Diskussion:Polizeipräsidium München
Den Führungsstab beim PPM gibt es de facto nicht. Das Präsidialbüro und die Abteilungen sind hierarchisch gleichgestellt. Habe leider nicht die Vollzugsbekanntmachung zum POG bzw. das entsprechende IMS zur Hand. Bin gerne bereit, hierüber eine Diskussion zu führen.
Organisationsreform beachten (bereits teilweise umgesetzt) 87.234.41.130 12:21, 23. Dez. 2007 (CET)
Trivia
Wie wäre es mit einem Trivia-Absatzes? In München Stadt wird oft "Ettstraße" erwähnt, sowohl von Polizeibeamten wie als auch von der Bevölkerung. Polizeibeamte sprechen gelegentlich ein "Magst a Nacht in der Ettstraß bleiben?" aus, die Bevölkerung kennt es als eine Art "Ausnüchterungszelle", etc. Ettstraße ist ein Synonym für Polizeigewahrsam. Takeshi Nakagawa 09:13, 8. Jan. 2008 (CET)
Benachbarte Kräfte
Durch die Umstrukturierung der Bundespolizei bedarf der Abschnitt einer entsprechenden Überarbeitung. --Micha 23:47, 1. Jul. 2008 (CEST)
Das PP München hat mit der Bundesplizei gar nichts zu tun, die Länderpolizeien sind, wie der Name schon sagt, Ländersache. Die BuPo ist der ehem. BGS.
Das PP München ist innerhalb 2007 bis Frühjahr 2008 umorganisiert worden. Es besteht nun nicht mehr aus Präsidium und nachgeordneten vier Direktionen (Nord, Süd, Ost, West) und wiederum Inspektionen (Nord 1?, Ost 2?, Süd 3?, West 4?), sondern aus PP, Abschnitten und direkt nachgeordneten Inspektionen bzw. Kommissariaten. Die Direktionen sind entfallen.
Es gibt die Abschnitte West, Mitte, Ost, Verkehr, sowie Ergänzungsdienste bei der Schutzpolizei und den Abschnitt Kriminalpolizei. Durch die Neuordnung der PI zu den nur noch drei Flächenabschnitten haben sich Bezeichnungen bei den PI geändert. Siehe unten.
Die Polizeiinspektionen sind unmittelbar den Abschnitten nachgeordnet.
Mitte: PI 11 (Altstadt), 12 (Maxvorstadt), 13 (Schwabing), 14 (Westend), 15 (Sendling alt 32), 16 (Hauptbahnhof, alt 41)
Ost: PI 21 (Au), 22 (Bogenhausen), 23 (Giesing), 24 (Perlach), 25 (Riem/Trudering, Neugründung seit 01.07.2008, die 25 war früher die PI Flughafen Riem und war seit deren Schließung nicht mehr vergeben), 26 Ismaning, 27 Haar, 28 Ottobrunn, 29 (Forstenried, alt 34), 31 Unterhaching, alt 35, 32 Grünwald, alt 36
West: PI 41 (Laim, alt 33), 42 (Neuhausen), 43 (Olympiapark), 44 (Moosach), 45 (Pasing), 46 Planegg, 47 (Milbertshofen, alt 14), 48 Oberschleißheim, alt 15
PI in der Stadt werden mit dem Namen (Stadtteil) in Klammern benannt, Landkreis-PI ohne Klammer mit dem Ortsnamen.
Der Abschnitt Kriminalpolizei gliedert sich in elf Kriminalfachdezernate, die nach Delikten gegliedert sind.
Der Abschnitt Ergänzungsdienste beinhaltet drei Einsatzhundertschaften, die Hundestaffel, die Reiterstaffel, sowie technische Sonderdienste
- Artikelteil Benachbarte Kräfte komplett entfernt, da keine Relevanz für den Artikel zu erkennen. Aufgezeigte Aufbauorganisation könnte dafür eingefügt werden. --Usien 10:19, 30. Aug. 2010 (CEST)
Wiederholte öffentliche Kritik an einseitiger Strafverfolgung
Der gesamte Abschnitt strotzt vor POV. Daran können auch die Fußnoten nichts ändern. Wie kann man von einseitiger Strafverfolgung sprechen, wenn die angeblich Unschuldigen anschließend zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind? Das ist Humbug, das ist nicht der Stil der Wikipedia. Entweder wird hier konsequent nachgebessert (vom Autor oder freiwilligen Dritten) oder gelöscht (von mir). Beste Grüße --Forevermore (Diskussion) 21:49, 2. Mär. 2012 (CET)
- Ich stimme ausdrücklich zu. Der Abschnitt kann in dieser Form auf Dauer keinen Bestand haben. Das Prinzip des WP:NPOV wird hier massiv verletzt.--Randolph33 (Diskussion) 00:21, 3. Mär. 2012 (CET)
- Manches betrifft tatsächlich die Polizei, und kann auch in den Artikel (dass Kritik vorhanden ist, heißt ja noch nicht, dass diese berechtigt ist, vorhanden ist sie trotzdem). Einiges von dem eingefügten betrifft aber gar nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft (und Gerichte), das hat im hiesigen Artikel nichts verloren.--Nothere 09:05, 3. Mär. 2012 (CET)
- Der Abschnitt ist durchgehend mit eigenen, unbelegten Werturteilen bzw. rechtlichen Bewertungen des Autors und mit behaupteten, nicht belegten Werturteilen bzw. rechtlichen Bewertungen Dritter versehen. Siehe beispielhaft:
- „Ein solch einseitiges Vorgehen, so der Vorwurf, steht im Widerspruch zu Artikel 3 Grundgesetz, in welchem die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz garantiert wird.“ (nicht belegt)
- „Mit diesen frei erfundenen Tatvorwürfen sollten die Opfer eingeschüchtert werden, damit diese von einer weiteren Verfolgung der von ihnen erhobenen Misshandlungsvorwürfe absehen würden.“ (nicht belegt)
- „Der Fall wurde in der Öffentlichkeit als unerträglicher Versuch der Polizei-Führungsetage interpretiert, solche Polizeibeamte konsequent mundtot zu machen, die Missstände bei der Polizei offen ausgesprochen hatten.“ (nicht belegt)
- In Wikipedia:Neutraler Standpunkt#Wie schildere ich Standpunkte? wird zu Wertungen eindeutig Stellung bezogen: „Werturteile müssen zwingend den Urteilenden zugeordnet werden (der Wikipediaautor urteilt niemals selbst).“ Das heißt, Wertungen sind nur dann in einem Wiki-Artikel statthaft, wenn sie von reputabler dritter Seite (eben nicht vom Wiki-Autor) geäußert wurden. Nur diese, solchermaßen belegte, Wertungen können in den Artikel aufgenommen werden, wobei der Urheber der Kritik ausdrücklich genannt sein muss.
- Die oben geschilderten Beispiele betreffen ausschließlich Fälle, die der Polizei zugeschrieben werden. Nimmt man, Nothere folgend, die Justizfälle heraus, bleiben willkürlich herausgegriffene Einzelfälle ohne belegten Zusammenhang. Denn auch die Einleitung des Abschnitts ist unerlaubte Theoriefindung ohne jeden Beleg. Es bleibt daher nur, den Abschnitt vollständig zu entfernen. -- Cologinux (Diskussion) 11:23, 3. Mär. 2012 (CET)
- Der Abschnitt ist durchgehend mit eigenen, unbelegten Werturteilen bzw. rechtlichen Bewertungen des Autors und mit behaupteten, nicht belegten Werturteilen bzw. rechtlichen Bewertungen Dritter versehen. Siehe beispielhaft:
- Manches betrifft tatsächlich die Polizei, und kann auch in den Artikel (dass Kritik vorhanden ist, heißt ja noch nicht, dass diese berechtigt ist, vorhanden ist sie trotzdem). Einiges von dem eingefügten betrifft aber gar nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft (und Gerichte), das hat im hiesigen Artikel nichts verloren.--Nothere 09:05, 3. Mär. 2012 (CET)
- Zur Zuordnung Polizei / Staatsanwaltschaft:
- Hier besteht ein Denkfehler: Es ist zwar richtig, dass die jur. Aufarbeitung solcher Vorfälle durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte vollzogen wird und dadurch in den Presseberichten hinterher meist nur diese auftauchen. Es wird dabei aber verkannt, dass die Vorgeschichte, d.h. bis dass es zu einer Anklage kommt, im Regelfall von der Polizei voran getrieben wird. Paradebeispiel davon ist der Fall Werner P.: hier geht auch aus den Presseberichten hervor, dass es die Polizei war, die das zur Anzeige gebracht hatte und die das Hauptinteresse an einer Verurteilung hatte. Es gilt also meist in solch kritischen Fällen: Ohne Vorantreiben durch die Polizei wäre es nie zu einer entsprechenden Anklage gekommen.
- Zum Beleg für Werturteile: Das Problem ist, dass die Kommentare in Online-Ausgaben der Zeitungen nur für ein paar Wochen gespeichert werden, so dass die aufgezählten Werturteile vermeintlich unbelegt wirken, es aber nicht sind. Positive Ausnahme betr. Aufbewahrung ist wohl die Augsburger Allgemeine (vgl. Einzelnachweis Nr. 37). Ich kann mich als Münchner und Online-Zeitungsleser zu nahezu all diesen Fällen erinnern, dass es jede teilweise hunderte empörende Kommentare in den Online-Ausgaben dazu gab, die nun aus den genannten Gründen nicht mehr vorhanden sind. Im Einzelnachweis Nr. 35 (Artikel in Heise Online) finden sich Reste dieser Diskussion: „Die beiden Urteile wurden nicht nur sehr ausgiebig im Netz diskutiert, sondern führten bei vielen Kommentatoren auch zu dem Schluss, dass man zumindest in München im Zweifelsfall lieber wegsehen sollte, wenn man Gewalttätern in Aktion begegnet.“
- Im Falle von „Werner P.“ stößt man durch weiteres Googeln auch auf Zeitungsartikeln selbst enthaltene kritische Stimmen, so z.B. aus dem Munde vom Münchner Stadtrat Siggi Benker.
- Der Behauptung von Cologinux, es handele sich um willkürlich heraus gegriffene Einzelfälle, muss entschieden widersprochen werden. Dann müssten z.B. die Quelle aus Einzelnachweis Nr. 17 und der CILIP-Beitrag ja auch „willkürlich aneinander gereihte Einzelfälle“ sein. Ersteres ist immerhin eine parlamentarische Anfrage im Landtag. Unbestritten dürfte es auch sein, dass es gerade im Bereich München, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Häufung dieser Fälle kam. Auch die Polizei muss Kritik vertragen können. Selbst Gerichtsurteile mögen vorgeben, wie etwas in Sachen Strafvollzug zu vollziehen ist. Dass dies so dann immer im Sinne der Volksmeinung ist, heißt das noch lange nicht. Auch Gerichtsurteile müssen in einer freiheitlichen Demokratie kritisch diskutiert werden dürfen. Gerade das hat auch Einfluss auf die Rechtsfortbildung.
- Ich habe sowieso den Eindruck, dass hier ggf. eine Sockenpuppe von Beruf Polizist ist und den Ruf seines eigenen Dienstherrn retten will. Denn wie ist es zu erklären, dass der CILIP-Link (Siehe auch CILIP Bürgerrechte & Polizei/CILIP 64 (3/1999) zwar im Text heraus gelöscht wurde, aber als Weblink (was korrekt gewesen wäre) nicht von ihm wieder hinein gesetzt wurde.
- Fazit: Überarbeitung ja, Komplettlöschung nein; Polizeibeamte als Sockenpuppen: Hände weg von dem Artikel. --77.4.70.85 13:04, 3. Mär. 2012 (CET)