Stapelrecht
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Wurde einer Stadt vom jeweiligen Landesfürsten das Stapelrecht verliehen, waren durchziehende Kaufleute verpflichtet, ihre Waren für eine bestimmte Zeit vor Ort zum Kauf anzubieten. Link: http://www.zoll-d.de/f0_veroeffentlichungen/c0_zeitschrift_zoll_aktuell/f0_zoll_aktuell_5_2002/h0_zoll_aktuell_5_02_14_15.pdf