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Wikipedia:Meinungsbilder/Reform der Sperrprüfpraxis, Anträge abzulehnen, wenn die Sperre abgelaufen ist

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. März 2012 um 00:49 Uhr durch Berita (Diskussion | Beiträge) (Abstimmung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Dieses Meinungsbild begann am 12. März 2012 um 00:00 Uhr und endete am 26. März 2012 um 00:00 Uhr. Bitte nicht mehr abstimmen!

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob "Sperre abgelaufen" oder inhaltlich gleichbedeutende Begründungen durch Admins für das Beenden von Sperrprüfanträgen weiter angewendet werden dürfen.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

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  1. --ca$e 23:35, 19. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  2. --AchimP 23:43, 19. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  3. --Steindy 01:36, 20. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  4. --Michileo 17:14, 20. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  5. --Coffins 23:41, 22. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  6. --Oliver S.Y. 01:20, 26. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  7. -- Brücke 08:33, 26. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  8. --V ¿ 08:57, 27. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
  9. --Neozoon 21:46, 2. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
  10. --Tim1900 23:25, 4. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
  11. --Freud DISK Konservativ 19:04, 26. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
  12. --Gestumblindi 00:51, 3. Mär. 2012 (CET) Kann man so durchführen.[Beantworten]

Hintergrund

Aktueller Zustand

Derzeit heißt es in der Beschreibung der Sperrprüfungsseite im zweiten Satz: Die Entscheidung eines Administrators und die damit verbundene, noch bestehende Sperre kann hier einer zielorientierten Überprüfung durch andere Administratoren unterzogen werden. In der Praxis hat das zur Folge, das regelmäßig Sperrprüfanträge mit der Begründung Sperre abgelaufen beendet werden.

Problembeschreibung

Das Problem besteht darin, dass fehlerhafte Sperren ohne eine inhaltliche Beurteilung und ggf. nachträgliche Korrektur bleiben können, eine Prüfung damit de facto nicht erfolgt. Andererseits wird aber von Benutzern und Administratoren in vielen Fällen ein bestehendes Sperrlog zur Beurteilung nachgelagerter Fälle herangezogen, z. B. bei einer eventuellen Adminkandidatur des Benutzers oder bei der Festlegung der (oft eskalierend eingesetzen) Sperrdauer bei einem späteren Verstoß. Ist nun der erste Sperrlogeintrag eigentlich fehlerhaft gewesen und nur wegen bereits abgelaufener Sperre nicht einer Sperrprüfung unterzogen und ggf. annuliert worden, so kann dies in o.a. Fällen ungerechtfertigte nachteilige Auswirkungen auf den Benutzer haben. Für weitere Begründungen siehe die untenstehenden Pro-Argumente.

Vorschlag

  • Die aktuelle Formulierung wird durch eine neue ausgetauscht, die so lautet: Die Entscheidung eines Administrators und die damit verbundene Sperre kann hier einer Überprüfung durch andere Administratoren unterzogen werden. Ein entsprechender Sperrprüfantrag kann bis zu xy Tage (festzulegende Frist, siehe Abstimmung Punkt C) nach Ablauf der Sperre gestellt werden. Ein fristgerecht gestellter Antrag läuft bis zur inhaltlichen Prüfung und Entscheidung durch einen Admin. Falls nötig, kann eine Korrektur der Sperre auch nach Sperrablauf im Sperrlog notiert werden.
  • Um eine Revision allzu weit zurückliegender Fälle zu verhindern und damit den Umfang der Funktionsseite zu sprengen, wird eine Frist festgesetzt.

Pro

  • Fehleinträge im Sperrlog gereichen dem Betroffenen zum Schaden, weil sie oft bei späteren Adminentscheidungen herangezogen werden und auch die Grundlage schneller Beurteilungen der „Reputation“ des Betroffenen sein können. Eindeutige Fehler bei Sperren sollten daher schon aus Gründen von Fairness und Gerechtigkeit korrigiert werden, ganz egal, ob die Sperre noch andauert.
  • Eine solche Korrektur ist technisch problemlos möglich durch eine Sekundensperre mit entsprechendem Kommentar, dies behebt die geschilderte Benachteiligung des Betroffenen, u.a. im Falle, dass Dritte Beurteilungen durch Blick ins Sperrlog vornehmen.
  • Wenn auch abgelaufene Sperren geprüft werden können, ist daher die Rechtssicherheit für die Betroffenen größer, zudem die Frustration wegen ungeprüfter, aber für unberechtigt gehaltener Sperren weit kleiner.
  • Da allen Beteiligten klar ist, dass schlecht begründete oder falsche Sperrentscheidungen auch bei kurzer Sperrdauer durchaus noch geprüft werden können, kann die Sorgfalt bei der Entscheidungsbegründung (besonders auf WP:VM) zunehmen.
  • Durch die Möglichkeit, eine Prüfung auch bei nahendem Sperrablauf in Ruhe zu Ende bringen zu können, kann die Bereitschaft der Admins, Fälle mit der gebotenen Gründlichkeit (auf WP:SP) abzuarbeiten, erhöht werden.
  • Sperrprüfungen können nicht mehr „ausgesessen“ werden.
  • Auch auf anderen Funktionsseiten ist es längst üblich, dass Entscheidungen nicht „ausgesessen“ werden können, z.B. bei der Löschprüfung, wo es heißt: Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator.
  • Eine Überlastung der Funktionsseite WP:SP ist nicht zu erwarten. Denn in den letzten Monaten wurde durchschnittlich nur etwa eine Sperrprüfung pro Tag beantragt.
  • Die Eingrenzung der WP:SP nur auf bestehende Sperren erfolgte ohne größere Diskussion praktisch durch Einzelinitative. Egal wie es ausgeht, bietet ein Meinungsbild daher die Möglichkeit, die bestehende Praxis auf WP:SP zum ersten Mal in der einen oder anderen Weise zu legitimieren.
  • Die Eingrenzung der WP:SP nur auf bestehende Sperren kann viele Konflikte und Frustrationen verschärfen. Denn Benutzer, die sich zu unrecht gesperrt fühlen, aber auf WP:SP wegen Sperrablauf abgewiesen werden oder deren Sperrprüfung „ausgesessen“ wird, werden dadurch frustriert. Umgekehrt führt dies oftmals zu unnötig scharfer Kritik an den involvierten Administratoren. Eine Nachprüfung solcher Sperren auf WP:SP würde solche für alle Seiten unerfreulichen Konflikte schlicht unnötig machen.
  • WP:SP ist der sinnvollste Ort, Sperren zu prüfen. Die Eingrenzung führt dazu, dass Überprüfungen auf WP:AN oder WP:AAF vorgenommen werden müssen, womit diese Seiten mit Fällen bedacht werden, die besser an einem zweckmäßig eingegrenzten Ort - eben WP:SP - besprochen werden können und sollten.
  • Viele Betroffene wählen - weil sie die Verfahrenswege nicht hinreichend kennen, falsch beraten werden oder besonders verärgert sind - außerdem den Weg, die Adminentscheidung auf WP:AP zu thematisieren. Diese Seite ist aber derzeit nur für missbräuchliche Entscheidungen gedacht. Darum ist gerade dort das Konfliktpotential nochmals höher als ohnehin schon auf WP:SP, da die Thematisierung auf WP:AP automatisch einen Vorwurf nicht nur an die Sachrichtigkeit der Sperre, sondern auch an die Adresse des Admins selbst richtet. Diese Zuspitzung ist völlig unnötig und durch Prüfung auf WP:SP leicht vermeidbar.

Contra

  • unbegründete, fehlerhafte und missbräuchliche Sperren sind bereits jetzt Gegenstand von Wikipedia:Administratoren/Probleme - es besteht kein Regelungsbedarf
  • Mehr bürokratischer Aufwand für die Überprüfung von Kurzsperren sowie erhöhte Missbrauchgefahr, die weitere z.T. auch unbeteiligte Kräfte bindet und nicht zum Projektziel beiträgt.
  • Das Sperrlog kann derzeit technisch nicht korrigiert werden. Es können nur zusätzliche Sperren verhängt werden. Das Sperrlog verlängert sich dadurch.
  • Die mögliche Unübersichtlichkeit der für aktuelle Sperrprüfungen vorgesehenen Seite durch langwierige Diskussionen über längst abgelaufene Sperren könnte einen Schaden für aktuell gesperrte Benutzer mit sich bringen, da ein schnelles Erfassen erschwert wird.
  • Zusätzlicher, nicht abschätzbarer Aufwand ohne greifbaren Nutzen, wie sie etwa eine Sperraufhebung darstellt, durch mögliche Wiedervorlage tausender alter Sperrlogeinträge, falls keine oder eine lange Frist gewählt wird.
  • Diskrepanz zur jetzigen Formulierung in WP:VM, dass nur zeitnahe Fälle („aktuelles Fehlverhalten“) behandelt werden, d.h. zurückliegende Vergehen werden nicht mehr geahndet und potentiellen Störern ein zusätzlicher Zeitrahmen gewährt.
  • Kann indirekt zu längeren Mindestsperrdauern führen, um dargestellte Kurzsperren von Minuten bis wenige Stunden zu vermeiden.
  • Weitere Verlagerung von der eigentlich intendierten Schutzfunktion von Sperren in Richtung Straffunktion, da eine nachträgliche Aufhebung von Sperren unter Schutzgesichtspunkten keine Veränderung bringt.

Abstimmungsmodalitäten und Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in drei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

A Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht B) die Entscheidung über eine Streichung oder Beibehaltung der Beschränkung auf "noch bestehende Sperren" und C) die Setzung einer Frist für etwaige Sperrprüfungen nach Sperrablauf:
B Änderung der aktuellen Beschränkung
Über den Vorschlag kann mit „Pro“ oder „Contra“ abgestimmt werden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Wird das Meinungsbild formal angenommen und entfallen auf den Vorschlag mehr Pro- als Contra-Stimmen, so ist der Vorschlag angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so bleibt der Status quo bestehen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
C Festlegung einer Frist, innerhalb welcher auch nach Sperrablauf noch eine Sperrprüfung angestrengt werden kann
Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Wird das Meinungsbild formal angenommen und findet unter B eine Änderung der aktuellen Beschränkung eine Mehrheit, wird hier wie folgt verfahren:
  • Wer keine Frist wünscht, stimmt mit "unbeschränkt".
  • Berücksichtigt werden Angaben mit einer natürlichen Zahl ohne Kommastellen und einer Zeiteinheit "Stunde(n)" (1-23), "Tag(e)" (1-6), "Woche(n)" (1-4), "Monat(e)" (1-11), "Jahr(e") (1-99). Die Zahlen in Klammern hinter der jeweiligen Zeiteinheit geben den für diese Zeiteinheit erlaubten Wertebereich an, z. B.: "3 Tage" oder "12 Stunden" oder "1 Jahr". Wer keine Frist wünscht, stimmt mit "unbeschränkt". Davon abweichende Angaben werden gestrichen.
  • Es gilt die Frist im Median (d.h. genauer: diejenige Frist, für welche oder für eine kürzere Frist 50% der bei diesem Punkt Abstimmenden abgestimmt haben; bei einer geraden Anzahl von Abstimmenden wird von den beiden Werten um den Mittelpunkt die kleinere Frist genommen).
  • Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.

Abstimmung

A: Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

  1. --PM3 00:33, 12. Mär. 2012 (CET) mit etwas Bauchschmerzen wegen des zweistufigen Abstimmungsmodus mit ungedeckelter Frist[Beantworten]
  2. --Berita (Diskussion) 00:49, 12. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

B: Vorschlag: Die Beschränkung auf "noch bestehende" Sperren wird durch eine oben genannte Umformulierung aufgehoben

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

  1. --Berita (Diskussion) 00:49, 12. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

  1. --PM3 00:35, 12. Mär. 2012 (CET) vorerst hier geparkt; wegen des zweistufigen Verfahrens ist eine taktische Stimmabgabe nötig, je nachdem wo sich der Median einpendelt[Beantworten]

C: Festlegung einer Frist

  1. 5 Tage --PM3 00:36, 12. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]
  2. 3 Tage --Berita (Diskussion) 00:49, 12. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Enthaltung bezüglich der Fristdauer

Ergebnis

Diskussion

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