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Amt Wittstock-Land

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Das Amt Wittstock-Land war ein ehemaliges, 1992 gebildetes Amt in dem zunächst 18 Gemeinden im Norden des damaligen Kreis Wittstock (heute Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengefasst waren. Es wurde 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg wieder aufgelöst.

Geographische Lage

Das Amt Wittstock-Land lag im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im nördlichen Teil des Landes Brandenburg. Es grenzte im Westen an das Amt Meyenburg, im Norden an das Land Mecklenburg-Vorpommern, im Osten an das Amt Rheinsberg, im Südosten an das Amt Lindow (Mark), im Süden an das Amt Temnitz, im Südwesten an das Amt Kyritz, im Westen an das Amt Heiligengrabe/Blumenthal, und lag halbkreisförmig um die amtsfreie Stadt Wittstock/Dosse (damals nur das eigentliche Stadtgebiet) herum.

Bildung des Amtes Wittstock-Land

Der Minister des Innern erteilte der Bildung des Amtes Wittstock-Land am 16. Februar 1992 mit Wirkung zum 22. Mai 1992 seine Zustimmung[1]. Sitz der Amtsverwaltung war in der amtsfreien Stadt Wittstock (Amt Wittstock-Land, Meyenburger Chaussee 6 16909 Wittstock/Dosse). Es umfasste die Gemeinden:

  1. Berlinchen
  2. Christdorf
  3. Dossow
  4. Dranse
  5. Fretzdorf
  6. Gadow
  7. Goldbeck
  8. Groß Haßlow
  9. Herzsprung
  10. Königsberg
  11. Niemerlang
  12. Rossow
  13. Schweinrich
  14. Sewekow
  15. Wulfersdorf
  16. Zempow
  17. Zootzen
  18. Stadt Freyenstein

Die Gemeinde Flecken Zechlin (damals Kreis Neuruppin) wurde zum 20. August 1992 dem Amt Wittstock-Land zugeordnet[2]. Anscheinend war die Zuordnung zunächst nur befristet, denn die Befristung wurde mit Wirkung zum 11. August 1994 aufgehoben[3] und Flecken Zechlin gehörte somit auf "Dauer" zum Amt Wittstock-Land.

Das Amt Wittstock-Land wurde am 26. Oktober 2003 im Zuge der Gemeindereform in Brandenburg aufgelöst[4]. Die Gemeinde Flecken Zechlin wurde in die amtsfrei gewordene Stadt Rheinsberg (vorher Amt Rheinsberg) eingemeindet. Die Gemeinden Dranse, Fretzdorf, Gadow, Goldbeck, Herzsprung, Königsberg, Rossow und Schweinrich wurden in die Stadt Wittstock/Dosse eingegliedert. Die Gemeinde Schweinrich erhob Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung in die Stadt Wittstock/Dosse, die teils verworfen, im übrigen aber zurückgewiesen wurde[5].

Die Gemeinden Herzsprung[6] und Königsberg[7] erhoben ebenfalls kommunale Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, die in beiden Fällen erfolgreich war. Die beiden Gemeinden gliederten sich zum 31. Dezember 2004 in die amtsfreie Gemeinde Heiligengrabe ein und sind heute Ortsteile von Heiligengrabe.

Belege

  1. Bildung des Amtes Wittstock-Land. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 16. April 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 33, 22. Mai 1992, S.500.
  2. Änderung des Amtes Wittstock-Land. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 19. August 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 69, 16. September 1992, S.1280.
  3. Aufhebung der Befristung der Zuordnung der Gemeinde Flecken Zechlin zum Amt Wittstock-Land. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 20. September 1994. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 5. Jahrgang, Nummer 71, 7. Oktober 1994, S.1447.
  4. Fünftes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark (5.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S.82 und geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I(Gesetze), 2003, Nr.10, S.187)
  5. VerfGBbg, Beschluss vom 26.02.2004 - VfGBbg 150/03 Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die Eingemeindung der Gemeinde Schweinrich (Amt Wittstock-Land) in die Stadt Wittstock/Dosse
  6. Kommunale Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Herzsprung gegen die Eingemeindung der Gemeinde Herzsprung (Amt Wittstock-Land) in die Stadt Wittstock/Dosse VerfGBbg, Beschluss vom 27.05.2004 - VfGBbg 63/03
  7. Kommunale Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Königsberg gegen die Eingemeindung der Gemeinde Königsberg (Amt Wittstock-Land) in die Stadt Wittstock/Dosse VerfGBbg, Beschluss vom 27.05.2004 - VfGBbg 138/03