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Kampfhund

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Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere zu Hundekämpfen, aber auch Kämpfen z.B. gegen Bullen oder Ratten ausgebildet und eingesetzt wurden. Der Begriff bezeichnet also keine bestimmte Hunderasse, sondern eine bestimmtes Einsatzgebiet.

In der aktuellen Diskussion dagegen werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.

Kriegs- und Kampfhunde

Datei:Staffordshire Bullterrier.jpg
Staffordshire Bullterrier
Datei:Bullwiki.jpg
Bullterrier

Bereits in den Kulturen der Frühzeit der Menschheit wurden sehr große Hunde des Mastiff-Typs als Kriegshunde eingesetzt. Griechische und assyrische Armeen beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde voraus, die das gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den Feind aufspüren sollten. Häufig trugen sie Messer oder Fackeln am Halsband, um Tod und Verwirrung in die gegnerischen Reihen zu tragen.

Im antiken Rom ließ man in der Arena Hunde gegen Bären, Löwen und auch Gladiatoren kämpfen.

Durch modernere Methoden der Kriegsführung wurden Kriegshunde im Mittelalter bedeutungslos. Stattdessen wurden sie jetzt als Wächter großer Anwesen oder zum Treiben von Vieh, besonders auch Bullen, zum Markt eingesetzt. Daraus entwickelte sich der blutige Sport des so genannten Bullenbeißens, der sich über Jahrhunderte fortsetzte, bis er Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig verboten wurde.

Stattdessen hatten im 18. und 19. Jahrhundert die Hundekämpfe ihre Blütezeit. Gezüchtet wurden hierfür Kreuzungen aus alten wuchtigen Bullenbeißern und Terriern. Das Ergebnis waren schwere, starke Hunde mit dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern. Bei Kämpfen in der Arena (englisch: pit, daher hat der Amerikanische Pit Bull Terrier seinen Namen) konnte der Besitzer des Siegers leicht einen Monatsverdienst oder mehr gewinnen. Kampfhunde kämpften nur in der Arena, außerhalb verhielten sie sich wie andere Hunde auch. Es gibt die Anekdote von dem preisgekrönten Pit-Sieger, der vor einem aggressiven Straßenhund kläglich die Flucht ergriff. Hunde, die gegen Menschen aggressiv waren, galten als nicht tauglich für die Arena und wurden von Kämpfen und der Zucht ausgeschlossen - und für gewöhnlich getötet.

Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe praktisch weltweit verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - keine Zucht von Hunden für den Einsatz in Hundekämpfen mehr. Hunde der Bullterrier-Rassen wurden weiter gezüchtet: der American Staffordshire Terrier beispielsweise als Wachhund auf Farmen. Der englische Staffordshire Bullterrier, einer der beliebtesten Haushunde Großbritanniens, erhielt den Beinamen "nurse dog".

Hundeverordnungen und Gesetze

Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier am 26. Juni 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg ein Kind getötet wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten.

Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier, außerdem wurden häufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgeführt wie Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten Thüringen, das als gefährliche Hunde solche Hunde definierte, die sich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben und Nordrhein-Westfalen, wo unter die Verordnung alle Hunde fielen, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg waren. Aufgrund der in den meisten Bundesländern aufgestellten Rasselisten spricht man auch von Listenhunden.

Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde erlassen:

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis),
  • Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis),
  • Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit (Befreiung nach Test möglich)
  • Wesenstest für Hunde
  • Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf Spielplätzen (Nicht jedes Bundesland)
  • Sterilisation bzw. Kastration der Hunde (nicht jedes Bundesland)
  • Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.
  • In Hessen: Kennzeichnung aller Zugänge eines eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild in Signalfarbe mit der Aufschrift „Vorsicht Hund!“

Die Wesenstests waren nicht normiert. In einigen Bundesländern führte der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang, in anderen nicht. Ein nicht bestandener Wesenstest konnte die Tötung des Hundes zur Folge haben. In Nordrhein-Westfalen musste darüber hinaus beispielsweise ein besonderes Interesse für die Haltung der Hunde nachgewiesen werden. Viele Gemeinden erhöhten die Hundesteuer für Kampfhunde drastisch, teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz. Die Tierheime füllten sich mit hunderten von kaum vermittelbaren Tieren.

Folge der Verordnungen war eine Fülle von Klagen betroffener Hundehalter und -züchter, die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten. Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz für nichtig erklärt, überwiegend mit der Begründung, dass so tiefreichende Eingriffe in die Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien. Einige Bundesländer erließen daraufhin Gesetze, andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gültige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung.

Am 21. April 2001 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.

Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungklage, die vom Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 entschieden wurde. Danach ist das Importverbot nicht verfassungswidrig, dagegen verstoße das Zuchtverbot gegen die Verfassung, da eine solche Regelung Ländersache sei. (Text des Urteils)

Diskussion

Die Befürworter der Hundeverordnung sagen: "Oberstes Ziel der Hundeverordnung ist und bleibt der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier vor gefährlichen Hunden" (Senatorin Roth aus Hamburg). Dabei wird bei diesen Rassen eine erhöhte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Körper- und Beißkraft angenommen. Der Schutz von Leben und Gesundheit soll dabei kurzfristig durch die aufgeführten Auflagen und Einschränkungen bei der Hundehaltung erreicht werden, langfristig auch dadurch, dass die als Kampfhunde im engeren Sinne bezeichneten Rassen durch das bundesweite Import- und Zuchtverbot im Gebiet der Bundesrepublik (bzw. durch eine einheitliche Gesetzgebung europaweit) verschwinden sollen.

Gegner der Rasselisten wie etwa die Bundestierärztekammer argumentieren, dass es keine agressiven Hunderassen per se gebe, sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde durch die Rasselisten der Bevölkerung eine Sicherheit "vorgegaukelt" und es wäre eine "pauschale Maßregelung von Hunden" und Haltern. Sinnvoll sei es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befähigungsnachweis zu verlangen, da gefährliche Hunde nicht geboren, sondern von ihren Haltern erzogen würden. Zudem werden eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert.

Einen ähnlichen Standpunkt vertreten u.a. die Kynologen Erik Zimen, Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch Auch Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover, des Instituts für Haustierkunde der Christian-Albrechts-Universität Kiel und der Veterinärmedizinischen Universität Wien kommen zu ähnlichen Schlüssen.

Literatur

Ich finde die Hundeverordnung mist,weil nicht der Hund alleine Schuld ist. Es müssten die Besitzer bestraft werden die diese Armen Tiere ausbildet!!!!!!!!!!!! Den es ist bewiesen das man einen Schäferhunde will schneller Argrresiv wird als jede andere Rasse!! Und wenn müsste jeder Hundebesitzer, egal welche Rasse eine Prüfung mit seinem Hund ablegen muss. Denn wenn eins richtig ist dann dass das jeder Hund gefährlich ist!! Egal welcher Rasse er angehört!!!