Zivildienstleistender
Zivildienstleistender (Abkürzung ZDL, umgangssprachlich Zivi, in Österreich meist Zivildiener) ist, wer seinen zivilen Ersatzdienst zur Militärzeit ableistet.
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Wehrdienst. Ein ZDL hat den Kriegsdienst an der Waffe verweigert (in Deutschland nach Art. 4 Abs. 3 GG) und wird dafür zum Ersatz- oder Zivildienst herangezogen.
Zivildienstleistende erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie Wehrdienstleistende auch. Einige zusätzliche Rechte und Pflichten sind ebenfalls eingerichtet worden. Das bedeutet:
- Sie müssen eine Dienstunterkunft beziehen, worauf mit einer Heimschlaferlaubnis verzichtet werden kann.
- Sie erhalten kostenlose Heilfürsorge.
- Sie sind dienstverpflichtet.
- Sie dürfen nur mit besonderer Erlaubnis einen Nebenjob annehmen (Wehrdienstleistende dürfen dies gar nicht).
- Sie müssen einen Einführungskurs ablegen, der, je nach Art des Dienstes, einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Staatsbürgerschaftskunde-Kurs, eine Rettungsdienstausbildung, eine Pflegediensthelfer-Ausbildung oder ähnliches enthalten kann; die Länge der Ausbildung in diesem Einführungskurs variiert nach dem Verwendungszweck des Zivildienstleistenden.
- Sie können von der Dienststelle Bildungsurlaub für Kurse und Seminare beantragen, die speziell für Zivildienstleistende eingerichtet worden sind.
Zu den Pflichten bezogen auf Dienstunterkunft und Einführungskurs ist anzumerken, daß in der Mehrheit der Fälle eine Heimschlaferlaubnis gegeben wird und daß der Einführungskurs erst mehrere Monate nach Beginn des Zivildienstes stattfindet, wenn überhaupt.
Wie ein Soldat bei der Bundeswehr wird auch ein Zivildienstleistender beim Bundesamt für den Zivildienst durch eine Personenkennziffer eindeutig identifiziert.
In Österreich sind Zivildiener dem Bundesministerium für Inneres unterstellt, wobei der Großteil der Zivildienstverwaltung seit 1. April 2002 von der Zivildienstverwaltungs Ges. m. b. H., einem Unternehmen des Österreichischen Roten Kreuzes, wahrgenommen wird.
Zivildienst kann man in verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Sozialdiensten und -stationen (z.B. Caritas), beim Roten Kreuz, in Krankenhäusern, in Jugendzentren, aber auch z.B. beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder anderen gemeinnützigen Vereinen ableisten. Diese können beim Familienministerium (dessen Name sich in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings immer wieder änderte) eine Anerkennung als Zivildienststelle beantragen und erhalten dadurch das Recht, Zivildienstleistende einzustellen.
Weblinks
- www.zivildienst.de - Bundesamt für den Zivildienst (Deutschland)
- www.zivildienst.at - die Seite für Zivildienende in Österreich
- www.zivildienst.ch - bfmz: Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst (Schweiz)