Gemeinsamer Bundesausschuss
Als Gemeinsamer Bundesausschuss wird ein neues gesundheitspolitisches Gremium bezeichnet, das durch das Anfang des Jahres 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingesetzt wurde. Rechtgrundlage bildet der § 91 des fünften Sozialgesetzbuches.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt mehrere andere Ausschüsse (u.a. den Bundesausschuss Ärzte / Krankenkassen) und trifft vielfältige Entscheidungen bei Fragen, die die gesundheitliche Versorgung betreffen. U.a. konkretisiert er den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
In diesem Ausschuss wirken Krankenkassen, Leistungserbringer (z.B. Ärzte und Vertreter von Krankenhäusern) und Unparteiische zusammen. Auch Patientenvertreter nehmen im Ausschuss mit beratender Stimme teil. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann als das wichtigste und zentralste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen angesehen werden.