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Professor

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Professor (von lat. profiteri, 'öffentlich bekennen, vortragen') ist die Berufsbezeichnung (bzw. Dienstbezeichnung) eines in der Regel in Deutschland beamteten Wissenschaftlers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z. B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet. Deswegen wird hier in Abgrenzung auch von Hochschulprofessor oder Universitätsprofessor gesprochen.

Im Fall von Ehrenprofessuren oder außerplanmäßigen Professuren handelt es sich lediglich um einen Titel (Titularprofessur), ohne dass damit ein bestimmtes Amt oder eine Stelle verbunden wäre. Der Unterschied besteht darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit – außer im Fall der Emeritierung oder Pensionierung – nicht weiter besteht.

Siehe: akademischer Grad, Tenure-Track, Professorenproblem.

Professoren in Deutschland

Professorenämter

In Deutschland unterscheidet man:

Universitätsprofessoren (Univ.-Prof.)
Berufs- oder Dienstbezeichnung an Universitäten, (Gesamt-)Hochschulen und Akademien (früher meist C3- und C4- (in seltenen Fällen auch C2), nun W2- und W3-Professoren), in aller Regel beamtete Professoren, auslaufende Bezeichnung.
Professoren (Prof.)
Berufs- oder Dienstbezeichnung an Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Berufsakademien (an Fach- und Kunsthochschulen früher C2- und C3-, nun W2- und W3-Professoren), in Deutschland in der Regel noch beamtete Professoren, einheitliche Bezeichnung für Hochschulen und Universitäten aller Art.
Stiftungsprofessoren
Professoren, die auf einen Lehrstuhl berufen werden, der über eine fremdfinanzierte Stiftung zur Verfügung gestellt wird;
Honorarprofessoren (Hon.-Prof.)
Professoren, die wegen ihres langjährigen akademischen Einsatzes als Dozent oder Lehrbeauftragter eine Titularprofessur erhalten und mit der Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Honorar erhalten Honorarprofessoren für ihre Lehrtätigkeit in der Regel nicht. Ein Anspruch auf die Führung des Titels nach Einstellung der Lehrtätigkeit besteht nicht, kann aber bei Erreichen des Ruhestandsalters beibehalten werden. Die Idee dahinter ist es, Personen aus der Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik. Im Gegensatz zum Ehrendoktor wird der Titel eines Honorarprofessors ohne den einschränkenden Zusatz "h.c." (honoris causa) verwendet. Beispiele für Honorarprofessoren, vergeben von Hochschuleinrichtungen, sind:
  • "Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. h.c. Lothar Späth Universität Jena"
  • "Unternehmensberater Prof. Roland Berger Universität Cottbus"
Eine Variante ist hier der Ehrenprofessor, der in Berufung auf das Gnadenrecht z.B. von den Ministerpräsidenten einiger Länder vergeben werden kann. Baden-Württemberg mit der Vergabe an Jürgen Schrempp und Bernhard Vogel sowie das Saarland an Peter Hartz sind typische Beispiele.
außerplanmäßige Professoren (apl. Prof.)
Wissenschaftler, die in der Regel an einer Hochschule arbeiten, aber nicht auf einer planmässigen Professorenstelle beschäftigt sind. Auf der Basis einer zuvor erfolgten Habilitation und einer daran anschliessenden mehrjährigen erfolgreichen Tätigkeit in Forschung und Lehre können diese den Titel „apl. Prof.“ von der Universität verliehen bekommen. Es handelt sich um einen Titel, der in der Regel an verdiente Privatdozenten verliehen wird; diese Regelung ist etwa an Universitätskliniken weit verbreitet.
Gastprofessoren
Professoren, die an einer anderen als der Heimatuniversität/-hochschule tätig sind. Dies geschieht zumeist in einem wissenschaftlichen Austausch über Gastsemester oder innerhalb von Forschungsprojekten.
Vertretungs-Professoren (Vertr.-Prof.)
Professoren, die in einer Übergangszeit mittels einer befristeten Einstellung und unabhängig von den üblichen Bewerbungsverfahren eine semesterweise Vertretung einer Professur übernehmen. Einen Anspruch auf Daueranstellung und Titel gibt es nicht.
Juniorprofessoren (Jun.-Prof.)
Dienstbezeichnung sind Nachwuchswissenschaftler, die sich zur Berufung auf eine Professur qualifizieren sollen; früher sprach man auch von Assistenzprofessoren. Die Art von Professur ist derzeit nur an Universitäten angesiedelt und erst vor wenigen Jahren eingeführt. Die Stelle als Juniorprofessor ist eine auf maximal sechs jahre befristete Anstellung in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis.
Professor h.c. (lat. honoris causa „ehrenhalber“)
Ursprünglich eine akademische Auszeichnung für einen Gelehrten von internationalem Rang, der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte. Historisch wurden Ehrenprofessoren bis Ende des 19. Jh. auch mit dem Titel Professor honorarius ernannt. Der Titel wird heutzutage – selten – auch für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste (vor allem in Österreich) verliehen, unabhängig von einer üblichen akademischen Karriere (z. B. Udo Jürgens). Ein Professor h.c. hat keine Lehrverpflichtung.

Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d. h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut einer Fakultät, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, wurden in älterem Sprachgebrauch (in Österreich und der Schweiz weiterhin) als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet. Universitätsprofessoren, die keinen Lehrstuhl innehaben, werden entsprechend als außerordentliche Professoren oder Extraordinarien bezeichnet. Die Ämter werden in älterem Sprachgebrauch auch als Ordinariat (ordentliche Professur) bzw. Extraordinariat (außerordentliche Professur) bezeichnet.

Das Innehaben eines Lehrstuhls ist immer mit einer W3-Professur verbunden (engl.: full professor). W2-Professoren sind dagegen nur in einigen Bundesländern Lehrstuhlinhaber. Die Extraordinariate umfassen in der Regel ein kleineres Fachgebiet (engl. associate professor, siehe auch Lecturer).

Professoren an einer künstlerischen Hochschule (Akademie) leiten meist eine Meisterklasse.

Bei Erreichen der Altersgrenze für die Berufstätigkeit werden Professoren pensioniert oder emeritiert. Diese Professoren werden bei einer ordnungsgemässen Emeritierung als emeritierte Professoren oder Emeriti (Singular: Emeritus oder Emerita) bezeichnet und bleiben ihrer Universität oft eng verbunden (etwa durch weitere Forschungs- und Lehraktivitäten).

Einstellungsvoraussetzungen

Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor war bis Ende des 20. Jahrhunderts in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung; an wissenschaftlichen Hochschulen ist in der Mehrzahl der Fachbereiche zumindest die Promotion erforderlich.

Für die Berufung an Fachhochschulen werden dagegen die Promotion und in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule) sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erwartet. An Kunsthochschulen kann berufen werden, wer eine besonders herausragende künstlerische Qualifikation besitzt. An Pädagogischen Hochschulen sind neben der Promotion zusätzlich die Befähigung zum Lehrahmt sowie zwei Staatsexamen (erfolgreich abgeschlossenes Referendariat im Schuldienst) nachzuweisen.

In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.

In Deutschland gilt – trotz einiger Lockerungen an manchen Hochschulen – grundsätzlich das Hausberufungsverbot: Wer sich auf eine W2- oder W3-Professur bewirbt, darf nicht an der Hochschule tätig sein, an die er sich bewirbt. Damit sollen Bevorzugungen und Nepotismus erschwert werden.

W2- und W3-Stellen werden (so wie zuvor C3- und C4-Stellen) durch ein kompliziertes und langwieriges Berufungsverfahren besetzt, bei dem eine Kommission zunächst eine Vorauswahl unter den Bewerbern trifft, dann einige Kandidaten (typisch: etwa 3-7) Probevorträge halten lässt (sog. „Vorsingen“), darunter wiederum für eine Auswahl trifft und parallel Gutachten von außerhalb der Universität einholt und schließlich eine meist drei Personen umfassende gereihte Vorschlagsliste erstellt. In der Regel ergeht dann an den Erstplazierten der „Ruf“ auf die Stelle; die endgültige Entscheidung liegt je nach Bundesland beim zuständigen Minister oder Hochschulpräsidenten. Durch Absagen der Listenplatzierten kann sich das Verfahren jedoch bis hin zu einer Neuausschreibung verzögern.

Berufsverbände

  • Der Deutsche Hochschulverband ist mit mehr als 20.000 Mitgliedern eine Interessensvertretung der Deutschen Universitätsprofessoren mit einem umfassenden Serviceangebot.
  • Der Hochschullehrerbund ist mit circa 4.500 Mitgliedern eine Interessensvertretung der Deutschen Professoren an Fachhochschulen mit einem umfassenden Serviceangebot.

Besoldungsstufen

Die Besoldung von beamteten Professoren und Assistenten an staatlichen Hochschulen in Deutschland erfolgt nach der W oder der C-Besoldung. Bei Neueinstellungen oder nach Bleibeverhandlungen kommt je nach Bundesland seit 2004 oder spätestens seit 2005 nur noch die W-Besoldung zur Geltung, die drei Stufen umfasst: W1 (Juniorprofessur), W2 und W3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von dauerhaft verbeamteten Professoren). Letztere gelten auf Lebenszeit, die W1-Stellen sind hingegen befristet.

In der älteren C-Besoldung, in denen vor 2005 berufene Hochschulangehörige freiwillig verbleiben können, wird die Eingruppierung nach C1 (wissenschaftliche Assistenten), C2 (Oberassistenten und Hochschuldozenten), C3 und C4 unterschieden, wobei die Eingruppierung nach C4 der höchsten Stufe eines ordentlichen Universitätsprofessors und Lehrstuhlinhabers entspricht. C3- und C4-Professoren sind auf Lebenszeit eingestellt und haben sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen Mitbewerber durchsetzen müssen. Sie haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, doch verfügt ein C3-Professor meist nicht über Mitarbeiterstellen. Die Stufe C1 wurde im neuen System ersatzlos gestrichen, "Assistenten" im alten Sinne wird es in Zukunft also nicht mehr geben.

Der Vorläufer der C-Besoldung ist die H-Besoldung. Im Unterschied zur C- bzw. H-Besoldung gibt es bei der (vergleichsweise deutlich niedrigeren) W-Besoldung einen unveränderlichen festen Grundbetrag, zu dem leistungsorientierte, oft nicht ruhegehaltsfähige Zulagen geleistet werden können. Die älteren Besoldungsstufen C und H enthalten dagegen eine Altersprogression: die Besoldung steigt mit zunehmendem Dienstalter; Zulagen sind hier nur auf der C4-Stufe bei weiteren Berufungen anderer Universitäten und geeigneten Verhandlungen möglich. Sie können ein mehrfaches der C4-Besoldung betragen, insbesondere um hochdotierte Mitarbeiter der Wirtschaft oder des Auslands an Hochschulen zu holen.

Status Quo

Auf die Hochschulen in Deutschland kommt in den nächsten Jahren nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz eine Lawine neuer Studierender zu; die Zahl der Studierenden wird von gegenwärtig rund 1,9 Millionen im Jahr 2011 mit 2,2 bis 2,4 Millionen voraussichtlich den Höhepunkt erreichen. Zur Bewältigung dieses Ansturms fehlen den Hochschulen jedoch viele Professorenstellen. Im Fächerdurchschnitt betreut in Deutschland ein einziger Professor rund 62 Studierende. Im Vergleich zu den amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford, wo das Betreuungsverhältnis bei 1:10 oder besser liegt, ist die deutsche Universität in dieser Hinsicht nicht konkurrenzfähig. Seit 1995 ist die Zahl der Professoren an Universitäten von 25.000 auf 23.000 kontinuierlich zurückgegangen – mit weiterhin sinkender Tendenz. Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Studienanfänger stehe bereits jetzt fest, daß sich das ohnehin schon ungünstige Betreuungsverhältnis zukünftig noch weiter verschlechtern werde, wenn die Politik nicht endlich gegensteuere.

Abkürzungen

  • Prof.: Professor
  • o. Univ.-Prof.: ordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich)
  • ao. Univ.-Prof.: außerordentlicher Universitätsprofessor (nur in Österreich)
  • apl. Prof.: außerplanmäßiger Professor
  • Prof. h.c.: Professor honoris causa ('ehrenhalber')
  • Prof. em(erit).: Professor emeritus/emerita

Beispiele

  • Prof. Dr. rer. nat. habil. Erika Müller
  • Prof. Dr. rer. pol. Werner Wiesel
  • Prof. Detlev Müller-Lüdenscheid, Ph.D., M.Sc., B.A.
  • JunProf. Dr. jur. Otto Klöbner

möglicher Werdegang (Beispiel I)

  • Dipl. rer. nat. Werner Wiesel (nach dem Diplom)
  • Dr. rer. nat. Werner Wiesel (mit Doktortitel)
  • Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (habilitiert)
  • PD Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (Privatdozent)
  • apl. Prof. Dr. rer. nat. habil. Werner Wiesel (außerplanmäßiger Professor)

möglicher Werdegang (Beispiel II)

  • Werner Wiesel, B.Sc. (Honours) (Abschluss als Bachelor an einer Universität oder Hochschule)
  • Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Prof. Werner Wiesel Ph.D., B.Sc. (Professor an einer Universität oder Hochschule)

alternativ:

  • Dipl.-Ing. Werner Wiesel (Abschluss als Diplom-Ingenieur an einer Universität oder Hochschule)
  • Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Werner Wiesel (Abschluss der Doktorarbeit zum Dr.-Ing.)
  • Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesel (Professor an einer Universität oder Hochschule)

möglicher Werdegang (Beispiel III)

  • Werner Wiesel, B.Sc. (Abschluss als Bachelor an einer Universität oder Fachhochschule)
  • Werner Wiesel, B.Sc., M.Sc. (Abschluss als Master an einer Universität oder Fachhochschule)
  • Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc., M.Sc. (Abschluss des Doktorstudiums)
  • Prof. Werner Wiesel, Ph.D., B.Sc., M.Sc. (Professor an einer Hochschule)

Professoren im Ausland

Außerhalb den USA wird der Titel „Professor“ meistens nur selten gebraucht und ist den ranghöchsten Akademikern vorbehalten. Professoren sind dort überwiegend in der Forschung, und nur selten in der Lehre, tätig. Anstelle von Professoren gibt es daher an Universitäten in diesen Ländern überwiegend so genannte „Lecturer“. Die meisten Lecturer sind fest angestellt und sowohl in der Forschung als auch der Lehre tätig. Der Titel „Lecturer“ entspricht dabei ungefähr den US-amerikanischen „Assistant“ und „Associate“ Professoren.

Deutschland USA GB/AUS/NZ
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Graduate/Teaching Assistant Teaching Assistant
Juniorprofessor/Wissenschaftlicher Assistent Assistant Professor Lecturer
Außerordentlicher Professor Associate Professor Senior Lecturer
Ordentlicher Professor (Full) Professor Reader/Professor

Das US-amerikanische System sieht in der Regel drei Stufen von Professuren vor:

  • Assistant Professor (entspricht der deutschen wissenschaftlichen Assistentur oder Juniorprofessur): Voraussetzung ist eine qualifizierte Promotion;
  • Associated Professor (entspricht der deutschen außerordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Assistant Professor;
  • Full Professor (entspricht der deutschen ordentlichen Professur): Voraussetzung ist eine Qualifikation als Associated Professor oder eine außerordentliche wissenschaftliche Leistung.

Selbstverständlich gibt es daneben auch in den USA Ehrenprofessuren und Professoren, die ausschließlich in der Forschung tätig sind (z. B. in firmeneigenen Forschungsinstituten)

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