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Gerichtete Spende

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Als "gerichtet" wird eine Blutspende bezeichnet, wenn sie für einen zuvor bestimmten Empfänger entnommen wird, was im Normalfall bei der sog. "VerwandtentransplantationVerwandtenspende" auftritt.

Diese scheinbar naheliegende Vorgehensweise ist äußerst problematisch (siehe unten), für gewöhnlich ist es weder bekannt, noch von Bedeutung, wer wem Blut spendet, solange die Blutgruppen hinreichend übereinstimmen.

Nachteile einer gerichteten Spende: Ein bestimmter Spender kann (aufgrund der Haltbarkeit von Blutkonserven und der höchstens wöchentlichen Entnahme) allenfalls 4 Konserven spenden. Und wenn 5 gebraucht werden? Also:

  • (sehr) begrenzte Anzahl Blutkonserven

Ein bestimmter Spender muss frühzeitig informiert sein (4 Blutkonserven = mindestens 4 Wochen Vorbereitung). Also:

  • kurzfristige Planung ausgeschlossen

Ein bestimmter Spender kann nicht jederzeit in beliebiger Menge "nachspenden". Also:

  • Nachschub unsicher

Blutspendedienste sind für diese Spendeprozedur nicht eingerichtet. Also:

  • erhebliche logistische Schwierigkeiten

Darüber hinaus sind Verwandtenspenden tendenziell eher unsicher, da aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft manche Leiden verschwiegen werden, die bei einem "normalen" Blutspender zum Ausschluss geführt hätten.