Verwandtschaft

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Verwandtschaft ist die Beziehung von zwei oder mehr Lebewesen zueinander, die auf den Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern beruht.

Nähe der Verwandtschaft

Häufig wird zwischen nahen Verwandten (z. B.: „meine Tochter“) und entfernten Verwandten (z. B.: die Tochter des Sohnes der Mutter des Vaters meiner Mutter = meine Tante zweiten Grades) unterschieden (vgl.: Verwandtschaftsbeziehungen).

Schwägerschaft

Im weiteren Sinne werden auch Beziehungen, die zusätzlich auf Partnerschaften (insbesondere Ehen) beruhen, als Verwandtschaft bezeichnet (Schwägerschaft).

Verwandtschaft als Gesamtheit

Als Verwandtschaft wird auch die Gesamtheit all derer bezeichnet, zu denen verwandtschaftliche Beziehungen bestehen („meine ganze Verwandtschaft“).

Beziehungsgrundlage von „Verwandtschaft“

Ob es sich bei den zugrunde liegenden Eltern-Kind-Beziehungen um biologische Elternschaft (Verwandtschaft (Biologie)), juristische Elternschaft (Verwandtschaft (Recht)) und/oder soziale Elternschaft handelt, wird häufig nicht unterschieden, zumal gerade die biologische Vaterschaft meistens ungeklärt ist.

biologische Verwandtschaft

Bei biologischer Verwandtschaft spricht man auch von Blutsverwandtschaft.

Abgrenzung zu „Familie“

Eng verbunden mit dem Begriff der Verwandtschaft ist der Begriff der Familie. Als Familie wird meist der Teil der Verwandtschaft bezeichnet, mit der ein Mensch aktuell oder früher in einer Wohngemeinschaft zusammen gelebt hat bzw. zusammen lebt.

Im weiteren Sinne wird „Familie“ auch synonym zu „Verwandtschaft“ verwendet.

„Verwandtschaft“ als Allegorie

Im übertragenen Sinn werden häufig auch verschiedenste nahe Beziehungen als Verwandtschaft bezeichnet, zum Beispiel bei Kunststilen („Rock ’n’ Roll ist mit dem Swing verwandt“), bei miteinander verbundene Unternehmen („T-Online ist mit T-Systems verwandt“) oder bei Sprachen („das Finnische ist eng mit dem Estnischen verwandt“).

Mythologie

In der Mythologie werden auch menschliche Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern und Tieren konstruiert.

Nenn-Verwandte

Verwandtschaftsbezeichnungen – insbesondere „Onkel” und „Tante” – werden häufig auch gegenüber Menschen benutzt, die einem besonders nahe stehen und die eine vergleichbare soziale Rolle einnehmen, auch wenn sie nicht im engeren Sinne verwandt sind („Nenn-Onkel” bzw. „Nenn-Tante”).

Rechtliches

Die juristische Definition von Verwandtschaft ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Siehe auch