Flagge Schleswig-Holsteins

amtliches Hoheitszeichen des deutschen Landes Schleswig-Holstein
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Die Flagge Schleswig-Holsteins ist eine längsgestreifte blauweißrote Trikolore. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.

Flagge von Schleswig-Holstein
Landesdienstflagge von Schleswig-Holstein

Herkunft

Die Flagge soll die Verbundenheit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelbem Grunde, während das Herzogtum Holstein das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Flagge wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Trikolore nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte. Aus der Frühzeit der Flagge/Fahne sind aber auch vierfarbige Varianten (blau-gold-rot-weiß) überliefert.

Die frühesten Überlieferungen der Farbkombination blau-weiß-rot stammen von sogenannten Couleur-Bildern des Kieler Studentencorps "Slesvico-Holsatia" (heute "Holsatia") von 1829. Damals besaßen die Farben aber nur landsmannschaftlich-regionale Bedeutung und galten noch nicht als Oppositionsfarben zum dänischen Danebrog. In den 1830er Jahren, als die Herzogtümer Schleswig und Holstein zur dänischen Gesamtmonarchie gehörten, kam die Flagge als Symbol der deutschen Unabhängigkeitsbewegung auf. Die genauen Umstände seiner Entstehung sind nicht bekannt. Das Schleswiger Sängerfest am 24. Juli 1844, bei dem die Landeshymne, das Schleswig-Holstein-Lied präsentiert wurde, wird manchmal als Quelle genannt. Die Frauen der anwesenden Sänger hätten die Flagge erstellt, die sich dann im ganzen Land verbreitete. Im Klima des liberal-nationalen Erwachens der Revolution von 1848 wurde die Trikolore rasch populär.

Am 31. Juli 1845 wurde die Flagge von der dänischen Regierung wegen ihres offensichtlich antidänischen Charakters verboten. Während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung Schleswig-Holsteinischer Krieg führte die Schleswig-Holsteinischen Armee neben schwarz-rot-goldenen Farben auch die blau-weiß-rote Fahne; offizielle Truppenfahnen gab es nicht. Schleswig-Holsteinische Handelsschiffe führten ebenfalls die blau-weiß-rote Flagge, während die Schiffe der kleinen schleswig-holsteinischen Marine als Teil der deutschen Reichsflotte die schwarz-rot-goldene Kriegsflagge mit dem doppelköpfigen Adler im oberen Lieck führte. Insbesondere nach dem Ende der Schleswig-Holsteinischen Erhebung (1848-1851) waren die Farben dann mit der Rückkehr der dänischen Behörden wieder verboten. Mit dem Einmarsch preußischer und österreichischer Truppen im Winter 1863 wurden die schleswig-holsteinischen Flaggen wieder hervorgeholt.

Preußen aber, das Schleswig-Holstein 1867 dazugewann, nahm die Flagge nicht auf, obwohl sie als regionales Symbol auch in der Zeit als preußische Provinz nie ganz in Vergessenheit geriet. Aich in der Zeit des Nationalsozialismus wurden die farben selten verwendet, da die nationalsozialistische Diktatur regionale Identitätsstiftung zugunsten einer "großdeutschen" Gesinnung mit allen Mitteln unterbinden wollte. Die blau-weiß-roten Farben wurden deshalb erst 1949 - zunächst inoffiziell - Flagge des Bundeslandes Schleswig-Holstein angenommen. Das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 bestätigte den offiziellen Status der Flagge.

Nutzung

Die einfache Trikolore wird von den Gemeinden, aber auch von der Bevölkerung benutzt. Bis auf Nordfriesland, wo die friesischen Farben beliebt sind, ist die schleswig-holsteinische Flagge überall im Land z. T. stark verbreitet. In Lübeck und Dithmarschen bestehen daneben eigene Flaggentraditionen. Die dänische Minderheit lehnt die Flagge aus historischen Gründen bis heute ab; bis vor kurzem wurde sie in konservativen Kreisen der Minderheit noch als "oprörsfane" - "Aufruhrfahne" - in Anlehnung an die Erhebung von 1848 bezeichnet. Die Landesbehörden hissen hingegen die Dienstflagge. Sie trägt das Landeswappen im Zentrum. Im Allgemeinen wird die Dienstflagge neben der Flagge Deutschlands und der Europäischen Union gehisst. Fahrzeuge der (Landes-)Wasserschutzpolizei führen die Diensflagge auch als Gösch am Bug, Schiffe und Boote des IFM-GEOMAR-Instituts Kiel hingegen führen als Gösch die einfachen Landesfarben ohne Wappen.

Sonstiges

Nach der Wiedervereinigung wählte das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern eine sehr ähnliche (blau-weiß-gelb-weiß-rote) Flagge.

Die Flagge der Bundesrepublik Jugoslawien benutzte bei anderem Seitenverhältnis dieselben Farben (siehe auch Panslawische Farben). Ebenfalls sind die Flaggen der Niederlande und Luxemburgs sehr ähnlich, nur ist die Reihenfolge der Farben umgekehrt.

Literatur

Schlürmann, Jan: Dreifarb, Löwen, Nesselblatt - Schleswig-Holsteinische Flaggen vom Mittelalter bis in die Gegenwart In: Schleswig-Holstein 2005, H. 10, S. 1-3.

Schlürmann, Jan: Zwischen Dreifarb’ und Dannebrog. Hoheitliche und nationale Symbolik als Spiegel schleswig-holsteinischer Identitäten vom 19. bis zum 21. Jahrhundert. In: Von Menschen, Ländern, Meere. Festschrift für Thomas Riis zum 65. Geburtstag, hrsg. von Fouquet/Hansen/Jahnke/Schlürmann, Tönning : Der Andere Verlag, 2006, S. 69-90.