Online Copyright Infringement Liability Limitation Act
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | To amend title 17, United States Code, to implement the World Intellectual Property Organization Copyright Treaty and Performances and Phonograms Treaty, and for other purposes, as part of the Digital Millennium Copyright Act. |
| Kurztitel: | Online Copyright Infringement Liability Limitation Act |
| Abkürzung: | OCILLA (Amtliche Abkürzung), DMCA 512; Safe Harbor (informelle Bezeichnungen) |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Vereinigte Staaten |
| Rechtsmaterie: | Urheberrecht |
| Erlassen am: | 1998 |
| Inkrafttreten am: | 28. Oktober 1998, 112 Stat. 2860 (1998) |
| Letzte Änderung durch: | Added Pub. L. 105-304, title II, §202(a), Oct. 28, 1998, 112 Stat. 2877; amended Pub. L. 106-44, §1(d), Aug. 5, 1999, 113 Stat. 222; Pub. L. 111-295, §3(a), Dec. 9, 2010, 124 Stat. 3180. |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
7. Januar 2011 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Online Copyright Infringement Liability Limitation Act (OCILLA) (Sinngemäß: Gesetz zur Beschränkung der Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Internet) ist ein Gesetzt der Vereinigten Staaten, um die Haftung von Online-Diensten, insbesondere Internetdienstanbietern für Urheberrechtsverletzungen zu erleichtern.
Das Gesetz wird auch als DMCA 512 bezeichnet, weil es ein Teil des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ist und als Abschnitt 512 zum United States Code (Bundesrecht der Vereinigten Staaten) hinzugefügt wurde. Ein andere Bezeichnung ist auch Safe Harbor (Sicherer Hafen) eine Analogie aus der englischen Juristensprache für eine rechtssicheren Bereich, insbesondere eine gesetzliche Haftungserleichterung für Handlungen in gutem Glauben unter vordefinierten Bedingungen.
Überblick
OCILLA soll als Umsetzung des WIPO-Urheberrechtsvertrages (1996) zwischen den legitimen Interessen von Urheberrechtsinhabern und digitalen Benutzern einen Ausgleich schaffen. Dies versucht es, indem es sowohl die primäre Haftung der Internetdienstanbieter für urheberrechtswidrig angebotene Dateien beschränkt als auch ihre sekundäre Haftung für die Taten der rechtswidrig hochladendenen Nutzer.
Um die Haftungserleichterung beanspruchen zu können, muss ein Internetdienstanbieter erstens eine vernünftige Vorgehensweise entwickeln und umsetzen, um Benutzerkonten, die wiederholt Urheberrechte verletzen, zu kontaktieren und zu löschen.[1] Zweitens muss er diese Vorgehensweise mit standardisierten technischen Mitteln umsetzen, ohne diese zu behindern.[2] Dann können sie den sicheren Hafen für vier verschiedene Handlungen beanspruchen: übermitteln[3], zwischenspeichern (caching)[4], speichern[5] oder verlinken[6] von urheberrechtswidrigem Material. Der sichere Hafen führt dazu, dass der Internetdienstanbieter nicht zu Schadenersatz verurteilt werden kann, wohl aber zu einem Unterlassen weiterer Urheberrechtsverletzungen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorkehrungen gibt es für jeden der vier sicheren Häfen Detailregelungen. Der Sichere Hafen für Speicherung im Internet nach § 512(c) ist der bekannteste, da er bekannte Akteure wie Youtube schützt.
Als Ergebnis dieses Gesetzes mussten sowohl Urheberrechtsinhaber als auch Nutzer des Internet auf Rechte verzichten. Die Urheberrechtsinhaber verloren Schadensersatzansprüche gegen die leicht zu erreichenden und in der regel solventen Internetdienstanbieter, die Nutzer verloren ein Teil ihrer Anonymität, weil die Internetdienstanbieter diese bei mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung offen legen müssen.
Weblinks
- Wortlaut des Gesetztes (PDF, Englisch)