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Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg

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Im Versailler Vertrag wurden zunächst unrealistisch hohe Reparationszahlungen festgesetzt. Als diese nicht geleistet wurden, rückten am 9. Januar 1923 französische und belgische Truppen ins Ruhrgebiet ein, um die Forderungen in Form von Gütern (Steinkohle) direkt einzutreiben. Die Reichsregierung rief daraufhin am 19. Januar 1923 den passiven Widerstand, den Ruhrkampf aus, wodurch die Besatzungskosten höher als der Wert der beschlagnahmten Güter waren; allerdings waren die Kosten für Deutschland ebenfalls immens, weshalb der passive Widerstand am 23 September 1923 aufgegeben werden muste.

Erst auf Druck von Großbritannien und den USA lenkte Frankreich im Herbst 1923 ein und es wurden schließlich im Dawes-Plan 1924 vorläufige Angaben über Höhe, Zusammensetzung und Sicherung der Reparationszahlungen gemacht. Dazu wurde unter anderem ein "Reparationsagent" mit Sitz in Berlin eingesetzt. 1929 wurden im Young Plan die Reparationszahlungen an die USA um 59 Jahre (also bis 1988) verlängert. Auf Grund der katastrophalen wirtschaftlichen Lage wurden 1932 auf der Konferenz von Lausanne die Reparationszahlungen aufgehoben. Dies war nicht etwa Hitler, wie vielfach behauptet, zu verdanken, sondern geht vor allem auf die strikte Deflationspolitik von Reichskanzler Brüning zurück.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Londoner Schuldenabkommen die weiteren Rückzahlung geregelt und die Schulden halbiert. Bis etwa 1983 zahlte die Bundesrepublik diese Schulden zurück. Allerdings wurden Zinsen in Höhe von 251 Millionen Mark aus den Jahren 1945 bis 1952 bis zur Wiedervereinigung Deutschlands ausgesetzt und schließlich im Jahre 1990 fällig. Die Bundesregierung gab darauf Fundierungsanleihen aus, die bis 2010 aus dem Bundeshaushalt getilgt werden. Tilgung und Zinsen betragen pro Jahr etwa 4 Millionen Euro.