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Polizei

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Deutsche Polizisten mit Maschinenpistole (Hamburg)
Berittene Polizei in Baden-Württemberg

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen ist der Polizei als Exekutivorgan des "staatlichen Gewaltmonopols" die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang regelmäßig erlaubt und in Grenzen der Regel auch straffrei.

In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.

Abgrenzungen

Die Polizei ist in Deutschland von den Ordnungsbehörden und dem Militär zu unterscheiden. Beide Abgrenzungen bestehen erst seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Die Ordnungsbehörden nehmen insbesondere die Verfolgung kommunaler Ordnungswidrigkeiten wahr.

Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad). Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei). Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak. Allerdings haben diese Carabinieri kein völkerrechtliches Mandat.

Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Bundesländer, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).

Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf.

Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom griechischen Polis ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in dem Wort "baupolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde das Wort ursprünglich auch im Begriff "Polizeistaat" verwendet. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden.

Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.

Im Dritten Reich wurde in Deutschland der Spruch: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" geprägt, der aber unter geänderten Vorzeichen auch für das Selbstverständnis der Polizei im freiheitlich-demokratischen Staat gelten kann.

Die abwertende Bezeichnung "Bulle" hat ihren Ursprung in der Rotwelsch (Gauner)-Sprache. Dort wird ein Polizist als "Puhler" bezeichnet.


Deutschland

Streifenfahrzeug Polizei Hamburg

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundespolizei und Bundeskriminalamt als Polizeien des Bundes, Zoll als Finanzverwaltung mit polizeilichen Vollzugsbereichen und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Bis in die 1990er Jahre gab es auch noch die Bahnpolizei, welche nur auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn polizeiliche Aufgaben wahrnahm. Seit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn übernimmt dies die Bundespolizei. Ferner gab es bei der Deutschen Bundespost den Betriebssicherungsdienst, der jedoch i.d.R. nicht nach außen auftrat sondern nur intern ermittelte und dann die örtlich zuständige Polizei informierte.

Eine Sonderrolle nimmt die Polizei beim Deutschen Bundestag ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden. Die Landespolizeien und die Bundespolizei nehmen ausschließlich zivile Aufgaben war und sind im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Nichtkombattanten. Angehörige der Polizei sind mehrheitlich Polizeivollzugsbeamte.

Seit 1994 nehmen Polizeibeamte der Länder auch an internationalen Einsätzen teil.

Während bisher die Uniformen und Fahrzeuge der Polizei in Deutschland grün und beige waren, haben die Bundesländer Brandenburg , Hamburg und Hessen angefangen auf blau umzustellen.

Folgende Bundesländer planen eine Umstellung von grün auf blau (Stand: 17. Oktober 2005):

Siehe auch: Portal Polizei, Kategorie:Polizei, Kategorie:Polizist, Kategorie:Kriminalist, Kategorie:Führungs- und Einsatzmittel, Kategorie:Beamtenrecht, Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht, Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, Kategorie:Zoll

Österreich

In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei sowie in die Justizwache. Der Begriff "Bundespolizei" selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Innenministerium und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt; die Justizwache dem Justizministerium.

Datei:1367.jpg
österreichischer Polizeibus

Gemeinden und Städte können eigene Stadtpolizeien gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.


Seit 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen.


Siehe: Bundespolizei (Österreich)

Schweiz

Schweizer Polizeifahrzeug

In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.

Siehe: Polizei (Schweiz)

Andere Staaten

Frankreich

In Frankreich gibt es drei Arten von Polizeikräften: Zu den Zivilpolizeibehörden gehören die Nationalpolizei (Police Nationale) des Innenministeriums und die Gemeindepolizei (Police Municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die zivilen Ordnungskräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ab. Auch die französische Gendarmerie wurde 1791 unmittelbar nach der Revolution geschaffen und war im 19. Jh. das Vorbild für die Gendarmerien vieler anderer Staaten. Eine polizeiliche Spezialeinheit der Gendarmerie ist GIGN, die Groupe d'Intervention de la Gendarmerie Nationale.

Italien

Einsatzfahrzeug der Carabinieri in Florenz

Italien hat wie Frankreich oder Spanien kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern. Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in grösseren Städten operiert.

Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen.

Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanzpolizei, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Sie ist vor allem auch auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.

In der für die Mafiabekämpfung zuständigen Direzione Investigativa Antimafia (DIA) arbeiten vor allem Angeörige der o.g. Polizeien unter einem Dach zusammen.

Das Innenministerium ist für die Koordinierung aller nationalen Polizeikräfte zuständig. Der Chef der Staatspolizei ist zugleich Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und als solcher nationaler Polizeikoordinatior.

Darüber hinaus bestehen auf nationaler Ebene einige besondere Polizeibehörden. Dazu gehören die dem Justizministerium unterstehende Gefängnispolizei (Polizia Penitenziaria), die dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Forstpolizeibehörde (Corpo Forestale dello Stato), sowie die militärisch organisierte Küstenwache (Guardia Costiera), die zum Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums gehört. Die Verkehrspolizei (Polizia Stradale) ist ein relativ selbständiger Organisationsbereich der Polizia di Stato, die für die Überwachung des Straßenverkehrs besonders auf überörtlichen und überregionalen Straßen zustandig ist.

Während die Carabinieri dem Verteidungsministerium permanent unterstellt sind (und nach Weisung des Innenministeriums tätig werden), können Finanzpolizei und Küstenwache im Verteidigungsfall ebenfalls dem Verteidigungsministerium bzw. dem Generalstab zur militärischen Verteidigung der Landesgrenzen unterstellt werden. Auf lokaler Ebene gibt es die unbewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Strassenverkehrs kümmern. Sie unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern, die oberste Dienstaufsicht führen jedoch die Regionalregierungen.

Auf Provinzebene gibt es noch die kleine Polizia Provinciale, die für die Einhaltung der Jagd- und Binnenfischereivorschriften der jeweiligen Provinzregierung sorgt.

Niederlande

Einsatzbus der niederländischen Polizei in Zwolle

Bis 1994 gab es in den Niederlanden eine zweigliedrige Polizeiorganisation: Alle größeren Gemeinden (insgesamt 148) hatten eine Gemeindepolizei (Gemeentepolitie), die dem Bürgermeister unterstand. Die Staatspolizei (Rijkspolitie) war für kleinere Kommunen und das ganze Staatsgebiet betreffende Sicherheitsaufgaben zuständig und dem Justizminister verantwortlich. Seit dem Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes am 1. April 1994 sind alle zivilen Polizeiformationen einheitlich organisiert und uniformiert. Das Land ist nun in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landpolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist. Der Korpsverwalter der KLPD untersteht seit 2000 direkt dem Innenminister (vorher dem Justizministerium). Bei der Landpolizei sind diverse spezielle Einheiten und Stellen angesiedelt wie Wasserschutz-, Bahn- und Autobahnpolizei, Interpol-Verbindungsbüro, berittene Polizei und ein Sicherheitsdienst für Regierungseinrichtungen und Botschaften. In den Niederlanden sind etwa 55.000 zivile Polizeibeamte im Dienst.

Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien. Dazu gehören neben dem Grenzschutz, der Bewachung der Flughäfen und der fremdenpolizeilichen Tätigkeit auch der Personenschutz für die Königsfamilie.

Zur Unterstützung und Entlastung professioneller Polizeikräfte existieren in vielen niederländischen Städten so gen. Stadtwachen (Stadswacht), deren Angehörige zwar uniformiert, aber unbewaffnet sind. Die Aufsicht über die Stadtwachen wird in der Regel von der Polizei wahrgenommen.

Spanien

Das Polizeisystem Spaniens umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern: die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Gendarmerie oder "Bürgergarde" (Guardia Civil), die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums, die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autónomica), die bislang im Baskenland, in Katalonien und in Navarra aufgestellt wurden, sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt). Als Spezialeinheiten bestehen innerhalb der CNP bspw. Bereitschaftspolizeieinheiten (Unidades de Intervención Policial - UIP) und so gen. "Besondere Sicherheits-Einsatzgruppen" (Grupos Operativos Especiales de Seguridad - GOES), die zusammen mit der (in etwa der deutschen GSG 9 vergleichbaren) "Sondereinsatzgruppe" (Grupo Especial de Operaciones - GEO) vor allem der Terrorabwehr dienen.

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Guardia Civil und Nationalpolizei ist sehr kompliziert und nicht immer leicht nachzuvollziehen. Beispielsweise ist die Guardia Civil für den Schutz der Landesgrenzen, den Verkehr auf außerörtlichen Straßen, Gefangenentransporte, den Naturschutz und die Erteilung von Waffenscheinen, die Nationalpolizei dagegen für die Personenkontrolle an den Grenzen, Pass- und Ausländerangelegenheiten, die Überwachung von Spielkasinos und die Drogenbekämpfung zuständig. In den Autonomien, die über eine eigene Polizei verfügen, werden die Aufgaben der Guardia Civil i. d. R. von der Autonomiepolizei wahrgenommen (die im Übrigen großteils aus ehemaligen Mitgliedern der Guardia Civil besteht). Die Autonomiepolizei des Baskenlandes heißt Ertzaintza, die von Navarra Policía Foral (span.) oder Foruzaingoa (bask.) und die von Katalonien Mossos d'Esquadra.

Aufgrund der komplizierten Organisation wird die Polizeiarbeit in Spanien des Öfteren auch durch Kompetenzkonflikte erschwert. Seit langen ist daher der Ruf nach Schaffung einer Einheitspolizei (Policía Única) zumindest für die Landesteile, die keine Autonomiepolizei besitzen, zu vernehmen.

Polizeiliche Organisationen weiterer Staaten

Datei:US Secret Service officers.jpg
US-Polizisten auf Streife vor einem Regierungsgebäude
In den USA ist die Polizeigewalt auf vielen verschiedenen Ebenen des föderalen Systems verteilt. Auf Bundesebene ist die FBI für die Aufklärung von Straftaten, die gegen Bundesgesetze begangen wurden, zuständig. Diese betreffen hauptsächlich Gebiete von zwischenstaatlichem Handel sowie organisiertes Verbrechen. Auf Staatsebene gibt es die Staatspolizei (State Police), die häufig für die Überwachung der Autobahnen sowie den Schutz staatlicher Einrichtung zuständig ist. Auf der Ebene der Counties sind die Sheriffs für alles zuständig, was sich außerhalb der Städten und inkorporierten Gemeinden ereignet. Der Begriff "Polizei" wird jedoch am ehesten für die von den Kommunen angestellten Polizeibeamten angewandt. Gelegentlich haben Universitäten oder andere Behörden von einem Landtag oder vom Kongress die Vollmacht bekommen, eigene Polizeidienste zu unterhalten. Sowohl die örtliche Polizei der Städten als auch die Sheriffs und die besondere Polizei einer bestimmten Einrichtung haben nur eine strikt gebundene örtliche Jurisdiktion (z.B. eine Universitätspolizei nur auf dem Campus der entsprechenden Universität, die städtische Polizei nur innerhalb der Stadtgrenzen, etc). Durch besonderer Vereinbarung können diese Bindungen gelockert werden (wenn z.B. eine Stadt und eine Universität der jeweils anderen Vertragspartnerin das Recht einräumt, in begründeten Fällen auf das jeweils andere Gebiet tätig zu werden).
  • International
Einsatzfahrzeug der estnischen Polizei in Tallinn

Literatur

  • Georg Seeßlen, Copland : Geschichte und Mythologie des Polizeifilms, Marburg: Schüren Presseverlag 1999
  • Patrick Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, Hamburg: Christians 1996
  • Klemp, Stefan: Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. Münster: Klartext Verlag 2005. ISBN 3-89861-381-X

Linkkatalog zum Thema Polizei bei curlie.org (ehemals DMOZ)

Siehe auch:

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