Diskussion:Design (Schutzrecht)
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Urherrechtsähnliches oder absolutes Recht
Es wird ohne Diskussion zwischen beiden Versionen munter hin- und hergeändert. Die Angabe "urheberrechtsähnlich" stimmte bis zum In-Kraft-Treten des Geschmacksmustergesetzes 2004 am 1.6.2004. Seitdem ist der Designschutz in Deutschland nicht mehr dem Urheberrecht, sondern den technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, etc.) nachgeboldet. Die beabsichtige, dies entsprechend zu ändern, wenn mir nicht hier widersprochen wird. --Andrsvoss 09:18, 27. Okt 2005 (CEST)