betriebswirtschaftslehre) vielfach entfalteten "Organisations"-Begriff.