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Militärischer Bereich

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Kenntlichmachung eines militärischen Bereiches

Ein militärischer Bereich ist in Deutschland jede Anlage und Einrichtung sowie jedes Areal der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, das militärisch genutzt wird; Beispiele für militärische Bereiche sind Kreiswehrersatzämter, Schiffe und Bundeswehrkrankenhäuser.

Militärische Bereiche sind nichtöffentlich und unterliegen häufig Betretungsverboten beziehungsweise Betretungseinschränkungen. Durch die Wache oder die Feldjäger kann eine Hinausweisung erfolgen, die mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden kann. Ist ein Betretungsverbot erklärt worden, so stellt die Betretung eines militärischen Bereiches eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 114 OWiG dar. Diese kann durch Erlass eines Bußgeldbescheids verfolgt werden. Der militärische Bereich ist daneben bedeutsam für den Rechtsbegriff „Straftat gegen die Bundeswehr“.[1]

Insbesondere sind alle militärischen Sicherheitsbereiche militärische Bereiche. Im Jargon wird allerdings manchmal bei Verwendung des Begriffs „militärischer Bereich“ auch impliziert, dass dieser kein Sicherheitsbereich sei.

Im weiteren Sinne umfasst ein militärischer Bereich im Gegensatz zu einem zivilen Bereich alles, was mit der Verteidigung eines Gebietes, Landes usw. zusammenhängt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 3 UZwGBw