Diskussion:Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Wikibuch ist noch in der Entstehung, daher der Link hier:
Außerkrafttreten
Hi, dann also hier: Das OWiG wurde nicht aufgehoben, sondern lediglich das Einführungsgesetz dazu. Das OWiG war zwar dessen Artikel 1 hat aber eine eigene FNA, müsste also separat aufgehoben werden - wenn es denn gewünscht wäre. In "gewissen" Kreisen wünscht man sich noch ganz andere Sachen zurück und versucht seit einiger Zeit - sicher nicht nur hier - seine Sicht der Dinge in die wiki zu pressen. --217.83.16.204 23:09, 22. Sep. 2009 (CEST)
Ja, die begrifflichkeiten stimmen nicht. Das OWiG existiert immer noch, nur hat es nach AUFHEBUNG der VORSCHALTGESTZE keinen Geltungsbereich mehr. In den Vorschaltgesetzen stand drin wann und wo das OWiG gilt. Zurzeit gilt das OWiG eben nur noch auf Schiffen und Flugzeugen die berechtigt sind das Hoheitszeichen der BRD-Verwaltung zu führen. In Berlin hat es sich schon gut rumgesprochen. Ich sehe kaum noch das Ordnungsamt auf den Straßen. Es gehört entweder unwissenheit oder hohe krimminelle Energie dazu, um als BEAMTER der Ordnungsamtes die Bürger der BRD im Rechtsschein oder unter Vorsatz auszuplündern. Schönen tag noch. zwoologe --89.247.35.188 13:19, 26. Jan. 2012 (CET)
- Ich denke, der Unfug muss erst gar nicht diskutiert werden, solange es nicht in juristischer Fachliteratur auftaucht. Die Website, die als "Beleg" verlinkt wurde, sagt ja schon alles. --Eike 23:29, 22. Sep. 2009 (CEST)
Hier wartet jemand (Elke Sauer) darauf das andere das denken für sie übernehmen. Mit solchen Personen ist natürlich kein Staat zu machen. zwoologe -- 89.247.35.188 13:19, 26. Jan. 2012 (CET)
Ich glaub hier versucht man das deutsche Volk zu täuschen...ich habe genug gelesen und es wurden Bußgeldbescheide zurückgenommen weil es ebend heißt "..das OWiG ist aufgehoben.." warum wurden die Bescheide aufgehoben? warum werden Diskussionen darüber gelöscht oder flach gehalten? Ich bin noch Beamtin aber steige demnächst aus diesem Appart aus weil es mir zuwider ist die Leute hier in diesem Land (nicht Staat) anzulügen. Richter und Rechtsanwälte "müssen" sich an diese sogenannten noch gültigen Gesetzte halten und können demnach auch keine Rechtsberatung hierüber anbringen, sondern nur das was demnach noch in den "Gesetzen" steht :-)))). Also...haltet mal Augen und Ohren auf in dieser GmbH-BRD. Man hat noch vielzuviel Angst mal hinter die Kulissen zu sehen!!! (nicht signierter Beitrag von 80.187.97.191 (Diskussion) 12:44, 1. Okt. 2010 (CEST))
Wiki beschädigt - nach Impf- und Klimalüge und Chemtrails-Leugnen - seine Rest-Glaubwürdigkeit, wenn es amtliche Bekanntmachungen im BUNDESANZEIGER bestreitet. OWiG ist außer Kraft bzw: "nicht mehr anzuwenden aufgrund EinigVtr", womit der sog. "Einigungsvertrag" gemeint ist. Traurig: Wiki macht sich zum Sprachrohr der noch-herrschenden "Elite" und bestreitet das Offensichtliche. Jetzt muß einer "Verschwörungstheorie!!" quäken, weil kein juristisches Argument in Sicht ist. btw, beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) in Den Haag läuft eine Klage gegen die BRD-GmbH und Teile deren juristischen PERSONALES. (nicht signierter Beitrag von 188.107.209.18 (Diskussion) 01:40, 3. Jul 2011 (CEST))
Räumlicher Geltungsbereich des OWiG
§ 5 Räumliche Geltung:
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Dieses Gesetz gilt also Räumlich gesehen nur in sich selbst, also nirgendwo, und ausser nirgendwo gilt es noch ausserhalb von nirgendwo, nämlich auf Schiffen und Flugzeugen die berechtigt sind die Flagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der BRD zu führen. Warum? Weil dieses Gesetz, der § 5, mit seinen 45 Wörtern, nunmal nichts anderes bestimmt. --zwoologe 23:01, 27. Sep. 2011 (CEST)
- Faszinierende Theorie. Sobald sich diese vor den deutschen Gerichten durchgesetzt hat (oder zumindest von irgendjemandem mit Fachkenntnis vertreten wird), sollten wir sie umgehend im Artikel festhalten. --JDavis 08:45, 28. Sep. 2011 (CEST)