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Fakultät (Hochschule)

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Eine Fakultät an einer Hochschule (auch als Fachbereich bezeichnet) ist eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität (auch TU), Kunsthochschule oder Fachhochschule.

Eine Fakultät ist für die Organisation von Forschung und Lehre (=Studium) ihres Wissenschaftsbereichs zuständig.

Beispiele: Fakultät für Physik, Fakultät für Philologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Maschinenbau. Der Leiter einer Fakultät an einer Hochschule ist der Dekan.

Eine Fakultät kann aus mehreren Instituten oder Seminaren bestehen. So kann z.B. die Philologische Fakuläte ein Institut für Germanistik, ein Englisches Seminar, ein Institut für Romanistik... umfassen. Die nächste Untergliederung einer Fakultät ist der Lehrstuhl (siehe unten).

Fakultätsrat

Der Dekan / die Dekanin steht einer Fakultät vor. Sie/Er wird aus der Reihe der ProfessorInnen auf Zeit (z.B. für 2 Jahre) vom Fakultätsrat gewählt. Der Fakultätsrat besteht aus den ProfessorInnen der Fakultät, Vertretern der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Vertretern der Studierenden und Vertretern des Personals aus Technik und Verwaltung. Die genauen Strukturen sind immer in den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Aufgaben des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakulät (Geld- und Sachmittel, Personal) sowie über Fragen der Forschung und Lehre an der jeweiligen Fakultät. Dazu gehört u.a. die Beschlußfassung über die Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen, und studien- und Prüfungsordnungen. Diese müssen in der Regel von der Hochschulleitung und / oder den zuständigen Wissenschaftsministerien des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden.

Institut oder Seminar

Große Fakultäten gliedern sich in der Regel in Institute oder Seminare. Sie bilden die nächst kleinere Untergliederung einer Fakultät. Ein Institut umfasst oft einen Lehrbereich (z.B. Anglistik, Soziologie, Informatik...) und wird von einem Geschäftsführenden Direktor (aus der Reihe der ProfessorInnen) geleitet. Ein Institut oder Seminar umfaßt in der Regel mehrere Lehrstühle.

Lehrstuhl

Ein Lehrstuhl ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät. Ein Lehrstuhl ist die Arbeiteinheit einer Professorin / eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z.B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft im Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom". Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Professor/der Professorin, der/die diesen Lehrstuhl inne hat, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Verwaltungsangestellte, Techniker, Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte.

Einrichtungen einer Fakultät

Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein die Faktultätsbibiothek, Labore, Werkstätten etc.

Zu einer Fakultät gehört oft auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuß dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren.

Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuß, der für die Promotionen zuständig ist.

Weiterhin sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur Studienberatung verpflichtet. In der Regel ernennen die einzelnen Fakultäten spezielle Beraterinnen und Berater als Studienfachberater, die sowohl Studierende wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.