Exkommunikation
Exkommunikation ist der permanente oder zeitlich begrenzte Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft. Der Ausdruck bedeutet wörtlich: außerhalb der Kommunion.
Sie wurde bereits in neutestamentlicher Zeit praktiziert 1 Kor 5,1ff.
Katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche bedeutet Exkommunikation den Ausschluss des Betreffenden aus der kirchlichen Gemeinschaft, nicht jedoch aus der Kirche selbst.
Im Mittelalter hatte die Exkommunikation (der Kirchenbann) die weltliche Reichsacht zur Folge und damit oft den wirtschaftlichen oder politischen Ruin (jemanden in Acht und Bann tun - aus der Gemeinschaft ausschließen).
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der
- Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von Apostasie, Häresie, Schisma, Simonie, Entweihung der Eucharistie, Gewalt gegenüber dem Papst oder Abtreibung (alle Beteiligten). Ebenso gilt sie für einen Priester, der jemanden absolviert, der im Ehebruch lebt oder der das Beichtgeheimnis verletzt, und für beide Parteien bei einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat.
- Exkommunikation als Beugestrafe (excommunicatio ferendae sententiae), die durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes erfolgt. Diese erfolgt üblicherweise in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat. Aufgehoben wird sie im allgemeinen durch den Bischof.
Die realen Konsequenzen sind für Laien vor allem der Ausschluss von den Sakramenten der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung.
Östlich-orthodoxe Kirchen
In der orthodoxen Kirche ist Exkommunikation der Ausschluss von der Eucharistie. Es ist kein Ausschluss aus der Kirche. Exkommunikation kann es schon aus relativ geringfügigen Gründen geben, etwa wenn jemand innerhalb des letzten Jahres nicht gebeichtet hat oder als Teil einer Buße.
Neben der Exkommunikation gibt es auch den Ausschluss, indem jemand Anathema erklärt wird, aber das geschieht nur in Fällen von schwerwiegender und nicht bereuter Häresie. Auch in diesem Fall wird die Person nicht durch die Kirche verdammt, sondern außerhalb der Kirche sich selbst überlassen.
Evangelische Kirche
In den meisten evangelischen Kirchen gibt es rechtlich die Möglichkeit, jemanden aus schwerwiegenden Gründen vom Abendmahl auszuschließen, die jedoch sehr selten in die Praxis umgesetzt wird.
Andere Gemeinschaften und Sekten
Auch andere Gemeinschaften kennen Formen, die der Exkommunikation vergleichbar sind, oder diese übertreffen. Dazu zählt beispielsweise die Meidung der Zeugen Jehovas oder die Erklärung zur "Unterdrückerischen Person" durch Scientology.
Siehe auch: Anathema.