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Abstammungsprinzip

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Ius Sanguinis (auch ius sanguis, Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes), bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird daher auch "Abstammungsprinzip" genannt. Das Geburtsortsprinzip (Ius Soli) ist ein anderes, meist paralleles Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und an den Ort der Geburt gebunden.

In Deutschland galt bis in die 1990er weitgehend ein Ius Sanguinis.