Autonomie der Färöer
Das Gesetz über die Autonomie der Färöer wurde am 31. März 1948 vom dänischen König Frederik IX. unterzeichnet. Es sichert der kleinen nordischen Inselnation weitgehende Selbstbestimmung in allen inneren Angelegenheiten, während Außen- und Verteidigungspolitik bei Dänemark verbleiben.
Das Autonomiegesetz wurde 2005 durch den Vertrag von Fámjin und das Übernahmegesetz um wesentliche Punkte ergänzt.
Historisch gesehen bildet das Autonomiegesetz einen Kompromiss in einer jahrzehnte langen Auseinandersetzung seit Beginn der Nationalbewegung mit dem Weihnachtstreffen der Färöer 1888 und dem Sprachstreit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Während der britischen Besetzung der Färöer im Zweiten Weltkrieg wurde die Flagge der Färöer international anerkannt, und durch die Isolation vom „Mutterland“ Dänemark hatten die Färöer eine eigene Regierung (wenn auch unter Vorsitz des dänischen Amtmaðurs Carl Aage Hilbert).
Durch diese relative Selbständigkeit im Zweiten Weltkrieg bedingt, wuchs das kollektive Selbstbewusstsein der Färinger, und der Traum nach einer staatlichen Souveränität schien greifbar. Das Nachbarland Island erklärte sich am 17. Juni 1944 zur Republik und scherte damit aus dem dänischen Königreich aus. Für eine analoge Entwicklung auf den Färöern fehlte allerdings eine überzeugende Mehrheit, wie die Verfassungskrise mit dem Debakel der Volksabstimmung zeigte.
„Debakel“ ist hier zweideutig zu verstehen, denn einerseits war eine Mehrheit des Løgtings für einen weiteren Verbleib im Königreich, und andererseits entschied sich eine knappe Mehrheit der Bevölkerung dagegen - war also in dieser Frage nicht mehr durch die eigenen Parteien entsprechend vertreten. Eine Folge in diesem politischen Vakuum war die Formierung des republikanischen Tjóðveldisflokkurin mit breiter Unterstützung der jungen Intellektuellen und der Arbeiterschaft.
Nach der Volksabstimmung wurde das Løgting vom dänischen König aufgelöst, und es kam zu langwierigen Verhandlungen zwischen den Färöern und Dänemark. Letztlich ist das Autonomiegesetz eine abgewandelte Form des Regierungsvorschlages, über den damals abgestimmt wurde, d.h. den Verbleib der Färöer im Königreich.
Wesentliche Punkte des Autonomiegesetzes sind:
- Die Färöer werden als eine Nation innerhalb des Königreichs Dänemark anerkannt, die sich selbst verwaltet.
- Eine A- und eine B-Liste regelt die Kompetenzen der neu eingerichteten Landesregierung der Färöer. A-Angelegenheiten sind in voller Zuständigkeit der Färöer, während B-Angelegenheiten mit der Dänischen Regierung abgestimmt werden müssen (das oben genannte Übernahmegesetz weitete diese Regelung zugunsten der Färöer aus, sodass heute nicht mehr gefragt werden muss, wenn die Färöer Kompetenzen übernehmen wollen).