Italienische Provinzen

Die 20 Regionen Italiens - fünf davon Regionen mit Sonderstatus (statuto speciale) - sind in 103 (demnächst: 108) Provinzen unterteilt. Die Provinzen sind ihrerseits in ca. 8.100 Städte und Gemeinden (comuni, Sg. comune) gegliedert. Italienische Großstädte ("città metropolitane") können seit kurzem, ähnlich den deutschen kreisfreien Städten, "provinzfrei" sein und Aufgaben der Provinzen selbst übernehmen.
Struktur
Die italienischen Provinzen sind dezentrale Verwaltungsbezirke der Zentralregierung in Rom und daneben auch eigenständige Gebietskörperschaften mit von der italienischen Verfassung zugewiesenen eigenen Kompetenzen. Vergleichbar sind die italienischen Provinzen ansatzweise mit deutschen Regierungsbezirken bzw. Bezirken (soweit sie in den jeweiligen Ländern eingerichtet sind; Bezirke nur in Bayern), sowie mit deutschen Stadt- bzw. Landkreisen.
Der Provinz als dezentraler staatlicher Verwaltungseinheit steht der von der Zentralregierung entsandte Präfekt vor, der auch die Aufsicht über die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane der Provinz und der Kommunen in der jeweiligen Provinz übernimmt. Er ist Vertreter der Regierung und unmittelbar für die öffentliche Sicherheit und die effiziente Verwaltungsarbeit der Regierungsaussenstellen in der Provinz verantwortlich. Viele italienische Ministerien haben in den Provinzen ihre wichtigsten peripheren Ämter, doch gibt es in letzter Zeit eine immer stärkere Tendenz, diese auf der regionalen Ebene anzusiedeln und weitere Aussenstellen je nach Bedarf, unabhängig von den Provinzgrenzen, zu eröffnen (z.B. das Bildungsministerum mit den neuen "direzioni regionali", die die alten "provveditorati" auf Provinzebene abgelöst haben). Insofern werden die Regionen neben ihrer traditionellen Rolle als autonome Gebietskörperschaften jetzt zusehends auch zu Verwaltungsbezirken der Regierung in Rom. Diese beiden Aspekte, Gebietskörperschaft und Verwaltungsbezirk, sind in jedem Fall voneinander getrennt zu sehen.
Die Provinz als selbständige Gebietskörperschaft verfügt über eine eigene Volksvertretung, den "Provinzrat" ("consiglio provinciale"), der in etwa mit den Bezirkstagen in den Bezirken des Freistaates Bayern verglichen werden kann. Die Provinzregierung besteht aus dem vom Volk direkt auf fünf Jahre gewählten "Präsidenten der Provinz" (einmalige Wiederwahl möglich) und dem sog. "Provinzausschuss" ("giunta", etwa: "Kabinett"), in dem neben dem Präsidenten der Provinz auch sog. Beisitzer ("assessori") vertreten sind, die bestimmte Verwaltungsbereiche der Provinz leiten. Zur weiteren Dezentralisierung können sich die Provinzen weiter in sog. "circondari" (in etwa: Landkreise) unterteilen. Dabei handelt es sich jedoch um reine Verwaltungsbezirke, die zum Zweck der Bürgernähe nur Aussenstellen und keine eigenen Organe haben. (Kommunen können ihrerseits übergeordnete Zweckverbände gründen, die jedoch nicht mit evtl. bestehenden "circondari" verwechselt werden dürfen). Die Provinzen haben als selbständige Gebietskörperschaften nur einen beschränkten Aufgabenbereich, so z.B. beim Unterhalt der Schulgebäude oder auch im Binnenfischereiwesen. Viele Regionen weisen ihnen jedoch übertragene Aufgabenbereiche zu. Die italienischen Regionen sind gemäss Verfassung für das berufliche Schulwesen zuständig, doch beschränken sie sich dabei i.d.R. auf die Rahmengesetzgebung und überlassen das Nähere den Provinzen, die bessere Kenntnisse der örtlichen Notwendigkeiten haben.
Auf Grund des schrittweisen Bedeutungsverlustes der Provinzen als Verwaltungsbezirk der Zentralregierung und wegen der offensichtlich geringen eigenen Zuständigkeiten der Provinzen als Selbstverwaltungsorgan, kamen in der Vergangenheit immer wieder Forderungen nach Abschaffung der Provinzen auf. Es hat sich aber gezeigt, dass die Präfekte und die Provinzen als dezentrale Verwaltungseinheit in Italien weiterhin wichtig und nützlich sind. Vor allem zur Verhinderung eines neuen "regionalen Zentralismus" sollen die Provinzen auch als Selbstverwaltungsorgane nun doch weiterbestehen und ggf., entsprechend des Prinzips der Subsidiarität, weitere übertragene Aufgabenbereiche von den Regionen zugewiesen bekommen.
Liste
Für die Provinzen existieren zweibuchstabige Kürzel, die oft verwendet werden, z. B. als KFZ-Kennzeichen.
Neugründung von Provinzen
- Durch Regionalgesetz vom 12. Juli 2001 wurden die Provinzen der Autonomen Region Sardinien neu gegliedert und die Provinzen Olbia-Tempio (Hauptorte: Olbia und Tempio Pausania), Ogliastra (Hauptorte: Lanusei und Tortolì), Carbonia-Iglesias (Hauptorte: Carbonia und Iglesias) und Medio Campidano (Hauptort voraussichtlich: Sanluri) neu geschaffen. Die Neuordnung wird mit den Provinzwahlen im Jahre 2005 in Kraft treten. (Die Regierung in Rom hat diese Neuordnung bis auf weiteres gestoppt)
- Durch Gesetz vom 11. Juni 2004 wurden drei neue Provinzen geschaffen:
- In der Region Apulien wurde aus Teilen der Provinzen Bari und Foggia die Provinz Barletta-Andria-Trani (Hauptorte: Barletta, Andria und Trani) gebildet. Die Neuordnung soll mit den Povinzwahlen von 2008 in Kraft treten.
- In der Region Marken wurde aus Teilen der Provinz Ascoli Piceno die Provinz Fermo (Hauptort: Fermo) gebildet. Die Neuordnung soll mit den Povinzwahlen von 2009 in Kraft treten.
- In der Lombardei wurde aus Teilen der Provinz Mailand die Provinz Monza und Brianza (Hauptort: Monza) gebildet. Die Neuordnung soll mit den Povinzwahlen von 2009 in Kraft treten.