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Diskussion:Sozialversicherungsausweis

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Mai 2012 um 12:59 Uhr durch Trampi (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Beantragung bzw. Erstausstellung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Trampi in Abschnitt Beantragung bzw. Erstausstellung

ist das kapitel über die ddr nicht extrem aufgebläht? den staat und damit die notwendigkeit zur information darüber besteht ja nichtmehr, daher ist es mehr ein nostalgischer teil der aber umfangreicher ist als der teil über deutschland und österreich zusammen, die aber einen aktuellen und viel höheren nutzwert haben. das persönliche interesse des autors in ehren, aber der autor selber sollte darüber nachdenken das entsprechend einzukürzen.

Jein, die Seitenzahlen und den exakten Spaltenaufbau hier anzuführen ist sicher übertrieben und zum Teil auch falsch, da das nur dem hier angeführten Beispiel von 1966 entspricht und somit nicht allgemeingültig ist. Ein SV-Ausweis sah im Aufbau 1988 zB. etwas anders aus. Das auf diesen Ausweis hier näher eingegangen wird ist aber durchaus korrekt, denn dessen Bedeutung war (ist) viel weitreichender als die des zB. bundesdeutschen. Im übrigen ist es völlig falsch zu behaupten die Notwendigkeit zur Information hierüber besteht nicht mehr. Dieser Ausweis hat nach wie vor seine Gültigkeit und ist amtlicher Beleg für alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bis etwa 1992!!! --Mario Schmalfuß 19:49, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten


der link für die 'e-card' unter dem abschnitt österreich führt zu einer falschen seite. (elektronische Postkarte)

Korrigiert -- Jan [Diskussion] 06:28, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Der Abschnitt "DDR" und "Österreich" haben sich unschön überschnitten ich habe das mit Hilfe von Absätzen korrigiert. -- 91.50.63.216 12:36, 8. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Mitführpflicht?

"Die Mitführungspflicht ist zum 1. Januar 2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen." - gibt es dafür Quellen? Ich habe heute meinen Ausweis bekommen, und da ist noch ein Feld für ein Foto drin. Außerdem steht auf der Seite der Rentenversicherung noch, dass es die Mitführpflicht gibt, ebenso dass dann ein Passbild nötig ist... 217.235.234.129 22:57, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Da Teile des § 18 h entfallen sind, in denen die Regelung des Mitführens enthalten waren, ergibt sich das von allein. Ein Nicht-Umstellen des Ausweisvordrucks besagt noch lange nichts. Tatsächlich hat es sich wohl gezeigt, daß diese hochgelobten Ausweise bei Überprüfungen das Papier nicht wert waren, auf dem sie gedruckt wurden. Eine eindeutige Identifizierung konnte oft nicht erfolgen. Allerdings verweise ich auf §2,1 SchwarzArbG, wonach nunmehr alle, die im Bau, Gaststätten-, Transportgewerbe (u.v.a.!) beschäftigt sind, nunmehr verpflichtet sind, Paß oder Personalausweis mitzuführen. Ansonsten wird es teuer! 79.241.182.26 10:48, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe mir erlaubt die entfallene Mitführungspflicht explizit hervorzuheben und nebenbei noch ein paar winzige grammatische Fehler korrigiert. Auch wenn der alte Absatz "Mitführungspficht ..." dies schon besagte, so ließ sich doch für Otto-Normalverbraucher daraus nicht sofort ein Wegfall der Regelung erkennen, da es in Behördendeutsch verfasst wurde. Deshalb bitte ich darum diese Version so aufzunehmen. DanySahneMUC 22:19, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Widerspruch bei: Nach Verlust des Ausweis einen neuen beantragen

Direkt im Abschnitt Allgemeines widerspricht sich der Text selber. (Oder ist missverständlich geschrieben.)
Zum einen: "Bei Verlust des Sozialversicherungsausweises kann dieser vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse angefordert werden."
Zum anderen: "Bei Verlust müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen und zwar bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung."
Wer weiß, wie es richtig ist und kann es korrigieren? -- Odoke Frey 05:29, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ist der Ausweis unbrauchbar oder abhanden gekommen, so muss dieser so schnell wie möglich bei der eigenen Krankenkasse formlos angefordert werden. Diese beauftragt daraufhin die zuständige Rentenversicherung von der man schließlich den neuen Ausweis erhält. Zwischenzeitlich erhält man einen Bescheid von der Krankenkasse, der vorrübergehend als Ersatzausweis gültig ist. Den alten unbrauchbar gewordenen Ausweis schickt man dann an die eigene Krankenkasse zurück. Odium 12:34, 02. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Antwort DRV: Grundsätzlich bleibt der Sozialversicherungsausweis ein Leben lang gültig, es sei denn, dass sich der Name des Versicherten ändert. Sollte allerdings der Sozialversicherungsausweis verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sein, besteht die Möglichkeit, einen neuen Ausweis beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. 91.16.39.98 12:39, 20. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Artikel nicht mehr aktuell? Sozialversicherungsausweise Anfang 2011 abgeschafft?

Ist der Artikelteil bezgl. der Situation in Deutschland bzw. insb. der Abschnitt "Allgemeines" in der Version vom 30.08.2011 nicht ein wenig veraltet? Seit Januar 2011 werden nach meinem Kenntnisstand keine Ausweise mehr ausgegeben. Von daher sollte diese Information (bspw. mit Einzelnachweis hier) ganz oben erscheinen und der Rest des Artikels in Vergangenheitsform den Stand vor 2011 dokumentieren. Da ich nicht sehr bewandert bin, was das Editieren von Artikeln angeht, würde ich dies gerne einer erfahreneren Person überlassen. Im Übrigen ist der Link zum ersten Einzelnachweis tot. -- 95.208.113.209 12:29, 30. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Beantragung bzw. Erstausstellung

Hallo, ich würde in dem Artikel gerne noch lesen können wie die Erstausstellung des Sozialversicherungsausweises "angestoßen" wird. Vom Arbeitnehmer, von der Firma, ...?

Gruß --Trampi (Diskussion) 12:59, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten