Verkehrsflughafen
Ein Verkehrsflughafen ist ein Flughafen, der nicht nur der Allgemeinen Luftfahrt dient, sondern Linien- und Charterflüge abfertigt.
Deutsches Recht
Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt in § 12, daß ein Verkehrsflughafen einen Bauschutzbereich hat. Darunter ist eine Zone zu verstehen, in der Gebäude (und andere Hindernisse) einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Dies dient der Sicherheit von Passagieren und Anwohnern bei der Landung von Flugzeugen.
Praxis
Verkehrsflughäfen haben ein Terminal, also ein Gebäude, das für die Abfertigung abfliegender und ankommender Passagiere bestimmt ist.
Sie haben einen Kontrollturm, der den Luftraum überwacht und Kontakt zu den landenden Flugzeugen hält.
Sie haben eine Bodensicherung (engl. Ground Control), also eine Aufsicht über die Bewegungen der sich am Boden befindenden Flugzeuge.
Weblinks
- luftrecht-online.de Die deutschen Gesetze zum Thema
- adv-net.org Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen mit Definitionen (unter Glossar)