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Behindertenparkplatz

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Ein Behindertenparkplatz ist ein spezieller Parkplatz für Behinderte. Er ist entweder durch Bodenmarkierungen oder ein Schild mit dem Piktogramm des Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Wer einen Behindertenparkplatz benutzt, muss im Besitz eines Spezialausweises sein und diesen gut sichtbar auslegen. Bei einem zuständigen Amt (z.B. bei der Verkehrspolizei) kann unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses ein Spezialausweis beantragt werden. Das selbständige Lenken eines Fahrzeugs bedeutet für eine Person mit Körperbehinderung eine größtmögliche Autonomie zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, denn immer noch ist nur ein kleiner Teil des öffentlichen Verkehrs für Körperbehinderte zugänglich und benutzbar.

Rollstuhlfahrende benötigen zum Ein- und Aussteigen eine Türbreite Abstand zur Wand, zum Bordstein oder zum nächsten Auto, deshalb sind Behindertenparkplätze in der Regel breiter als normale Parkplätze. Weil Gehbehinderungen oder auch Lungenkrankheiten keine langen Strecken zu Fuß erlauben und der Transport von Waren auf den Knien von Rollstuhlfahrenden sehr mühsam ist, werden Behindertenparkplätze zumeist unmittelbar bei Haupteingängen angelegt.

Fahrzeuglenker ohne Behinderung dürfen nicht auf freien Behindertenparkplätzen parken. Dieses Verhalten kann angezeigt werden. Das nichtberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann eine Geldbuße oder das Abschleppen des Wagens nach sich ziehen.