Wirtschaftsprüfung
Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung von Unternehmen oder öffentlichen Haushalten. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung, aber nicht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein Urteil gebildet. Dieses Urteil drückt sich dann im Prüfungsergebnis aus. Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüferordnung zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer durchführen. Davon zu unterscheiden ist eine Prüfung durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens, die man dann Innenrevision bezeichnet.
Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen.
Geschichte
Bereits in alten babylonschen und ägyptischen Aufzeichnungen sind Hinweise auf Kontrollen zu finden. Das Römische Reich hatte bereits ein sehr ausgefeiltes System von Kontrollen für Finanzbeamte.
In der Neuzeit führten oft spektakuläre Unternehmenskrisen zu Veränderungen der Prüfungsauflagen. So führte 1994 die Pleite von Jürgen Schneider 1995 zu einer Verschärfung des Kreditprüfungsregeln für Banken in Deutschland. Spekulationsverluste von Unternehmen wie der Metallgesellschaft führten zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Nach Bilanzmanipulationen bei Enron und Worldcom wurde 2002 der Sarbanes-Oxley Act erlassen.
Entstehung in Deutschland
In Deutschland entstand die erste staatliche Rechnungskontrollbehörde 1701. Die erste Verpflichtung zur Prüfung ergab sich in Deutschland 1870. Das Aktienrecht wurde geändert und damit war der Aufsichtsrat verpflichtet, den Jahresabschluss zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten. 1884 wurde das Aktienrecht erneut überarbeitet. Jetzt mussten Aktiengesellschaften ihren Jahresabschluss unter bestimmten Bedingungen von einem externen Prüfer prüfen lassen. 1896 wurde der Verband Berliner Bücherrevisoren gegründet welcher 1905 zum "Verband Deutscher Bücherrevisoren" (VDB) wurde. Damit war der erste Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern entstanden. 1929 waren 853 Prüfer Mitglied beim VDB.
Grundlagen
Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus, der einen rechtlichen Rahmen durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erhält, insbesondere die Wirtschaftsprüferordnung und das Handelsgesetzbuch. Hinzu kommen standesrechtliche Berufsgrundsätze, die zwar förmlich keine Gesetze sind, aber für die Wirtschaftsprüfer herausragende Bedeutung haben.
Dies sind die Grundsätze Ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, wie sie vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) formuliert werden. Insbesondere die Prüfungsstandards geben den Wirtschaftsprüfer sehr detailliert vor, wie Aufträge anzuehmen, zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.
Den Prüfungsstandards kommt dabei insofern Quasi-Gesetzesrang zu, als daß der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fast durchgängig der Ansicht ist, daß die Nichtanwendung der Standards ohne ausreichende Dokumentation eine Berufspflichtverletzung ist. Und für Berufspflichtverletzungen hat der Wirtschaftsprüfer wie jeder andere Angehörige eines freien Berufes einzustehen.
Siehe auch
Rechnungslegung, Institut der Wirtschaftsprüfer, Prinzipal-Agent-Theorie, Corporate Governance, Sarbanes Oxley Act, Compliance, GDPdU