Gemeine Figur

eine der zwei Arten einer Wappenfigur, Element des Wappenschildes
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Die Gemeine Figur ist in der Heraldik ein Darstellungselement zur Gestaltung des Wappenschildes als Bestandteil eines Wappens.

Heraldische Definition

Als Vorlagen für Gemeine Figuren können dienen:

  • Menschliche Figuren beider Geschlechter und aller Altersstufen, nackt oder bekleidet, oft mit Berufskleidung (Ritter, Mönch, Handwerker etc.), aber auch als Würdenträger (Bischof) oder Heiligenfigur, als Phantasie- und Mischfiguren (Wilder Mann, Meerjungfrau), auch als Körperteil, z.B. Arm, Hand, Bein oder Kopf oft mit zusätzlichen Gegenständen oder Bekleidungsbestandteilen, auch als Knochen, Schädel, Herz,
  • Tiere (siehe auch: Wappentier), hier vor allem Wirbeltiere (am häufigsten Säugetiere und Vögel, seltener Fische, Reptilien meist als Schlangen), sehr selten Wirbellose, z.B. Bienen, Käfer, Muscheln, beliebt auch Phantasiefiguren und Fabelwesen (Einhorn, Pegasus, Kentaur, Greif, Drache, Basilisk etc.), auch Bestandteile von Tieren wie Hirschstangen, Pferdekopf, Flügel etc.,
  • Pflanzen, hierbei vor allem Blumen und Bäume, auch Bestandteile wie Blüten, Blätter und Früchte,
  • Gegenstände in Form aller Arten von Alltagsgerät (Waffen, Werkzeuge, Haushaltsgeräte), oft in Form von Symbolen für Heilige, z.B. ein oder zwei Schlüssel für den Heiligen Petrus,
  • Fahrzeuge, dabei vor allem Wasserfahrzeuge wie Schiffe und Boote, selten Land- und Luftfahrzeuge, manchmal Bestandteile wie das Rad,
  • Gebäude, hier vor allem Türme und Mauern von Städten zur Symbolisierung der politischen Eigenständigkeit und Wehrhaftigkeit gegenüber fürstlichen Machtansprüchen,
  • Landschaftsbestandteile, meist als Berge oder Flüsse, die mit anderen Darstellungselementen kombiniert werden,
  • astronomische Objekte, meist als Mond und Sterne, seltener die Sonne, Planeten oder Kometen,
  • prinzipiell alle visuell wahrnehmbaren Erscheinungen der Realwelt.

Sie können theoretisch in "natürlichen Farben" dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln schreiben eine möglichst weitreichende Stilisierung bei bestmöglicher Erkennbarkeit des Motivs vor.

Gemeine Figuren stehen im Gegensatz zum Heroldsbild, das in einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige "Plätze" aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren.

Ein Kreuz gilt als Gemeine Figur, wenn es frei im Schild steht. Wenn die Arme den Schildrand berühren, ist es als Heroldsbild zu betrachten.

Beispiele