Staatsform
Die Staatsform ist die verfassungsrechtliche Grundordnung eines Staates, deren Unterscheidungen sich hierbei aus der unterschiedlichen Gestaltung des Elements Staatsgewalt ergeben[1] und sich nach der Stellung des Staatsoberhaupts richten und voneinander abgrenzen. In der Gegenwart unterscheidet man zwischen den Staatsformen der Republik, der Monarchie und der Diktatur, wobei sich die Diktaturen selbst wiederum als Republiken oder Monarchien bezeichnen. Des Weiteren existieren noch detaillierte Ausführungen dieser drei grundlegenden Staatsformen wie z. B. Bundesrepublik, Erbmonarchie, Militärdiktatur oder Islamische Republik.
Nach den Regierungssystemen
Eine weitere Ausdifferenzierung der Staatsformen ist über das Voranstellen des jeweiligen Regierungssystems möglich:
- Die Republiken gliedern sich in parlamentarische, präsidentielle und semipräsidentielle Republiken.
- Zu den Monarchien zählt man die parlamentarische Monarchie, die konstitutionelle Monarchie und die absolute Monarchie.
- Bei den Diktaturen handelt es sich vorwiegend um Militärdiktaturen und Diktaturen mit Einparteiensystem.
Abgrenzung
Die Staatsform ist abzugrenzen von:
- den Herrschaftsformen: die danach unterschieden werden, von wem die Staatsgewalt ausgeht.
- Beispiel: Volk (Demokratie), Adel (Aristokratie), Priesterklasse (Theokratie)
- den Regierungsformen: die danach unterschieden werden, wer in dieser Herrschaftsform Träger der Staatsgewalt ist (im Gegensatz zum Staatsoberhaupt). Allerdings wird der Begriff manchmal auch bedeutungsgleich mit der Staatsform verwendet.
- den Regierungssystemen: die im gesamten nach der Stellung und Kompetenz von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament unterschieden werden.
- Beispiel in der Republik: präsidentiell, semipräsidentiell, parlamentarisch
- Beispiel in der Monarchie: parlamentarisch, konstitutionell, absolut
Geschichte
Anzahl der Herrscher |
Gemeinwohl | Eigennutz |
Einer | Monarchie | Tyrannis |
Einige | Aristokratie | Oligarchie |
Alle | Politie | Demokratie |
In der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen: Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der Grieche Polybios ersetzte dann erstmals die Politie durch die Demokratie und zählte sie damit zu den wünschenswerten Staatsformen; an die Stelle ihrer schlechten Form trat die Ochlokratie, die Herrschaft des Pöbels.
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit galten das aristotelische Staatsformenschema beziehungsweise seine späteren Modifizierungen lange Zeit als allgemein anerkannte und unhinterfragte Grundlage allen Staatsdenkens. Der italienische Politiker und Historiker Niccolò Machiavelli unterschied später lediglich zwischen Alleinherrschaften (Autokratien, Fürstentümern) und Freistaaten (Republiken).
Siehe auch
- Liste der Staatsformen
- Staatsformenlehre des Aristoteles
- Staatsmodell
- Staatstheorie
- Verfassungskreislauf
Literatur
- Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X (auch bei der bpb erhältlich).
Weblinks
- ↑ Alfred Katz, Staatsrecht, 18. Aufl. 2010, S. 23 Rn 50.