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Behinderung

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Von einer Behinderung spricht man bei individuellen Beeinträchtigungen eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig sind.

Die infrastrukturellen Umweltbedingungen, insbesondere aber gesellschaftliche Einstellungen und Verhalten gegenüber von Menschen mit Behinderung, nehmen in modernen Ansätzen zur Definition des Begriffs einen größeren Raum ein.

Überblick

Kategorien und Ursachen

Grundsätzlich lassen sich Behinderungen grob kategorisieren in:

Hinsichtlich der Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen:

  • erworbenen Behinderungen
- durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch Unfälle
- durch Gewalteinwirkung
- durch Alterungsprozesse
  • angeborenen Behinderungen
- durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.

Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (Mehrfachbehinderung, Schwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z.B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.

Häufigkeit

Nach einem am 16.12.2004 erschienenen "Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" gelten über acht Prozent der deutschen Bevölkerung als schwerbehindert (S. 18). Diese Angabe beruht auf Angaben des statistischen Bundesamtes (Stand 31.12.2003), dass 6,639 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland leben. Ein hoher Anteil von ihnen (52 Prozent) sind ältere Menschen über 65 Jahre. Jeweils 22 Prozent umfassen die Altersgruppen von 55 bis unter 65 Jahre und von 25 bis unter 55 Jahre. Die restlichen 4 Prozent sind unter 25 Jahre alt. 68 Prozent der Behinderungen werden von dieser Statistik als "körperliche Behinderung und 17 Prozent als "geistig-seelische" Behinderung eingeordnet. 84 Prozent der Behinderungen seien durch Krankheit, 2 Prozent durch Unfall erworben.

Von einer solchen Statistik werden allerdings nur Personen erfasst, die den rechtlichen Status eines Schwerbehinderten (d.h. Behinderungsgrad über 50%) und den damit verbundenen Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragt haben. Dies vermeidet jedoch ein Teil der Betroffenen. Weil es keine „Meldepflicht“ für Behinderungen gibt, lässt sich die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderung nur schätzen, wobei häufig die Zahl von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung genannt wird. Nationale und internationale Statistiken weisen erhebliche Varianzen auf, da außerhalb des rechtlichen Rahmens nicht einheitlich und verbindlich festgelegt wurde, welche Kriterien für eine vorliegende Behinderung erfüllt sein müssen.

In der Schweiz sind Schwerbehindertenausweise unbekannt. Dort sind beim Bundesamt für Sozialversicherung die IV-Renten statistisch erfasst. 2003 bekamen 271'039 Personen einfache Invalidenrenten und 185'476 noch Zusatzrenten. Die durchschnittliche Rente betrug 1396 CHF. Individuelle Maßnahmen (Hilfsmittel, Sonderschulen, Berufliche Ausbildung usw.) bezogen 400'537 Personen. Bei den Männern ist einer von fünf kurz vor der Pensionierung IV-Rentner. [1]

Definitionen

Sozialrechtliche Definition

Im bundesdeutschen Recht wird die Behinderung im Sozialgesetzbuch IX (dort: § 2 Abs. 1), so festgelegt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Erweiterte Sicht

Eine Behinderung bringt in der Regel auch Schwierigkeiten dahingehend mit sich, als Betroffener an der Gesellschaft teilhaben zu können („Behindert ist man nicht, behindert wird man! Aktion Mensch). So erweitert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2001 den Behinderungsbegriff in der International Classification of Functioning, Disability and Health" ICF) wie folgt:

  • Schädigung: Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder -struktur im Sinn einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes,
  • Beeinträchtigung der Aktivität: Aus der Schädigung resultierende Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, eine Aufgabe oder Tätigkeit durchzuführen,
  • Beeinträchtigung der Partizipation: Ein nach Art und Ausmaß bestehendes Problem einer Person bezüglich ihrer Teilhabe in einem Lebensbereich bzw. einer Lebenssituation,
  • Umfeldfaktoren: beziehen sich auf die physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der die Menschen ihr Leben gestalten.

Beispielhaft für eine erweiterte Begriffsdefinition unter Einbeziehung der Umgebung ist die Formulierung Alfred Sanders: Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist (H. Eberwein, S. Knauer: Handbuch der Integrationspädagogik, Beltz 2002). Er führt Behinderung also nicht nur auf eine Schädigung oder Leistungsminderung eines einzelnen Menschen zurück sondern auf die Unfähigkeit des Umfelds des betreffenden Menschen diesen zu integrieren.

Begriffsdiskussion

Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Definitionen des Behinderungsbegriffs, nicht zuletzt im ständigen Bemühen, eine (behindernde) Diskriminierung und Stigmatisierung schon bei der eingesetzten Sprache auszuschließen – schließlich werden Behinderte in spanischsprachigen Ländern auch heute noch häufig als „minusválidos“ (Minderwertige) bezeichnet. Mit dem Ziel einer „Political Correctness“ wurde gar versucht, den Begriff ganz zu verbannen bzw. durch Euphemismen wie „besondere Befähigung“ oder „besondere Bedürfnisse“ zu ersetzen. Aus den englischsprachigen Ländern kommt die begriffliche Umschreibung „people with special needs“ („Menschen mit besonderen Bedürfnissen“).

Regelmäßig werden im akademischen Diskurs oder von Lobby-Organisationen einschlägige Begriffe hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit oder aufgrund ihres diskriminierenden Potenzials in Frage gestellt, um sie durch fortschrittlichere Bezeichnungen zu ersetzen. (Noch) nicht durchgesetzt hat sich beispielsweise die kognitive Behinderung an Stelle der geistigen Behinderung. Der ursprünglich mathematische Begriff Inklusion schickt sich an, die bisherige Integration behinderter Menschen abzulösen, weil er nach Meinung seiner Befürworter der Gesellschaft eine höhere Verantwortung für die Einbeziehung betroffener Menschen mit all ihren Eigenarten zuweist, statt eine Anpassung zu verlangen.

Von den zumeist selbst betroffenen Vertretern der Krüppelbewegung wurde der Begriff Behinderung dagegen bewusst durch den alten, eigentlich verpönten Ausdruck „Krüppel“ ersetzt, um damit provozierend auszudrücken, was nichtbehinderte Menschen nach ihrem Empfinden ohnehin über sie dachten.

Letztlich ist Pragmatismus bei der Definition spätestens dann notwendig, wenn Kriterien für die Leistung von Hilfe durch die Gesellschaft festgelegt werden müssen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, ...). Diese Situation wird in der sonderpädagogischen Fachdiskussion als Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma bezeichnet.

Der im süddeutschen und österreichischen Sprachgebrauch übliche Ausdruck „bresthaft“ für behindert wird heute als diskriminierend abgelehnt.

Hilfe und Selbstbestimmung

Traditionelle karitative Einrichtungen

Seit dem späten 18. Jahrhundert betrachteten es vor allem kirchliche und andere karitative Einrichtungen als ihre Aufgabe, Kinder und Erwachsene mit einer Behinderung zu fördern und zu pflegen. Seit dem 19. Jahrhunderts wurde die Pflege und schulische Förderung staatliche Aufgabe.

Anfangs fand die Unterstützung von Menschen mit Behinderung überwiegend in dafür spezialisierten Einrichtungen wie Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Internaten oder Heimen statt.

Inzwischen ist die Landschaft der Einrichtungen und der Konzepte der Behindertenhilfe breit aufgefächert, was auch Ergebnis der lebendigen politischen und wissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte ist.

Gesetzliche Vorgaben

Durch die neuere Gesetzgebung ist die Gesellschaft aufgefordert, Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu schaffen. In Deutschland findet dies Ausdruck in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Dieses Prinzip muss vom Staat in der Gesetzgebung, der Verwaltung und bei der Rechtsprechung berücksichtigt werden. So finden sich zahlreiche Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Schutz der Rechtsposition von Menschen mit Behinderung u.a. im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Arbeitsrecht oder auch in Bauvorschriften, hier insbesondere zum Thema Barrierefreiheit. Die Leistungen der Rehabilitation sind in den Sozialgesetzbüchern verankert.

Konzepte, Maßnahmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe setzen schon bei Kleinkindern (Frühförderung) an und gehen weiter über verschiedene Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Fachgebieten der Sonderpädagogik und der Heilpädagogik. Auch für Erwachsene existieren Leistungsansprüche und Hilfsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe im Alltag, im Beruf sowie im Bereich der medizinischen Rehabilitation.

Behindertenspezische Regelungen sind notwendig in allen Lebensbereichen.

Neue Ansätze zu Rehabilitation und Integration

Seit den 1970er Jahren entstanden neue Denkansätze zur Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Politisch engagierte Mitglieder der Selbsthilfevereine fühlten sich von Vertretern und Mitarbeitern historisch gewachsener Strukturen der Rehabilitation weniger gefördert und forderten mehr persönliche Freiheiten in Pflegeheimen und Sonderarbeitsplätzen.

Im Zusammenhang mit reformpädagogischen Überlegungen bestehen heute auch integrative Ansätze, so z.B. integrative Kindergärten, integrative Schulen oder Integrationsfirmen. Dies sind reguläre Organisationen, in denen durch konzeptionellen, personellen und strukturellen Aufwand auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, wodurch gemeinsames Lernen und Arbeiten ermöglicht werden soll.

Als Rehabilitation werden alle Maßnahmen verstanden, die auf eine Integration von Menschen in die Gesellschaft abzielen. Leistungen werden im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Medizin und der Förderung zur Teilnahme am sozialen Leben erbracht. In den Folgejahren entstanden neue soziale Initiativen und Modelle zur eigenständigen Organisation von Pflege und Betreuung (unter anderem persönliche Assistenz, persönliche Budget, die Arbeitsassistenz im Beruf, oder die betriebliche Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die heute durch den Werkstattrat ausgeübt wird.

Seit einigen Jahren zeichnet sich ein Paradigmawechsel ab. Behinderung wird zunehmend als krisenhaftes Ereignis nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Angehörigen und Freunde begriffen (Schuchhardt, 1982). Rehabilitation wird daher auch als Anbahnung eines Lernprozesses gedeutet, an dessen Ende nicht nur die Verarbeitung des Eintritts einer Behinderung durch die Betroffenen erfolgreich gemeistert werden können, sondern auch die Umgebung des Behinderten „behindertengerecht“ für die spezifischen Bedürfnisse und das natürliche „anders Sein“ angepasst würden. Wichtige Leitgedanken sind hier:

  • Soziale Teilhabe statt Pflege
  • Überlegte Planung statt Barrierenerrichtung
  • Achtung und Respekt statt Diskriminierung
  • Integrierte Teilhabe statt vorgeburtliche Selektion und gesellschaftlich-institutionelle Ausgrenzung

Behindertenbeauftragte, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen

Die Interessen von Menschen mit Behinderungen sollen im Bund sowie in den Bundesländern, Städten und Gemeinden von Beauftragten für ihre spezifischen Belange vertreten werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Behindertenorganisationen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die entweder als Lobby Einfluss auf die Sozialpolitik versuchen zu nehmen oder dem Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen dienen sollen.

Gesetze

Verwandte Themen

Literatur

  • Reinhard Markowetz, Günter Cloerkes (Hrsg.): Freizeit im Leben behinderter Menschen: theoretische Grundlagen und sozialintegrative Praxis. Edition S, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-8262-1
  • Fürll-Riede, Hausmann, Schneider: Sexualität trotz(t) Handicap. Thieme-Verlag, 2000, ISBN 3-13118211-3
  • Zurbrügg, Ingeborg: Klarissa. Harald Fischer, Erlangen 1994, ISBN 3-89131-111-7