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Auftrag

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Der Auftrag ist eine Aufforderung an eine andere Person, eine bestimmte Handlung vorzunehmen.

Recht

Die Verwendung des Begriffes "Auftrag" im Rechtswesen unterscheidet sich von der allgemeinsprachlichen Verwendung.

Zivilrecht

Der Auftrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Beauftragten (auch: Auftragnehmer) verpflichtet, ein Geschäft für den Auftraggeber unentgeltlich zu besorgen.

Der Auftrag selbst ist im deutschen Recht in den Vorschriften der Vorlage:Zitat-dej - Vorlage:Zitat-dej BGB geregelt. In der Regel kommen die Vorschriften des Auftragsrechts nur zur Anwendung, sofern aus anderen Rechtsmaterien darauf verwiesen wird. Da Dienstleistungen grundsätzlich zu vergüten sind, ist vorrangig zu prüfen, ob bei dem Rechtscharakter des Geschäftes nicht ein Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag zugrunde liegt.

Die Unentgeltlichkeit des Auftragsrechts bedeutet aber nicht, dass der Beauftragte selbst sämtliche Kosten des Auftrages zu decken hat. Vielmehr kann er selbst Ersatz für seine Aufwendungen nach § 670 BGB verlangen. Der Beauftragte ist zur Herausgabe des durch den Auftrag und die Geschäftsbesorgung erlangten nach § 667 BGB verpflichtet.

Der Begriff „Auftrag“ wird allerdings auch in der Rechtssprache nicht nur für den Vertragstyp des Auftrags im Rechtssinn verwendet, sondern bezeichnet vielfach auch die Übertragung entgeltlicher Leistungen im Rahmen verschiedener anderer Vertragstypen (Dienstvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag). In diesem Sinne spricht man dann auch von dem einem Rechtsanwalt, Architekten oder Makler erteilten Auftrag.

Erbringt eine Person für eine andere Person Leistungen, ohne von dieser beauftragt worden zu sein, handelt es sich meist um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.

Architektur und Bauwesen

Auftrag im Baurecht entspricht dem Auftrag im Zivilrecht.

Öffentliche Verwaltung

In der Öffentlichen Verwaltung bezeichnet der Begriff Auftrag jede Anweisung oder Mitteilung einer übergeordneten Behörde (die nicht oberste Behörde, also Ministerium ist) an eine nachgeordnete Behörde.

Produktion

In der Produktion, speziell der Produktionsplanung und -steuerung, gibt es neben den im Abschnitt Recht behandelten Aufträgen (zu ihnen gehören hier Kundenaufträge und Lieferantenaufträge) auch innerbetriebliche Aufträge. Es sind mündliche oder schriftliche Aufforderungen einer Stelle an eine andere Stelle eines Unternehmens, etwas zu tun. Man spricht von Betriebsaufträgen und zur weiteren Unterscheidung von Fertigungsaufträgen, Montageaufträgen, Transportaufträgen. Weitere Begriffe sind Lagerauftrag, Prüfauftrag, Reparaturauftrag usw.

Baustoff

Auftrag ist aber auch der Baustoff, der auf einen Untergrund aufgetragen wird.