Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung

Arbeitseinheit des deutschen Zolls
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist ein Arbeitsgebiet der Bundeszollverwaltung, das aus der Fusion der ehemaligen Arbeitsgebiete "Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung" (BillBZ) mit den "Arbeitsmarktinspektionen" (AMI) der Arbeitsverwaltung entstanden ist. Durch gesetzlichen Übergang wurden die Mitarbeiter der AMI - bundesweit etwa 2500 Mitarbeiter - zu Beamten bzw. Angestellten der Zollverwaltung. Insgesamt ist ein Ausbau der FKS auf eine Personalstärke von 7000 Mitarbeitern bundesweit geplant.

Die FKS gliedert sich in die "Abteilung" mit Sitz in Köln, Gebietsbetreuern bei den einzelnen Oberfinanzdirektionen und den eigentlichen FKS-Sachgebieten bei den einzelnen Hauptzollämtern mit meist mehreren FKS-Standorten. Der innere Aufbau gliedert sich durchgehend in die eigenständigen Arbeitsgebiete "Ahndung", "Prüfungen und Ermittlungen" sowie "Prävention".

Aufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ausschließlich für diese Aufgabe und auf einen engen Tatbestandskatalog beschränkt haben die Beamten in der FKS die Rechte und Pflichten der Beamten des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung und den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Allgemeine Polizeirechte wurden durch den Gesetzgeber nicht übertragen. Für einzelne Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände hat die FKS den Status der Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten inne.