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Au pair

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Als Au Pair (französisch auf Gegenleistung) werden Haushaltshilfen bezeichnet, die für Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld in einer Familie im Ausland tätig sind, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes kennen zu lernen. Das Au Pair lebt dabei im Haushalt der Gastfamilie.

Ein Au Pair-Aufenthalt ist eine Möglichkeit für junge Menschen mit kleinem Budget in einem anderen Sprach- und Kulturraum zu leben, um die lokale Sprache und Kultur kennenzulernen. Traditionellerweise wird diese Möglichkeit eher von Mädchen und jungen Frauen ergriffen, während Jungen eher andere Möglichkeiten wie den Schüleraustausch vorziehen.

Im allgemeinen kommt ein Au Pair bei einer Familie als eine Art Kindermädchen und Haushaltshilfe unter. Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und zahlt zusätzlich ein Taschengeld. Die Aufgaben eines Au Pair liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung, die manchmal auch beinhaltet, den Kindern die eigene Sprache näher zu bringen.

Um illegalen Arbeitsverhältnissen und Missbräuchen der Au Pair-Beschäftigten als billige Arbeitskräfte vorzubeugen, wurden in verschiedenen Ländern spezialisierte Au Pair-Agenturen gegründet, die Stellen vermitteln, Au Pairs und Gastfamilien rechtlich absichern und für die nötigen Arbeitsgenehmigungen sorgen.

Der Europarat verabschiedete 1969 das „Europäische Abkommen über die Au Pair-Beschäftigung“ (European Agreement on Au Pair Placement). Das Gesetz wurde von einigen europäischen Ländern ratifiziert, u.a. jedoch nicht von der Bundesrepublik Deutschland.

In den USA werden Au Pair-Programme durch Gesetze sehr stark reglementiert.

Literatur

  • Sabine Hess: Globalisierte Hausarbeit. Au-pair als Migrationsstrategie von Frauen aus Osteuropa. Vs Verlag; 2005; ISBN 353114507X
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738

Siehe auch