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Thomas Wüppesahl

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Thomas Wüppesahl (* 9. Juli 1955 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker (ehemals Die Grünen).

Ausbildung und Beruf

Wüppesahl ist als Kriminalbeamter Mitbegründer und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kritische Polizisten, die sich gegen Übergriffe der Polizei einsetzt. In Hamburg ist dies besonders durch den „Hamburger Kessel“ im Jahr 1986 bekannt geworden.

Später wurde er wegen des Verdachts der Nötigung und Körperverletzung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gegen dieses Urteil hatte Wüppesahl erfolgreich Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts vom 27. Mai 2004 wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in der Revision aufgehoben.

Im Oktober 2004 wurde Wüppesahl wegen des Vorwurfs der Verabredung zu einem Raubmord verhaftet. Prozesseröffnung war am 4. März 2005. Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf ist ein ehemaliger Freund und Kollege Wüppesahls. Das Landgericht Hamburg verurteilte Wüppesahl am 7. Juli 2005 wegen der Planung eines Verbrechens und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Gegen das Urteil legte Wüppesahl Rechtsmittel ein.

Partei

Wüppesahl engagierte sich zunächst in der Bürgerinitiative gegen das Kernkraftwerk Krümmel und wurde schon 1978 Mitglied der GAL in Hamburg. 1987 trat er wegen interner Streitigkeiten aus dem Grünen-Landesverband aus.

Abgeordneter

Von 1982 bis 1986 gehörte Wüppesahl der Ratsversammlung von Geesthacht an.

Nach der Bundestagswahl 1987 zog er über die Landesliste Schleswig-Holstein in den Deutschen Bundestag ein. Nachdem er Ende 1987 aus der Partei ausgetreten war, wurde er am 26. Januar 1988 auch aus der Bundestagsfraktion Die Grünen ausgeschlossen.

Dadurch verlor er auch seinen Sitz in den Ausschüssen. Auch wollte er als fraktionsloser Abgeordneter in der vorderen Bankreihe des Bundestages sitzen und einen Zuschuss wie die Fraktionen aus dem Haushalt bekommen. Die Anträge wurden abgelehnt. Als er zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert. Dagegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren mit dem Bundestag („Fall Wüppesahl“). Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88 – (BVerfGE 80, 188), dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) gegen das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen würde. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden zurückgewiesen.

Wüppesahl war noch bis zum Ende der 11. Wahlperiode 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Er ist Vorsitzender des Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. in Hamburg.