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Claus Kreß

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Claus Kreß (* 16. März 1966 in Köln) ist ein deutscher Jurist und Straf- und Völkerrechtslehrer. Seit 2004 ist er Inhaber des Lehrstuhls für deutsches Strafrecht, europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht sowie für Friedenssicherungs- und Konfliktsvölkerrecht an der Universität zu Köln.

Leben

Claus Kreß absolvierte 1984 das Abitur in seiner Geburtsstadt Köln und begann ein Jahr später ein Studium der Rechtswissenschaften an der dortigen Universität. Nach Studien als DAAD-Stipendiat an der Universität Genf in den Jahren 1987/1988 absolvierte er 1991 in Köln das erste juristische Staatsexamen. Von 1992 bis 1993 studierte er an der University of Cambridge im Bereich des englischen Rechts und des Völkerrechts und erwarb einen Abschluss als Master of Laws. Nach seinem Rechtsreferendariat von 1993 bis 1995 schloss er sein Studium mit dem zweiten juristischen Staatsexamen in Düsseldorf ab.

Von 1996 bis 2000 war er als Beamter im Bundesministerium der Justiz tätig. Während dieser Zeit war er unter anderem Referent für Strafrecht, Rechtsberater für europäisches Strafrecht und 1998 als Mitglied der deutschen Delegation bei der Staatenkonferenz in Rom zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes. Anschließend war er bis 2004 Akademischer Oberrat am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Köln. Nachdem er im Juni 1994 an der dortigen Universität promoviert wurde, folgte zehn Jahre später ebenfalls in Köln seine Habilitation.

Im Dezember 2004 wurde er an der Universität zu Köln auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht I berufen, der später umbenannt wurde in Lehrstuhl für deutsches Strafrecht, europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht sowie für Friedenssicherungs- und Konfliktsvölkerrecht. In den Jahren 2008 und 2009 war er Programmbeautragter für den Deutsch-Französischen Magisterstudiengang Rechtswissenschaften (DFM) der Universitäten Köln und Paris I (Panthéon-Sorbonne). 2012 wurde er in die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste als Ordentliches Mitglied der Klasse für Geisteswissenschaften aufgenommen.[1]

Werke (Auswahl)

  • Gewaltverbot und Selbstverteidigungsrecht nach der Satzung der Vereinten Nationen bei staatlicher Verwicklung in Gewaltakte Privater. Reihe: Schriften zum Völkerrecht. Band 116. Duncker und Humblot, Berlin 1995 (Dissertationsschrift)
  • Vom Nutzen eines deutschen Völkerstrafgesetzbuchs. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000
  • The Rome Statute and Domestic Legal Orders. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2005

Einzelnachweise

  1. NRW-Wissenschaftsakademie. Abgerufen am 22. Mai 2012.