Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen
Integrationsunternehmen sind besondere Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie zeichnen sich durch die Besonderheit aus, dass sie neben wirtschaftlichen Zielen auch das Ziel der dauerhaften beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung erfüllen.
Es gibt derzeit in Deutschland 700 dieser Betriebe mit mehr als 12.000 Arbeitsplätzen. Davon sind in einer regelrechten Gründungswelle 5.000 Arbeitsplätze seit dem Jahr 2000 entstanden (im Jahr 2000 wurden die Integrationsprojekte und entsprechende Förderungen im Sozialgesetzbuch IX verankert),
Integrationsunternehmen werden von ihren Eignern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt. Integrationsunternehmen erhalten Nachteilsausgleiche aus der Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist. So beschäftigen Integrationsunternehmen im Regelfall 25% bis 50% Menschen mit Behinderung auf tariflicher Basis oder auf unbefristeten Arbeitsverträgen mit zu mindest ortsüblicher Entlohnung.
Integrationsprojekte sind in den Paragraphen 132 ff des SGB IX definiert. Dort sind auch die näheren Bestimmunen über Personenkreis und Förderungen geregelt. Dem Gesetzgeber ist wichtig, dass auch privatwirtschaftliche Betriebe aufgefordert sind, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und die entsprechenden Förderungen für Integrationsunternehmen und Integrationsprojekte (§ 134 SGB IX, § 27 SchwbAV) in Anspruch zu nehmen.
Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e. V. (www.bag-integrationsfirmen.de) und auf der Homepage der zur BAG Integrationsfirmen gehörigen gemeinnützigen Beratungseinrichtung "Fachberatung für ARbeits- und Firmenprojekte (FAF) gemeinnützige GmbH" (www-faf-gmbh.de); zu Nachteilsausgleichen informiert die Homepage der Integrationsämter (www.integrationsaemter.de).