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Carl Creifelds

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Carl Creifelds, der Begründer des wohl bekanntesten juristischen Wörterbuches, wurde 1907 in Köln geboren. Nach dem Studium und der Ablegung des 1. juristischen Staatsexamens promovierte er mit einem strafrechtlichen Thema. Nach seinem 2. Staatsexamen 1932 wurde er deshalb Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Köln. Wenige Jahre später erhielt er die Möglichkeit, in der Strafrechtsabteilung des Reichsjustizministeriums an der geplanten Reform des Strafprozessrechts mitzuwirken und wurde in dieser Funktion bereits 1941 zum Kammergerichtsrat befördert. Nach Kriegsende war er im Anschluss an eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft von 1949 bis 1952 in der Berliner Senatsverwaltung für Volksbildung, danach, zunächst als Regierungsdirektor, ab 1954 als Senatsrat Leiter der Strafrechtsabteilung in der Senatsverwaltung für Justiz. 1963 kam es zu einem Bruch seiner Berufslaufbahn. Der Richterwahlausschuss des Bundesgerichtshofs hatte Creifelds zum Bundesrichter gewählt; wegen Bedenken im Hinblick auf seine Tätigkeit im Reichsjustizministerium wurde Creifelds aber nicht ernannt. Er zog daraus eine ungewöhnliche persönliche Konsequenz und ließ sich im Alter von 56 Jahren in den Ruhestand versetzen. Kurze Zeit später kam er in Kontakt mit dem Münchener Verlag C.H.Beck, der zu diesem Zeitpunkt noch eine Filiale in Berlin unterhielt. Auf Anregung des Juniorverlegers Hans Dieter Beck wurde er Autor und Koordinator, später Herausgeber eines in 1.Auflage 1968 erschienenen Creifelds, welches bis heute (zuletzt in 18. Auflage 2004) unter seinem Namen erscheint und sich mit einem Umfang von nunmehr rund 1750 Seiten einen großen Ruf als anspruchsvolles Nachschlagewerk erworben hat. Creifelds arbeitete bis zur 9. Auflage 1988 als Herausgeber und Autor, gab seine Beteiligung dann aber nach und nach in jüngere Hände ab. Neben diesem Werk, das sich in erster Linie an Juristen wendet und eine komprimierte Erläuterung aller wichtigen Fachbegriffe aus Gesetzgebung und Rechtspraxis bietet, übernahm er allein ab der 7. Auflage 1996 auch die Bearbeitung des von Otto Model noch vor dem Krieg begründeten „Staatsbürgertaschenbuchs“ und betreute dies bis zur 21. Auflage (das Werk liegt mittlerweile in 31. Auflage 2003 vor). Neben diesen Tätigkeiten als Fachautor und Herausgeber war Creifelds viele Jahre und auch weit über das normale Ruhestandsalter hinaus als Fachbuchlektor im Münchener Verlagshaus tätig. Ende der 60er Jahre war er für eine neue Reihe juristischer Taschenbücher lektoratsverantwortlich, die C.H.Beck als Lizenzausgabe im Deutschen Taschenbuch Verlag herausbrachte. Diese Bände hatten die Aufgabe, juristische Sachverhlte für ein breites Publikum verständlich zu machen. Aus der ursprünglich „Beck-Rechtsbücher für jedermann“ genannten Reihe gingen später die bis heute in über 100 Bänden lieferbaren „Beck-Rechtsberater im dtv“ hervor.

Carl Creifelds, bis wenige Jahre vor seinem Tode mit eigenem Arbeitszimmer im Verlag tätig, starb am 22. 4. 1994 in München.