Rumpelstilzchen
Rumpelstilzchen ist die Titelfigur des gleichnamigen Märchens der Brüder Grimm.
Es existieren mehrere schriftliche Fassungen des Märchens. Eine handschriftliche Aufzeichnung entstand 1807-1810, die Erstauflage 1812, die Zweitauflage 1819.
Handlung
Ein Müller behauptet von seiner schönen Tochter, sie könnte Stroh zu Gold spinnen und er will sie an den König verheiraten. Der König lässt die Tochter kommen und stellt ihr die Aufgabe über Nacht eine Kammer voll Stroh zu Gold zu spinnen. Die Müllerstochter ist verzweifet, bis ein kleines Männchen auftaucht und ihr gegen ihr Halsband Hilfe anbietet und für sie das Stroh zu Gold spinnt. In der zweiten Nacht wiederholt sich das gleiche und die Müllerstocheter gibt ihren Ring her. Darauf verspricht der König dem Mädchen die Ehe, falls sie noch einmal eine Kammer voll Stroh zu Gold spinnen kann. Diesmal verlangt das Männchen von der Müllerstochter ihr erstens Kind, worauf sie auch eingeht.
Nach der Hochzeit und der Geburt des ersten Kindes fordert das Männchen den versprochenen Lohn. Die Müllerstochter bietet ihm alle Reichtümer des Reiches an, aber das Männchen verlangt „etwas Lebendiges“. Durch ihre Tränen erweicht, gibt er ihr aber drei Tage Zeit seinen Namen zu erraten. Dann soll sie das Kind behalten dürfen. In der ersten Nacht probiert es die Königin mit allen Namen, die sie kennt; doch ohne Erfolg. In der zweiten Nacht versucht sie es ebenfalls erfolglos mit Namen, die sie von ihren Untertanen erfragt hat. Am Tag darauf erfährt sie von einem Boten, dass ganz entfernt ein Männchen in einem kleinen Haus wohnt, das nachts um ein Feuer tanzt und singt :
„Heute back ich, morgen brau ich, übermorgen hol ich der Königin ihr Kind; ach, wie gut dass niemand weiß dass ich Rumpelstilzchen heiß!“
Die Königin kann das Rätsel nun lösen und Rumpelstilzchen zerreist sich vor Wut selbst.
Verfilmungen
Das Märchen wurde mehrfach verfilmt, u. a.:
- Rumpelstilzchen (BRD 1955), Regie: Herbert B. Fredersdorff
- Rumpelstilzchen (DDR 1960), Regie: Christoph Engel