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Ganzsache

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Postkarte aus dem Königreich Bayern, Michel-Nr. P44/1, abgestempelt am 27. April 1895 in Nürnberg, eingegangen am 28. April 1895 in München.

Ganzsachen sind mit vorauszubezahlenden Wertzeichen (= Wertstempel) bedruckte Formulare wie z.B. Postkarten, Umschläge, Streifbänder, Kartenbriefe, aber auch Telefon-Billets und Postanweisungen. Darüber hinaus kommen folgende Arten seltener vor: Faltbriefe (bei Versand per Luftpost = Aerogramme), Telegrammblätter und Paketkarten. Eine Ganzsache ist ein Postwertzeichen wie eine Briefmarke und somit eine Gebührenquittung für die Inanspruchnahme der postüblichen Dienstleistungen.

Für den Käufer liegt der Vorteil in der Kombination von Postkarte/Briefumschlag und passender Frankatur in einem Produkt. Bei normaler Verwendung (z.B. Postkarte wird wie vorfrankiert ins Inland versandt) sind keine weiteren Briefmarken nötig.

Ein weiterer Vorteil liegt oft in dem günstigeren Preis der Ganzsache gegenüber dem Einzelkauf von Postkarte/Briefumschlag und Briefmarken. Viele Postverwaltungen (Deutschland bis 2003) geben die Ganzsache zum Preis der aufgedruckten Frankatur ab.

In der Philatelie sind Ganzsachen ein beliebtes Sammelobjekt, insbesondere echt gelaufene Ganzsachen aus dem täglichen Leben. Sie erzählen mehr über sich als eine gestempelte Briefmarke. Unter anderem sind zu sehen der Absendeort, Datum, Absender, Adressat, in früheren Jahrzehnten teilweise auch der Ankunftsstempel.

Arten von Ganzsachen

Anzeigenganzsachen

Dabei handelt es sich um von privaten Annoncen-Expeditionen aufgelegte Umschläge, Faltbriefe, Kartenbriefe und Postkarten mit einer Vielzahl kleiner Firmeninserate und Wertstempeleindruck auf private Bestellung. Diese wurden im privaten Handel unter dem Preis des Wertstempel von den inserierenden Firmen zum Teilwert in Zahlung genommen. Besonders bei Postkarten und Kartenbriefen verblieb nur noch eine kleine Schreibfläche. Dabei gibt es Postkartenhefte mit verschiedenen Einzelwerbungen je Karte und auf Zwischenblättern (links senkrecht gezähnt).

Außerhalb dieser Spezifikation liegen nachträglich in gleicher Weise bedruckte amtliche Ganzsachen (siehe Abschnitt „Zudrucke“). Amtliche oder Privatganzsachen mit Werbetexten des Absenders (z.B. Angebot einer Firma, Auftragsvordruck, Einladung usw.) sind ebenfalls keine Anzeigen-Ganzsachen.

Umschläge

Neben den amtlichen gibt es auch private Umschläge sowie Faltbriefe (= Briefbogen, die zusammengefaltet mittels überstehender, gummierter Falzklappen zugeklebt werden konnten) und Postanweisungsumschläge.

Streifband

Streifband auch Streifbandzeitung genannt, ist die Versandart von Zeitungen als Postsendung. Die Streifbänder, welche die Zeitung zusammenhalten, weisen oft eingedruckte Briefmarken auf und gelten in diesem Fall als Ganzsache. Gedruckt in Bogen mit und ohne Trennlinien waren in Streifen zu zerschneiden, von denen jeder einen Wertstempel aufwies. Diese dienten dem Zeitungs- und Zeitschriftenversand.

Kartenbrief

Kartenbriefe, eigentlich faltbare Briefe, mit perforierten oder durchstochenen, gummierten Randstreifen, die nach Beschreiben der Innenfläche zugeklebt wurden. Zum öffnen konnte der Rand abgetrennt werden. Vor 1900 bestanden die Kartenbriefe des Deutschen Reiches aus drei untereinander zusammenhängenden Faltseiten mit einer Verschlussklappe, die seitlich etwa 6 bis 8 mm innerhalb der Schnittkante perforiert war. Nach 1900 wurden zwei Kartenbriefseiten in der Mitte einmal zusammengeklappt und auf den offenen drei Seiten perforiert oder durchstochen. Die gefalteten bzw. zusammengeklappten Kartenbriefe hatten dann jeweils Postkartengröße, ihr Porto entsprach einem Inlandsbriefporto. Den Kartenbrief hat ein Dr. Kohn 1871 erfunden. Er tratt erstmals 1879 amtlich anerkannt im Pariser Rohrpostverkehr auf.

Postkarte

siehe Postkarte

Gezähnte Postkarte

Ab 1. Juni 1913 lieferte die Reichsdruckerei Postkarten der Dauerserie zunächst in Streifen, dann auch im Bogen. Die Schreibmaschine verbreitete sich immer mehr und die Streifen erlaubten ein rationelles Beschreiben nacheinander. Bald wurden auch Antwortkarten im Bogen gezähnt (1924). Bayern (1912!) und Württemberg (1913) verkauften ebenfalls gezähnte Postkarten. Wenngleich die Mindestabnahme mit 1.000 Stück festgelegt wurde, gab es keinen Aufschlag, die Karten wurden zum eingedruckten Wertzeichenpreis verkauft und am Schalter des lokalen Postamtes ausgeliefert.

Antwortkarte

Ungebrauchte Antwortkarten sind immer zusammenhängende Doppelkarten, bestehend aus je einem Frage- und Antwortteil. Das Format einer ganzen Antwortkarte entspricht zweimal der Größe einer normalen Postkarte. Diese war auf das Format einer einfachen Postkarte zusammengeklappt. Verwendung: Der erste Absender beschreibt den Frageteil und schickt die Doppelkarte an den Empfänger. Dieser entfernt den Frageteil und schickt den Antwortteil zurück. Sowohl der Frage- wie Antwortteil ist mit einem portogerechten Wertstempel versehen. Im Jahre 1992 verfügte die Generaldirektion Postdienst die Einstellung der Aufträge für Antwortkarten. Die Restbestände wurden aufgebraucht. Zusammenhängende Antwortkarten hin und zurück gebraucht waren zwar nicht erlaubt, können aber vorkommen. Antwortkarten, die für den Verkehr ins Ausland bestimmt waren, haben im Anschriftteil weder Postleitzahlkreise noch Leitvermerke (Straße, Haus-Nr. usw.).

Weltpostkarte

Durch den Berner Postvereinsvertrag vom 1. Juli 1875 wurde die Postkarte auch für den internationalen Verkehr zugelassen. Vie für den Verkehr ins das Ausland gedachten Karten mit entsprechender Wertstufe – Weltpostkarte genannt – wiederholen in der Regel Texte in französicher Sprache (= Amtssprache des Weltpostvereines); z.B. „Postkarte mit Antwort – Carte postale avec réponse payée“. Bei den Weltpostkarte mit anhängender Antwortkarte war ebenfalls nur der Antwortteil allein abzusenden, doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Das eingedruckte Postwertzeichen wurde also vom Annahmepostamt im Ausland mit dem dort verwendeten Tagesstempel entwertet. Häufig sind Weltpostkarten-Antwortteile mit zusätzlicher Briefmarkenfrankatur zu finden, die nicht immer erforderlich war. Vielmehr glaubten Empfänger im Ausland einfach nicht, dass z.B. das mit einem deutschen Postwertzeichen bedruckte Antwortteil ohne Entrichtung des Portos zurückgesandt werden konnte. Hingegen gibt es aber auch Zusatzfrankaturen wegen Portoerhöhung, Sonderbehandlung (Luftpost, Einschreiben etc.). Der Verkehr von Weltpostkarten mit anhängender Antwortkarte wurde entsprechend einem Beschluß der Konferenz des Weltpostvereins in Tokio ab 1. Juli 1971 weltweit eingestellt.

Bildpostkarte

Postanweisung

Formblätter

Sonderganzsachen