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Notausgang

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Ein Notausgang ist ein Ausgang aus einem Gebäude, der nur in Notfällen verwendet werden darf.

Je nach Anwendung kann die Tür nur an der Innenseite Türgriffe haben. Außerdem müssen die Beschläge der Tür so montiert sein, dass die Tür sich nur in Fluchtrichtung öffnen lässt. Die Tür kann zwar ein Schloss besitzen, jedoch muss sichergestellt sein, dass sich die Tür auch in abgeschlossenem Zustand jederzeit einfach von innen öffnen lässt.

Der Notausgang muss mit der Beschriftung Notausgang oder mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt oft in Kombination mit einer Notbeleuchtung. Er muss jederzeit erreichbar sein und darf nicht durch Gegenstände verstellt werden. Der Weg zum Notausgang (Fluchtweg) muss ebenfalls deutlich gekennzeichnet sein.

Ein Nachteil der Piktogramme (Rettungszeichen) ist, dass blinde oder sehbehinderte Menschen diese meist nicht wahrnehmen können.

Die Größe und die Anzahl der Notausgänge muss so bemessen sein, dass die üblicherweise im Gebäude anwesenden Personen schnellstens auch bei Panikreaktionen ins Freie flüchten können, ohne dass die jeweiligen Personen stürzen und dabei durch die Nachfolgenden überrannt werden oder anderweitig zu Schaden kommen können. Diese Werte und Richtlinien für Notausgänge werden meist bei Begehungen des Gebäudes von der Baubehörde, Gewerbeaufsicht oder Feuerwehr vorgeschrieben und überprüft. Die Vorschriften und Kontrollen sind in Deutschland in den Bundesländern jeweils unterschiedlich geregelt. Sie richten sich aber immer nach den Euronormen EN179. Für Gebäude, in denen mit Panik zu rechnen ist, etwa weil dort regelmäßig viele ortsunkundige Personen anwesend sind, muss die Tür nach der Euronorm EN1125 ausgerüstet sein.

Die Problemhaftigkeit solcher Notausgänge sieht man immer wieder bei zahlreichen Bränden beispielsweise in Diskotheken. In vielen Fällen werden sie vorschriftswidrig versperrt, damit keine Gäste ohne zu zahlen in das Lokal gelangen können. Wenn dann oft nur eine Kleinigkeit passiert und die Gäste nicht durch den Notausgang flüchten können, bricht sofort Panik aus, wodurch oftmals auch Tote zu beklagen sind.

Auch für Sportstätten und Versammlungsorte gelten in den meisten Ländern sinngemäße Vorschriften.

Siehe auch