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Polizeistern

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Polizeistern Die Geschichte des Polizeisternes als Mützenemblem

Wie so oft in der Geschichte der Uniformeffekten, hat auch der Polizeistern seinen Urahn in der Geschichte des Landes Preußen.

Sie beginnt hier am 17. Januar 1701. An diesem Tage stiftete Friedrich I. - hier noch Kurfürst von Brandenburg - den "Schwarzen Adlerorden" mit der Inschrift Suum Cuique, d.h. Jedem das Seine.

Es ist die Kurzform der persönlichen Devise Friedrichs I.: Die Gerechtigkeit erkannt man daran, daß sie jedem das Seine zukommen läßt.

Vor und innerhalb der Schlesischen Kriege wurde von Friedrich II. -später Friedrich der Große genannt - die Aufstellung des Feldjäger Corps zu Pferde befohlen.

Die Auswahl für dieses Feldjägercorps fiel in der Regel auf Forstbeamte, weil sie in einem besonderen Treueverhältnis zum König standen und hervorragend mit der "Büchse mit gezogenem Lauf" umgehen konnten.

Bereits am 6. Februar 1741 verlieh Friedrich II. dem Reitenden Feldjäger Corps für besondere Verdienste den Gardestern.

Nach Beendigung der Kriege im Jahre 1763 war Preußen faktisch bankrott und mußte eine Vielzahl von Bediensteten entlassen. Ein Großteil der Feldjäger konnte nicht mehr in den Forstdienst übernommen werden und wurde so in der damaligen Landgendarmerie untergebracht. Dabei behielten sie als Erkennungszeichen den verliehenen Gardestern als Mützenabzeichen bei.

Die ersten Polizeieinheiten, die den Stern als zusätzliches Helmemblem getragen haben, war die preußische Gendarmerie. Um 1781/82 wurde die Berliner Polizei erstmals einheitlich uniformiert und dabei auch die unterschiedlichsten Dienstgrade kenntlich gemacht.

Die Kopfbedeckung zierte dabei in verkleinerter Form der Gardestern mit dem preußischen Adler.

Im Jahre 1895 verlieh der deutsche Kaiser Wilhelm II. mit "allerhöchster Kabinettsorder", den Angehörigen der Gendarmeriebrigaden den silbernen Gardestern als zusätzliches Helmemblem.

Dieser wurde somit per Gesetz eingeführt, so daß auch die Fußgendarmen auf ihrem scharzen Tschako ebenfalls den Gardestern trugen.

Dieser Stern wurde nach dem Ersten Weltkrieg von der preußischen Schutzpolizei übernommen.

Auf Grund des Versailler Vertrages wurden sämtliche Gendarmerie-Einheiten der Polizei zugeschlagen und gehörten nun in den Bereich der Innenministerien der Länder.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der ehemalige preußische Polizeistern als einheitliches Abzeichen für Tschako und Dienstmütze eingeführt, jeweils mit dem Landeswappen und der Landesfarbe auf den Stern aufgelegt.

Nach Beendigung des "Tschako-Zeitalters" bei den einzelnen Länderpolizeien, Mitte der 60-Jahre, wurde ein entsprechend verkleinerter Stern, meist in Weißblech oder Aluminium, an der Dienstmütze der Polizei montiert.

Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Polizeiuniform (1974) in der Bundesrepublik Deutschland, wurde auch der Polizeimützenstern modifiziert und vereinheitlicht.

Es wurde ein altgoldener Stern eingeführt, dem in der Mitte das jeweilige Länderwappen der Landespolizei, in entsprechender farblicher Ausführung, eingelegt wurde.

So zeigt sich der Polizeistern auch noch bis zum heutigen Tage.

Da viele Polizeiorganisationen weltweit nach dem preußischen Vorbild aufgebaut wurden, wurde vielfach auch der Gardestern als Erkennungssymbol der Polizei in irgendeiner landesspezifischen Form übernommen.

So fand der preußische Gardestern seine weltweite Verbreitung innerhalb der Polizei.