Realvertrag
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Als Realvertrag versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Leistungsverpflichtung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Willensübertragung eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag, wobei diese Unterscheidung im modernen Recht fast nur noch historische Bedeutung hat. Die Unterscheidung entstammt dem römischen Recht und hatte insofern auch Einfluss auf das moderne deutsche Zivilrecht. Dieses sieht jedoch fast nur noch Konsensualverträge vor, die jedoch von Gesetzes wegen an bestimmte Formen (Litteralvertrag, Verbalvertrag) gebunden sein können. Diese Formvorschriften waren im römischen Recht deutlich strenger als im heutigen Zivilrecht.