Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss und ein fachgebundenes Abitur, das die Studienberechtigung an Universitäten auf bestimmte Fächer und Fachrichtungen beschränkt.
Erwerb
Im Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland kann bei einem gymnasialen Oberstufenabschluss ein „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife” ausgestellt werden. Es berechtigt zum Studium jener Studiengänge, die in diesem Zeugnis angeführt sind. Eine zweite Fremdsprache ist dabei nicht notwendig; allerdings bestehen bestimmte andere Voraussetzungen.
Mit einer Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache kann die fachgebundene in eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) umgewandelt werden.
Die fachgebundene Hochschulreife kann ferner an diesen Bildungseinrichtungen erworben werden:
- einer (Berufs-)Oberschule,
- einer Fachakademie,
- an einigen Berufsfachschulen,
- an Berufskollegs,
- an Studienkollegs,
- an beruflichen Gymnasien/Fachgymnasien;
außerdem an einer:
- Gesamthochschule für Studierende mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Brückenkurse oder Studienleistungen zwischen 60 und 90 Credit-Points in einem Bachelor-Studiengang
- Fachhochschule nach dem Vordiplom (in einigen bundesdeutschen Ländern);
oder durch:
- eine Begabtenprüfung
- die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch die zuständige Behörde (z. B. in NRW durch die Bezirksregierung Düsseldorf).
Der allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugang in Bachelor-Studiengängen wird in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen auch besonders qualifizierten und geeigneten Berufstätigen, die kein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife besitzen, eröffnet. Mindestvoraussetzung hierfür sind eine Meisterprüfung, eine dieser gleichgestellten berufliche Fortbildungsprüfung oder das Abschlusszeugnis von höheren Fachschulen und Fachakademien. (Für Bayern bspw. siehe Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (GVBl. S. 256) Art. 45 Abs. 2.[1])
Weiterhin erlangt man mit der bestandenen Zugangsprüfung zu einem Studienfach an einer Hochschule die fachgebundene Hochschulreife. Obwohl die Gültigkeit des Zugangsprüfung-Zeugnisses für alle Hochschulen im Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 06.03.2009 [2]) unter Punkt 2.2 niedergelegt ist und obwohl die Zugangsprüfung i. d. R. in Umfang und Qualität der Begabtenprüfung entspricht, wird die Zugangsprüfung in vielen Ländern und an fast allen Hochschulen nicht nur als fach- sondern auch als hochschulgebunden betrachtet. Dies ist rechtlich bedenklich. Zudem bedeutet diese Auslegung, dass jeder der über eine Zugangsprüfung einen Studiengang studieren möchte, die Zugangsprüfung für jede Hochschule neu ablegen muss (also u. U. 10x oder mehr), womit Sinn und Zweck der Prüfung - nämlich erleichterter Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte - ad absurdum geführt wird und natürlich kaum jemand diesen Weg des Hochschulzugangs wählt.
Anerkennung in anderen EU-Staaten
Für Studienbewerber aus der Bundesrepublik Deutschland mit einem „Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife” gilt folgende Regelung:
- in Österreich: „Das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium jener Studiengänge, für die die Studienberechtigung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland besteht. Diese sind explizit in diesem Zeugnis angeführt.“[3]