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Jagd

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Jagd bezeichnet das (erlaubte) Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Töten und Aneignen von Wild. Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.

Aufgaben

Die Jagd erfolgt aus verschiedenen Gründen:

  1. Nahrungsgewinnung
  2. Gewinnung von Tierteilen aller Art (z. B. Felle, Hörner, Geweihe, etc.)
  3. ökonomischen Gründe (z.B. um Wildschäden in der Forst- und Landwirtschaft zu verhindern).
  4. Hobbyzwecken (Jagdsport)
  5. Bestandsregulierung

Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist auch die Hege. Immer mehr bekennt man sich, nicht nur in Deutschland, zum Prinzip der "Nachhaltigkeit". Es ist ein alter Grundsatz des deutschen Jagd- und Forstwesens, dessen Notwendigkeit nun auch in anderen Gebieten (an)erkannt wird. Wer auch in Zukunft jagen möchte, muss dafür Sorge tragen, das die Tiere in einem funktionierenden Ökosystem leben. Daher übernehmen Jäger vielfältige Aufgaben im Naturschutz, z.B. durch die Anlage von Rückzugsmöglichkeiten wie Hecken, um den Lebensraum der Wildtiere zu verbessern. Diese Vorgehensweise bleibt allerdings nicht ohne Kritik (s. Absatz: Probleme).

Geschichte und Tradition

Ursprung

Schon in der Altsteinzeit wurde von Menschen gejagt - "Jäger und Sammler" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch wertvolle tierische Nebenprodukte wie Knochen und Felle.

Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen Domestizierung von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.

Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des Adels, sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild - und "niedere Jagd" auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild (Niederwild).

Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von Hobby-Jägern ausgeübt. Dabei bekommen ökologische Gesichtspunkte eine immer größere Bedeutung. Die moderne Industriegesellschaft macht vielfältige Schutzmaßnahmen erforderlich, welche z.T. durch Jäger wahrgenommen werden. Das neue Selbstverständnis der Jäger drückt der Wahlspruch "Jagd ist angewandter Naturschutz" aus.


Brauchtum

Auch in Deutschland existiert eine jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u. a. wird eine Jägersprache gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.

Jagdarten

Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:

  • Suche: Mit Hilfe eines Hundes "durchsucht" man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt.
  • Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz. Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild und Hochwild gejagt.
  • Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er "pirscht". Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren.
  • Treibjagd: Eine Gesellschaftjagd, bei der mehrere Treiber das Wild flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild ausgeübt.
  • Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - teilweise in Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen. Die Jäger warten an zuvor festgelegten Ständen.
  • Bewegungsjagd: Das was bei der Drückjagd mit Treibern gemacht wird, wird hier ausschließlich mit Hunden durchgeführt. Ziel ist, mit Hunden das Wild aufzuspüren und es aus den Dickungen den Jägern zu zu jagen.
  • Fangjagd: Die Jagd mit Fallen.
  • Hetzjagd: In Deutschland verboten. In England nach wie vor in Form der Fuchsjagd existent.
  • Beizjagd: Die Jagd mit Greifvögeln durch Falkner.

In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:

Recht

Das Bundesjagdgesetz basiert auf dem Reichsjagdgesetz von 1934, das unter der Federführung des Reichsjagdmeisters Hermann Göring entworfen wurde. 1952 wurde es nach wenigen formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Inhaltlich blieb das nun Bundesjagdgesetz genannte Regelwerk das alte und auch die Änderungen der Jahre 1976 und 2002 haben keine nennenswerten inhaltlichen Neuerungen gebracht. Diese Tatsache dient Jagdgegner häufig als Angriffspunkt. Inzwischen wird von einigen Seiten eine umfassende Reformation des Jagdrechts gefordert.

Jagdrecht

In Deutschland ist das Jagdrecht im Bundesjagdgesetz (BJG) und den Landesjagdgesetzen geregelt. Es ist unmittelbar mit dem Grundbesitz verknüpft. Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten etc.).

Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagd-Genossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mind. 150 ha gross. Die Jagd-Genossen, d.h. die Mitglieder der Genossenschaft, können nun das Jagd-Recht selbst ausüben oder die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen. Die geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein gesamtes Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung.

Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz) und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise außer auf Schwarzwild nicht nachts gejagt werden.

Wilderei bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere.


Jägerprüfung

Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Ökologie, Tier- und Naturschutz, Jagd- und Waffenrecht, sowie dem Schießen zusammensetzt. Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil. Hinzu kommt eine Schießprüfung. In manchen Ländern ist gesetzlich ein vorausgehender Lehrgang vorgeschrieben. Oft wird diese Prüfung mit dem Abitur verglichen, und daher auch als grünes Abitur bezeichnet.

Probleme

Von einigen Gegnern wird argumentiert, durch Wildfütterung, Wildäcker und andere Hegemassnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten.

Repräsentative Umfragen belegen hingegen Akzeptanz und Verständnis bei der überwiegenden Zahl der Mitteleuropäer. Basis dafür ist das durch die Jägerprüfung allseits anerkannte Wissen der Jäger.


Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten oder in der Schorfheide. Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen, im Baltikum, in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.

Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg.

Mit Jagd nichts zu tun hat das sogenannte canned hunting, wo wilde Tiere für einen Stückpreis in Käfigen und Gattern erlegt werden.

Siehe auch: Halali - Wiederladen - Wild - Wildschaden

Pro:

Contra: