Zum Inhalt springen

Alias facturus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Oktober 2005 um 11:12 Uhr durch Baumanns (Diskussion | Beiträge) (Wikilinks, Stub, Kat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit alias facturus wird im Strafrecht ein Täter bezeichnet, der fest zu einer Tat entschlossen ist.

Vorlage:Stub