Das Abitur (von neulat. abiturire, abgehen, die Schule verlassen wollen) ist der 1788 zuerst in Preußen eingeführte Nachweis der Hochschulbefähigung (tertiäre Bildungseinrichtung) nach Ablegung einer Reifeprüfung (Reifezeugnis). Das Abitur bzw. die Matura (Schweiz und Österreich) meint die ”allgemeine Hochschulreife” und ist der höchste erreichbare Schulabschluss. Daneben gibt es das ”fachbezogene Abitur”, das die ”fachgebundene Hochschulreife” meint und die Hochschulzugangsbefähigung auf ein bestimmtes Fach oder auf bestimmte Fächer beschränkt.
Die fachbezogene Hochschulreife bezeichnete man früher auch als Fachabitur. Nach Gründung einer neuen Hochschulart, der Fachhochschule Anfang der 1970'er Jahre, wurde dieser Begriff umgangssprachlich als Nachweis der Fachhochschulbefähigung nach Ablegung einer Fachhochschulreifeprüfung verwendet; heute meint die Bezeichnung Fachabitur auch im allgemeinen Sprachgebrauch (Lexikon) die Fachhochschulreife.
Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer ist das Abitur in der BR Deutschland zwar durch Landesrecht geregelt, wird aber bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Lediglich Details sind von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet (s. auch Kultusministerkonferenz). In der Schweiz und in Österreich heißt die Reifeprüfung Matura.
Wege zum Abitur
Allgemeinbildende Schulen
Gymnasium und Gesamtschule bereiten mit ihrer Oberstufe auf das Abitur vor, das in Deutschland je nach Bundesland regelmäßig nach zwölf- oder dreizehnjähriger Schulzeit abgelegt wird (zehn Jahre in Primarstufe (Kl. 1-5) und Sekundarstufe I (Kl.6-10), zwei oder drei Jahre in der Sekundarstufe II).
Berufliche Schulen
Das Abitur kann auch an bestimmten berufsbildenden Schulen (in Nordrhein-Westfalen Berufskollegs genannt) erworben werden, zum Teil in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Andere Ausbildungsgänge führen zur fachbezogenen Hochschulreife (Fachgebundenes Abitur).
Privatschulen
An Waldorfschulen legt man die Abiturprüfung in der Regel nach 14 Jahren ab, dort hat man allerdings zugleich auch eine Berufsqualifikation erreicht. Lange Zeit hatten Waldorfschulen kein Prüfungsrecht und haben lediglich auf externe Prüfungen vorbereitet; inzwischen hat die Kultusministerkonferenz eine Regelung vereinbart, die Elemente der gymnasialen Prüfung und Elemente der Nichtschülerprüfung kombiniert und die Durchführung der Prüfung in den Räumlichkeiten der Waldorfschule und unter Beteiligung, aber nicht unter dem Vorsitz von Waldorflehrern vorsieht. Es gibt auch Waldorfschulen mit staatlich anerkannter gymnasialer Oberstufe.
Zweiter Bildungsweg
Eine weitere Möglichkeit der Erlangung des Abiturs besteht für Erwachsene im Besuch einer Schule des Zweiten Bildungswegs: Abendgymnasien und Kollegs sind Schulen des Zweiten Bildungswegs. An einigen Standorten bieten auch Volkshochschulen in Abendkursen entsprechende Angebote. An Fernschulen wie z.B. ILS oder SGD kann jeder sein Abitur in ca. 42 Monaten, erreichen. Je nach Schulabschluss und Kenntnisstand kann man die Zeit verkürzen oder verlängern. Ein monatlicher Betrag von ca. 100 € (je nach Fernschule) muss der Selbstlernende dafür bezahlen und bekommt dafür Lernmaterialien und den telefonischen, per E-Mail oder schriftlichen Kontakt mit den Lehrern. Diese Schulform ist sehr gut für Berufstätige und Mütter geeignet, da man seine Zeit selbst einteilen kann.
Nichtschülerprüfung
Das Abitur kann auch extern, also von "Nichtschülern", abgelegt werden (sogen. Nichtschülerreifeprüfung).
Abitur als Abschluß der gymnasialen Oberstufe
Geschichte
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung wurde in Preußen mit dem Abiturreglement von 1788 eingeführt.
Als "Abitur II" wurde in späteren Jahren das "Zeugnis der Mittleren Reife" (Realschulabschluß) bezeichnet; als "Abitur I" das "Zeugnis der Reife" (Gymnasialabschluß).
Bundesländer
Weblinks
- Beschlüsse der Kultusministerkonferenz: http://www.kmk.org/schul/home1.htm
Siehe auch: Schule, Schulzeugnis, Leistungsbeurteilung (Schule), Abituria